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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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vorhabens zuberichten / Das wir keines wegs gesinnet / die alte warhafftige Catholische Christliche Religion abzuthun / vnnd jnen einen newen Glauben auffzutringen / Sondern vielmehr gemeinet / sie bey dem alten Catholischen / Apostolischen / Christlichen Glauben zu handthaben / schutzen vnnd schirmen / vnd allein was neben dem hellen / klaren / offenbaren Wort Gottes nicht bestehen mag / vnd aus Menschlicher andacht / zum theil ohne Gottes Wort / zum theil wieder dasselbige eingeführet / abzuschaffen / vnnd zu bessern vorhabens / Welche Irthumb vnd missbreuch allen frommen Christen missfallen / vnd auff abschaffung vnd besserung derselben viel Jahr lang mit besonder grosser begird gewartet / Auch vnsere Vnderthanen inn solchem allem sich gantz gehorsam vnd wilfarig erzeigt.

Welcher gestalt aber sie die Pastorn vnd Kirchen diener in vnserm gantzem Fürstenthumb durch ein ördentlich vnd Christlich Examen befunden / so zum guten theil nicht rechte Pastores / sondern vngelerte vnd vngeschickte Mercenarij, vnd gleich / als gedingete Knecht gewesen / zum guten theil auch viel Pfarren vmbestellet / das die Kinder vngetaufft / vnd die alten Leute ohne das Sacrament des Leibs vnd Bluts vnsers HERrn Christi / dahin gestorben / vnd also in jren höchsten anfechtungen / vngetrost gelassen / Das ist vnserer lieben vnnd getrewen Vnderthanen halben nicht vnbillich zuklagen.

Welches alles fürnemlich daher kommen / das nemlich wieder Gottes Wort / König / Fürsten vnd Herrn / sampt

vorhabens zuberichten / Das wir keines wegs gesinnet / die alte warhafftige Catholische Christliche Religion abzuthun / vnnd jnen einen newen Glauben auffzutringen / Sondern vielmehr gemeinet / sie bey dem alten Catholischen / Apostolischen / Christlichen Glauben zu handthaben / schutzen vnnd schirmen / vnd allein was neben dem hellen / klaren / offenbaren Wort Gottes nicht bestehen mag / vnd aus Menschlicher andacht / zum theil ohne Gottes Wort / zum theil wieder dasselbige eingeführet / abzuschaffen / vnnd zu bessern vorhabens / Welche Irthumb vnd missbreuch allen frommen Christen missfallen / vnd auff abschaffung vnd besserung derselben viel Jahr lang mit besonder grosser begird gewartet / Auch vnsere Vnderthanen inn solchem allem sich gantz gehorsam vnd wilfarig erzeigt.

Welcher gestalt aber sie die Pastorn vnd Kirchen diener in vnserm gantzem Fürstenthumb durch ein ördentlich vnd Christlich Examen befunden / so zum guten theil nicht rechte Pastores / sondern vngelerte vnd vngeschickte Mercenarij, vnd gleich / als gedingete Knecht gewesen / zum guten theil auch viel Pfarren vmbestellet / das die Kinder vngetaufft / vnd die alten Leute ohne das Sacrament des Leibs vnd Bluts vnsers HERrn Christi / dahin gestorben / vnd also in jren höchsten anfechtungen / vngetrost gelassen / Das ist vnserer lieben vnnd getrewen Vnderthanen halben nicht vnbillich zuklagen.

Welches alles fürnemlich daher kommen / das nemlich wieder Gottes Wort / König / Fürsten vnd Herrn / sampt

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[0014] vorhabens zuberichten / Das wir keines wegs gesinnet / die alte warhafftige Catholische Christliche Religion abzuthun / vnnd jnen einen newen Glauben auffzutringen / Sondern vielmehr gemeinet / sie bey dem alten Catholischen / Apostolischen / Christlichen Glauben zu handthaben / schutzen vnnd schirmen / vnd allein was neben dem hellen / klaren / offenbaren Wort Gottes nicht bestehen mag / vnd aus Menschlicher andacht / zum theil ohne Gottes Wort / zum theil wieder dasselbige eingeführet / abzuschaffen / vnnd zu bessern vorhabens / Welche Irthumb vnd missbreuch allen frommen Christen missfallen / vnd auff abschaffung vnd besserung derselben viel Jahr lang mit besonder grosser begird gewartet / Auch vnsere Vnderthanen inn solchem allem sich gantz gehorsam vnd wilfarig erzeigt. Welcher gestalt aber sie die Pastorn vnd Kirchen diener in vnserm gantzem Fürstenthumb durch ein ördentlich vnd Christlich Examen befunden / so zum guten theil nicht rechte Pastores / sondern vngelerte vnd vngeschickte Mercenarij, vnd gleich / als gedingete Knecht gewesen / zum guten theil auch viel Pfarren vmbestellet / das die Kinder vngetaufft / vnd die alten Leute ohne das Sacrament des Leibs vnd Bluts vnsers HERrn Christi / dahin gestorben / vnd also in jren höchsten anfechtungen / vngetrost gelassen / Das ist vnserer lieben vnnd getrewen Vnderthanen halben nicht vnbillich zuklagen. Welches alles fürnemlich daher kommen / das nemlich wieder Gottes Wort / König / Fürsten vnd Herrn / sampt

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/14>, abgerufen am 29.04.2024.