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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Das Osterlamb / Schincken / vnd Kese werden mit diesen worten geweihet / das wer dauon isset / mit allem Himlischen Segen / vnd mit Gottes gnaden inn gutem gesettiget möge werden.

Eyer / Brodt / Fladen / wirdt also geweihet / das man vertrawen solle / wer dauon isset / das es dem gereichen solle / zur ewigen seligkeit / vnd sie dadurch entfangen mögen / des Leibs gesundtheit / vnd der Seelen schutz.

An S. Johans tag wird der Wein / zum Johannis trunck / also geweihet / wer dauon etwas nimpt / das derselbige durch fürbitt Marien vnd Johannis / das ewige leben vberkomme. Item / das es sey ein heil Leibs vnd der Seelen / vnd eine beschirmung wieder alle kranckheit / gifft / auch wieder alle list der Feinde / wieder alle gefahr Leibs vnd der Seelen / etc.

Die Kreuter werden mit solchen worten geweihet / das sie nicht allein allerley kranckheit / schaden vnnd feil / beide menschen vnd Vihe / vertreiben sollen / sondern auch / das alle die dauon nehmen / der Seelen vnd des Leibs gesundtheit entfangen / vnd in die thüre des Paradeises eingehen mögen / etc.

Weil aber diß alles grewlich ist / wieder das erste Gebott / das solche hohe Himlische Geistliche ewige sachen vnd güter / ohne Gottes befehl vnd verheissungen / Creaturen sollen zugeschrieben werden / Vnd auch ein mißbrauch des

Das Osterlamb / Schincken / vnd Kese werden mit diesen worten geweihet / das wer dauon isset / mit allem Himlischen Segen / vnd mit Gottes gnaden inn gutem gesettiget möge werden.

Eyer / Brodt / Fladen / wirdt also geweihet / das man vertrawen solle / wer dauon isset / das es dem gereichen solle / zur ewigen seligkeit / vnd sie dadurch entfangen mögen / des Leibs gesundtheit / vnd der Seelen schutz.

An S. Johans tag wird der Wein / zum Johannis trunck / also geweihet / wer dauon etwas nimpt / das derselbige durch fürbitt Marien vnd Johannis / das ewige leben vberkomme. Item / das es sey ein heil Leibs vnd der Seelen / vnd eine beschirmung wieder alle kranckheit / gifft / auch wieder alle list der Feinde / wieder alle gefahr Leibs vnd der Seelen / etc.

Die Kreuter werden mit solchen worten geweihet / das sie nicht allein allerley kranckheit / schaden vnnd feil / beide menschen vnd Vihe / vertreiben sollen / sondern auch / das alle die dauon nehmen / der Seelen vnd des Leibs gesundtheit entfangen / vnd in die thüre des Paradeises eingehen mögen / etc.

Weil aber diß alles grewlich ist / wieder das erste Gebott / das solche hohe Himlische Geistliche ewige sachen vnd güter / ohne Gottes befehl vnd verheissungen / Creaturen sollen zugeschrieben werden / Vnd auch ein mißbrauch des

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[0140] Das Osterlamb / Schincken / vnd Kese werden mit diesen worten geweihet / das wer dauon isset / mit allem Himlischen Segen / vnd mit Gottes gnaden inn gutem gesettiget möge werden. Eyer / Brodt / Fladen / wirdt also geweihet / das man vertrawen solle / wer dauon isset / das es dem gereichen solle / zur ewigen seligkeit / vnd sie dadurch entfangen mögen / des Leibs gesundtheit / vnd der Seelen schutz. An S. Johans tag wird der Wein / zum Johannis trunck / also geweihet / wer dauon etwas nimpt / das derselbige durch fürbitt Marien vnd Johannis / das ewige leben vberkomme. Item / das es sey ein heil Leibs vnd der Seelen / vnd eine beschirmung wieder alle kranckheit / gifft / auch wieder alle list der Feinde / wieder alle gefahr Leibs vnd der Seelen / etc. Die Kreuter werden mit solchen worten geweihet / das sie nicht allein allerley kranckheit / schaden vnnd feil / beide menschen vnd Vihe / vertreiben sollen / sondern auch / das alle die dauon nehmen / der Seelen vnd des Leibs gesundtheit entfangen / vnd in die thüre des Paradeises eingehen mögen / etc. Weil aber diß alles grewlich ist / wieder das erste Gebott / das solche hohe Himlische Geistliche ewige sachen vnd güter / ohne Gottes befehl vnd verheissungen / Creaturen sollen zugeschrieben werden / Vnd auch ein mißbrauch des

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/140>, abgerufen am 21.11.2024.