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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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souiel / nicht so köstlich / wie sonst isset / oder etwa einer mahlzeit sich enthelt / zu dem ende / daß das fleisch gezehmet / der Geist desto williger / lustiger / vnd andechtiger möge sein / Gottes Wort zuhören / vnd zubetrachten / die Absolution vnd Sacrament zu brauchen / zu beten / Gottes gabe vnnd wolthaten zubetrachten / jm dafür zudancken / etc. Item seine Sünde erkennen vnd betrachten / zum vorsatz der besserung / durch krafft vnd wirckung des heiligen Geistes sich schicken / etc. Solches fasten hat in der schrifft befehl vnnd Exempel / 2. Corinth. 6. Matth. 17. Lu. 2. Actor. 10. daher wird inn der schrifft gemeiniglich beyeinander gesetzt / Fasten vnd Beten / sonderlich / wenn in grossen nöten ein gemeines Gebet angestellet ist worden / Leuit. 25. Joel. 2. j. Reg. 7. 2. Reg. 12. 2. Par. 20. j. Eßdr. 8. Act. 13. 14. j. Corinth. 7. etc. Vnd daher ists kommen / das man auff die Feyerabendt gefastet hat / auff das man des volgenden tags desto geschicklicher sein möchte / zum Wort / Gebet vnd Gottesdienste / Der meinung haben die alten auch vor Ostern / etliche mehr / etliche weniger tage oder wochen / wie Irenaeus vnd Socrates in Historia Ecclesiastica zeugen / gefastet / auff das sie das Leiden Christi mit grösserer andacht betrachten / jm für seine aufferstehung dancken / zu wahrer buß vnd rechtem gebrauch der Sacrament sich schicken möchten / Darnach aber hat der Bapst darauß sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet.

Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / ohn zwang vnd Aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen dazu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vnd Abendmal des Herrn gehn wöllen / dz ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herliche löbliche exempel in der schrifft

souiel / nicht so köstlich / wie sonst isset / oder etwa einer mahlzeit sich enthelt / zu dem ende / daß das fleisch gezehmet / der Geist desto williger / lustiger / vnd andechtiger möge sein / Gottes Wort zuhören / vnd zubetrachten / die Absolution vnd Sacrament zu brauchen / zu beten / Gottes gabe vnnd wolthaten zubetrachten / jm dafür zudancken / etc. Item seine Sünde erkennen vnd betrachten / zum vorsatz der besserung / durch krafft vnd wirckung des heiligen Geistes sich schicken / etc. Solches fasten hat in der schrifft befehl vnnd Exempel / 2. Corinth. 6. Matth. 17. Lu. 2. Actor. 10. daher wird inn der schrifft gemeiniglich beyeinander gesetzt / Fasten vnd Beten / sonderlich / wenn in grossen nöten ein gemeines Gebet angestellet ist worden / Leuit. 25. Joel. 2. j. Reg. 7. 2. Reg. 12. 2. Par. 20. j. Eßdr. 8. Act. 13. 14. j. Corinth. 7. etc. Vnd daher ists kommen / das man auff die Feyerabendt gefastet hat / auff das man des volgenden tags desto geschicklicher sein möchte / zum Wort / Gebet vnd Gottesdienste / Der meinung haben die alten auch vor Ostern / etliche mehr / etliche weniger tage oder wochen / wie Irenaeus vnd Socrates in Historia Ecclesiastica zeugen / gefastet / auff das sie das Leiden Christi mit grösserer andacht betrachten / jm für seine aufferstehung dancken / zu wahrer buß vnd rechtem gebrauch der Sacrament sich schicken möchten / Darnach aber hat der Bapst darauß sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet.

Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / ohn zwang vnd Aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen dazu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vñ Abendmal des Herrn gehn wöllẽ / dz ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herliche löbliche exempel in der schrifft

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[0131] souiel / nicht so köstlich / wie sonst isset / oder etwa einer mahlzeit sich enthelt / zu dem ende / daß das fleisch gezehmet / der Geist desto williger / lustiger / vnd andechtiger möge sein / Gottes Wort zuhören / vnd zubetrachten / die Absolution vnd Sacrament zu brauchen / zu beten / Gottes gabe vnnd wolthaten zubetrachten / jm dafür zudancken / etc. Item seine Sünde erkennen vnd betrachten / zum vorsatz der besserung / durch krafft vnd wirckung des heiligen Geistes sich schicken / etc. Solches fasten hat in der schrifft befehl vnnd Exempel / 2. Corinth. 6. Matth. 17. Lu. 2. Actor. 10. daher wird inn der schrifft gemeiniglich beyeinander gesetzt / Fasten vnd Beten / sonderlich / wenn in grossen nöten ein gemeines Gebet angestellet ist worden / Leuit. 25. Joel. 2. j. Reg. 7. 2. Reg. 12. 2. Par. 20. j. Eßdr. 8. Act. 13. 14. j. Corinth. 7. etc. Vnd daher ists kommen / das man auff die Feyerabendt gefastet hat / auff das man des volgenden tags desto geschicklicher sein möchte / zum Wort / Gebet vnd Gottesdienste / Der meinung haben die alten auch vor Ostern / etliche mehr / etliche weniger tage oder wochen / wie Irenaeus vnd Socrates in Historia Ecclesiastica zeugen / gefastet / auff das sie das Leiden Christi mit grösserer andacht betrachten / jm für seine aufferstehung dancken / zu wahrer buß vnd rechtem gebrauch der Sacrament sich schicken möchten / Darnach aber hat der Bapst darauß sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet. Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / ohn zwang vnd Aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen dazu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vñ Abendmal des Herrn gehn wöllẽ / dz ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herliche löbliche exempel in der schrifft

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/131>, abgerufen am 15.05.2024.