Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

vnd nach denselbigen Exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden / zu dem ende / daß das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon inn der schrifft viel schöner Exempel sind.

Also auch / wenn jemandt in seiner haußhaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle fleisch oder fisch speisen / vnd solchs geschicht ohne Aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das Reich Gottes stehet nicht in essen vnnd trincken / Rom. 14. vnnd die speise / es sey fleisch oder fisch / essen oder nicht essen / macht vns Gott nicht angenehm / j. Corinth. 8. Sondern diß alles stehet einem Christen seines gewissens halben / zu messigem brauch frey / allein das anderer leute schwache gewissen nicht dadurch geergert werden / Rom. 14.

Mit der lehre vom Beten / hats eben die meinung / wie vom Fasten gesaget: Gleich wie nun Christus der Phariseer beten strafft / Matth. 6. vnd 23. Lu. 18. vnd damit das beten an sich selbs nicht verwirfft / sondern lehret dagegen / wie man recht beten solle / vnd vermanet die seinen mit allem ernst zum Gebet. Also wenn ein Prediger das Papistische beten straffen will / muß er sich woll verwaren / das es die leute nicht also auffnehmen / als dürffte man nun gar nicht beten / Sondern der mißbrauch wirdt gestrafft / das die Papisten / eben wie die Phariseer / entweder zum schein beten / oder setzen das beten darauff / das sie viel wort mit dem munde plappern / ohne perstandt / andacht /

vnd nach denselbigen Exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden / zu dem ende / daß das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon inn der schrifft viel schöner Exempel sind.

Also auch / wenn jemandt in seiner haußhaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle fleisch oder fisch speisen / vnd solchs geschicht ohne Aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das Reich Gottes stehet nicht in essen vnnd trincken / Rom. 14. vnnd die speise / es sey fleisch oder fisch / essen oder nicht essen / macht vns Gott nicht angenehm / j. Corinth. 8. Sondern diß alles stehet einem Christen seines gewissens halben / zu messigem brauch frey / allein das anderer leute schwache gewissen nicht dadurch geergert werden / Rom. 14.

Mit der lehre vom Beten / hats eben die meinung / wie vom Fasten gesaget: Gleich wie nun Christus der Phariseer beten strafft / Matth. 6. vnd 23. Lu. 18. vnd damit das beten an sich selbs nicht verwirfft / sondern lehret dagegen / wie man recht beten solle / vnd vermanet die seinen mit allem ernst zum Gebet. Also wenn ein Prediger das Papistische beten straffen will / muß er sich woll verwaren / das es die leute nicht also auffnehmen / als dürffte man nun gar nicht beten / Sondern der mißbrauch wirdt gestrafft / das die Papisten / eben wie die Phariseer / entweder zum schein beten / oder setzen das beten darauff / das sie viel wort mit dem munde plappern / ohne perstandt / andacht /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0132"/>
vnd       nach denselbigen Exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein       fasten angestellet werden / zu dem ende / daß das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen       möge / wie dauon inn der schrifft viel schöner Exempel sind.</p>
        <p>Also auch / wenn jemandt in seiner haußhaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle       fleisch oder fisch speisen / vnd solchs geschicht ohne Aberglauben / allein vmb eusserlicher       Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das Reich Gottes stehet nicht in       essen vnnd trincken / Rom. 14. vnnd die speise / es sey fleisch oder fisch / essen oder nicht       essen / macht vns Gott nicht angenehm / j. Corinth. 8. Sondern diß alles stehet einem Christen       seines gewissens halben / zu messigem brauch frey / allein das anderer leute schwache gewissen       nicht dadurch geergert werden / Rom. 14.</p>
        <p>Mit der lehre vom Beten / hats eben die meinung / wie vom Fasten gesaget: Gleich wie nun       Christus der Phariseer beten strafft / Matth. 6. vnd 23. Lu. 18. vnd damit das beten an sich       selbs nicht verwirfft / sondern lehret dagegen / wie man recht beten solle / vnd vermanet die       seinen mit allem ernst zum Gebet. Also wenn ein Prediger das Papistische beten straffen will /       muß er sich woll verwaren / das es die leute nicht also auffnehmen / als dürffte man nun gar       nicht beten / Sondern der mißbrauch wirdt gestrafft / das die Papisten / eben wie die Phariseer       / entweder zum schein beten / oder setzen das beten darauff / das sie viel wort mit dem munde       plappern / ohne perstandt / andacht /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0132] vnd nach denselbigen Exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden / zu dem ende / daß das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon inn der schrifft viel schöner Exempel sind. Also auch / wenn jemandt in seiner haußhaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle fleisch oder fisch speisen / vnd solchs geschicht ohne Aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das Reich Gottes stehet nicht in essen vnnd trincken / Rom. 14. vnnd die speise / es sey fleisch oder fisch / essen oder nicht essen / macht vns Gott nicht angenehm / j. Corinth. 8. Sondern diß alles stehet einem Christen seines gewissens halben / zu messigem brauch frey / allein das anderer leute schwache gewissen nicht dadurch geergert werden / Rom. 14. Mit der lehre vom Beten / hats eben die meinung / wie vom Fasten gesaget: Gleich wie nun Christus der Phariseer beten strafft / Matth. 6. vnd 23. Lu. 18. vnd damit das beten an sich selbs nicht verwirfft / sondern lehret dagegen / wie man recht beten solle / vnd vermanet die seinen mit allem ernst zum Gebet. Also wenn ein Prediger das Papistische beten straffen will / muß er sich woll verwaren / das es die leute nicht also auffnehmen / als dürffte man nun gar nicht beten / Sondern der mißbrauch wirdt gestrafft / das die Papisten / eben wie die Phariseer / entweder zum schein beten / oder setzen das beten darauff / das sie viel wort mit dem munde plappern / ohne perstandt / andacht /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/132
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/132>, abgerufen am 21.11.2024.