Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.dann die Summa dieser lehr inn vnserm Catechismo fein kurtz vnd einfeltig gefasset ist / in diese fragen / Was das Abendtmal des HERrn sey? Was es nutze? Das leiblich essen vnd trincken solche grosse dinge nicht außrichte / Item / wer diß Sacrament wirdiglich entfange? Vnd nach der einfalt des Catechismi sollen die Prediger sich befleissigen / von diesem Sacrament das Volck zuunterrichten. Vom Easten vnd Beten. WEnn das Bepstische fasten gestrafft wird / so wöllen die leute solches baldt also auffnehmen / als were nun diß des Euangelij Symbolum / Nimmer nüchtern / jmmer voll / Derhalben muß ein Prediger in diesem stück mit bescheide handeln / das er sich allzeit woll verwahre / wenn er wieder der Papisten fasten reden will / das es nicht die meinung habe / als were fasten an jm selbs Sünde / welches die schrifft nicht leiden könne / Sondern / das er gründtlich anzeige / was in der Papistischen fasten vnrecht sey / gleich wie Christus thut / do er der Pharieseer fasten strafft / Matth. 6. Nemlich / das der dann die Summa dieser lehr inn vnserm Catechismo fein kurtz vnd einfeltig gefasset ist / in diese fragen / Was das Abendtmal des HERrn sey? Was es nutze? Das leiblich essen vnd trincken solche grosse dinge nicht außrichte / Item / wer diß Sacrament wirdiglich entfange? Vnd nach der einfalt des Catechismi sollen die Prediger sich befleissigen / von diesem Sacrament das Volck zuunterrichten. Vom Easten vnd Beten. WEnn das Bepstische fasten gestrafft wird / so wöllen die leute solches baldt also auffnehmen / als were nun diß des Euangelij Symbolum / Nimmer nüchtern / jmmer voll / Derhalben muß ein Prediger in diesem stück mit bescheide handeln / das er sich allzeit woll verwahre / wenn er wieder der Papisten fasten reden will / das es nicht die meinung habe / als were fasten an jm selbs Sünde / welches die schrifft nicht leiden könne / Sondern / das er gründtlich anzeige / was in der Papistischen fasten vnrecht sey / gleich wie Christus thut / do er der Pharieseer fasten strafft / Matth. 6. Nemlich / das der <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0129"/> dann die Summa dieser lehr inn vnserm Catechismo fein kurtz vnd einfeltig gefasset ist / in diese fragen / Was das Abendtmal des HERrn sey? Was es nutze? Das leiblich essen vnd trincken solche grosse dinge nicht außrichte / Item / wer diß Sacrament wirdiglich entfange? Vnd nach der einfalt des Catechismi sollen die Prediger sich befleissigen / von diesem Sacrament das Volck zuunterrichten.</p> </div> <div> <head>Vom Easten vnd Beten.<lb/></head> <p>WEnn das Bepstische fasten gestrafft wird / so wöllen die leute solches baldt also auffnehmen / als were nun diß des Euangelij Symbolum / Nimmer nüchtern / jmmer voll / Derhalben muß ein Prediger in diesem stück mit bescheide handeln / das er sich allzeit woll verwahre / wenn er wieder der Papisten fasten reden will / das es nicht die meinung habe / als were fasten an jm selbs Sünde / welches die schrifft nicht leiden könne / Sondern / das er gründtlich anzeige / was in der Papistischen fasten vnrecht sey / gleich wie Christus thut / do er der Pharieseer fasten strafft / Matth. 6. Nemlich / das der </p> </div> </body> </text> </TEI> [0129]
dann die Summa dieser lehr inn vnserm Catechismo fein kurtz vnd einfeltig gefasset ist / in diese fragen / Was das Abendtmal des HERrn sey? Was es nutze? Das leiblich essen vnd trincken solche grosse dinge nicht außrichte / Item / wer diß Sacrament wirdiglich entfange? Vnd nach der einfalt des Catechismi sollen die Prediger sich befleissigen / von diesem Sacrament das Volck zuunterrichten.
Vom Easten vnd Beten.
WEnn das Bepstische fasten gestrafft wird / so wöllen die leute solches baldt also auffnehmen / als were nun diß des Euangelij Symbolum / Nimmer nüchtern / jmmer voll / Derhalben muß ein Prediger in diesem stück mit bescheide handeln / das er sich allzeit woll verwahre / wenn er wieder der Papisten fasten reden will / das es nicht die meinung habe / als were fasten an jm selbs Sünde / welches die schrifft nicht leiden könne / Sondern / das er gründtlich anzeige / was in der Papistischen fasten vnrecht sey / gleich wie Christus thut / do er der Pharieseer fasten strafft / Matth. 6. Nemlich / das der
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |