Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

andern Christlichen Oberigkeiten / felschlich verwehnet / als ob es jres Ampts vnd Beruffs nicht sein solte / sich der Kirchen auch neben jrer Cantzley anzunehmen.

Derowegen da gleich ein Christlicher Fürst allerley grobe vnd greiffliche mengel gespüret vnd gesehen / dannoch sein Ampt gegen denselben nichts vben dürffen / sondern solches alles den Bisschoffen heimstellen / vnnd beuehlen müssen / welche durch derselben Officialen / oder andere jre Vicarios vnd Statthalter in Geistlichen sachen / die Kirchen bestellet / vnd Ordnung gehalten (Wie leider dieselbige in angestelter Christlichen Visitation befunden.)

Weil dann vnsere getrewe vnd liebe Vnderthanen des Glaubens / vnd der Religion halben nicht weniger / als inn der Weltlichen eusserlichen Regierung / das jnen Recht vnd Gerechtigkeit mitgetheilet / Vns als dem Landtsfürsten beide von der hohen Oberigkeit in der Welt / vnd auch an dem Tag des HErrn zuuertretten stehen / Haben wir nicht vnderlassen / solche hochwichtige Sachen / daran nicht allein zeitliche wolfarth / Sondern auch vnser selbst / vnd vnserer Vnderthanen ewig heil vnd seligkeit gelegen / mit ernst nach zudencken / vnnd durch vnsere ansehenliche Geistliche vnnd Politische Rethe / vnd in Gottes Wort verstendige Theologen / dieselbige inn ernstliche berathschlagungen zu ziehen / zu bedencken / vnd zu erwegen / welcher gestalt der Vralte Catholische / Christliche vnd Apostolisch Glaube von der eingeschliechenen / vnnd dem Wort Gottes wiederwertigen Menschen Satzungen / missbreuchen / vnnd

andern Christlichen Oberigkeiten / felschlich verwehnet / als ob es jres Ampts vnd Beruffs nicht sein solte / sich der Kirchen auch neben jrer Cantzley anzunehmen.

Derowegen da gleich ein Christlicher Fürst allerley grobe vnd greiffliche mengel gespüret vnd gesehen / dannoch sein Ampt gegen denselben nichts vben dürffen / sondern solches alles den Bisschoffen heimstellen / vnnd beuehlen müssen / welche durch derselben Officialen / oder andere jre Vicarios vnd Statthalter in Geistlichen sachen / die Kirchen bestellet / vnd Ordnung gehalten (Wie leider dieselbige in angestelter Christlichen Visitation befunden.)

Weil dann vnsere getrewe vnd liebe Vnderthanen des Glaubens / vnd der Religion halben nicht weniger / als inn der Weltlichen eusserlichen Regierung / das jnen Recht vnd Gerechtigkeit mitgetheilet / Vns als dem Landtsfürsten beide von der hohen Oberigkeit in der Welt / vnd auch an dem Tag des HErrn zuuertretten stehen / Haben wir nicht vnderlassen / solche hochwichtige Sachen / daran nicht allein zeitliche wolfarth / Sondern auch vnser selbst / vnd vnserer Vnderthanen ewig heil vnd seligkeit gelegen / mit ernst nach zudencken / vnnd durch vnsere ansehenliche Geistliche vnnd Politische Rethe / vnd in Gottes Wort verstendige Theologen / dieselbige inn ernstliche berathschlagungen zu ziehen / zu bedencken / vnd zu erwegen / welcher gestalt der Vralte Catholische / Christliche vnd Apostolisch Glaube von der eingeschliechenen / vnnd dem Wort Gottes wiederwertigen Menschen Satzungen / missbreuchen / vnnd

<TEI>
  <text>
    <front>
      <div>
        <p><pb facs="#f0015"/>
andern Christlichen Oberigkeiten / felschlich       verwehnet / als ob es jres Ampts vnd Beruffs nicht sein solte / sich der Kirchen auch neben       jrer Cantzley anzunehmen.</p>
        <p>Derowegen da gleich ein Christlicher Fürst allerley grobe vnd greiffliche mengel gespüret vnd       gesehen / dannoch sein Ampt gegen denselben nichts vben dürffen / sondern solches alles den       Bisschoffen heimstellen / vnnd beuehlen müssen / welche durch derselben Officialen / oder       andere jre Vicarios vnd Statthalter in Geistlichen sachen / die Kirchen bestellet / vnd Ordnung       gehalten (Wie leider dieselbige in angestelter Christlichen Visitation befunden.)</p>
        <p>Weil dann vnsere getrewe vnd liebe Vnderthanen des Glaubens / vnd der Religion halben nicht       weniger / als inn der Weltlichen eusserlichen Regierung / das jnen Recht vnd Gerechtigkeit       mitgetheilet / Vns als dem Landtsfürsten beide von der hohen Oberigkeit in der Welt / vnd auch       an dem Tag des HErrn zuuertretten stehen / Haben wir nicht vnderlassen / solche hochwichtige       Sachen / daran nicht allein zeitliche wolfarth / Sondern auch vnser selbst / vnd vnserer       Vnderthanen ewig heil vnd seligkeit gelegen / mit ernst nach zudencken / vnnd durch vnsere       ansehenliche Geistliche vnnd Politische Rethe / vnd in Gottes Wort verstendige Theologen /       dieselbige inn ernstliche berathschlagungen zu ziehen / zu bedencken / vnd zu erwegen / welcher       gestalt der Vralte Catholische / Christliche vnd Apostolisch Glaube von der eingeschliechenen /       vnnd dem Wort Gottes wiederwertigen Menschen Satzungen / missbreuchen / vnnd
</p>
      </div>
    </front>
  </text>
</TEI>
[0015] andern Christlichen Oberigkeiten / felschlich verwehnet / als ob es jres Ampts vnd Beruffs nicht sein solte / sich der Kirchen auch neben jrer Cantzley anzunehmen. Derowegen da gleich ein Christlicher Fürst allerley grobe vnd greiffliche mengel gespüret vnd gesehen / dannoch sein Ampt gegen denselben nichts vben dürffen / sondern solches alles den Bisschoffen heimstellen / vnnd beuehlen müssen / welche durch derselben Officialen / oder andere jre Vicarios vnd Statthalter in Geistlichen sachen / die Kirchen bestellet / vnd Ordnung gehalten (Wie leider dieselbige in angestelter Christlichen Visitation befunden.) Weil dann vnsere getrewe vnd liebe Vnderthanen des Glaubens / vnd der Religion halben nicht weniger / als inn der Weltlichen eusserlichen Regierung / das jnen Recht vnd Gerechtigkeit mitgetheilet / Vns als dem Landtsfürsten beide von der hohen Oberigkeit in der Welt / vnd auch an dem Tag des HErrn zuuertretten stehen / Haben wir nicht vnderlassen / solche hochwichtige Sachen / daran nicht allein zeitliche wolfarth / Sondern auch vnser selbst / vnd vnserer Vnderthanen ewig heil vnd seligkeit gelegen / mit ernst nach zudencken / vnnd durch vnsere ansehenliche Geistliche vnnd Politische Rethe / vnd in Gottes Wort verstendige Theologen / dieselbige inn ernstliche berathschlagungen zu ziehen / zu bedencken / vnd zu erwegen / welcher gestalt der Vralte Catholische / Christliche vnd Apostolisch Glaube von der eingeschliechenen / vnnd dem Wort Gottes wiederwertigen Menschen Satzungen / missbreuchen / vnnd

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/15
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/15>, abgerufen am 21.11.2024.