Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

wahrem Glauben / vnd gedult bestendig bleiben / vnnd so müglich / die verfolgung von jnen genommen / oder gemiltert werde.

Bittet auch vor Weltliche Oberkeiten / Key. May. vnd andere Potentaten / Auch alle andere / die im Ampt der Oberkeit sitzen / das der Allmechtige wölle die jenige / die durch Gottes Wort erleuchtet sein / darbey gnediglich erhalten / denen aber / so noch nicht erleuchtet / seine gnade geben / das sie Gottes Wort in jren Landen / leiden vnnd annehmen / Welche aber das nicht thun wöllen / vnnd es verfolgen / das er denselbigen stewren / vnnd jr fürnemen zuschanden machen wölle.

Sonderlich dancket GOTt / das er vnsern Gnedigen Landtsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat / das Seine Fürstliche Gnade Gottes Wort lieb haben / vnnd in Irem Landt predigen lassen / vnd fordern / vnd bittet das Seine Fürstliche Gnade der Allmechtige dabey wölle gnediglich erhalten / vnd derselben Gottselig langes leben / gesundtheit vnd gnade verleihen / das S. F. Gnade jr Regiment also führen / das es GOTt zu ehren / vnnd jren Fürstlichen Gnaden / vnd derselbigen Vnderthonen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit / vnter S. F. G. führen mögen.

Bittet auch vor vnsere Gnedige Landtsfürstin / vnd Junge Herrschafft / das sie der Allmechtig auch in seinem

wahrem Glauben / vnd gedult bestendig bleiben / vnnd so müglich / die verfolgung von jnen genommen / oder gemiltert werde.

Bittet auch vor Weltliche Oberkeiten / Key. May. vnd andere Potentaten / Auch alle andere / die im Ampt der Oberkeit sitzen / das der Allmechtige wölle die jenige / die durch Gottes Wort erleuchtet sein / darbey gnediglich erhalten / denen aber / so noch nicht erleuchtet / seine gnade geben / das sie Gottes Wort in jren Landen / leiden vnnd annehmen / Welche aber das nicht thun wöllen / vnnd es verfolgen / das er denselbigen stewren / vnnd jr fürnemen zuschanden machen wölle.

Sonderlich dancket GOTt / das er vnsern Gnedigen Landtsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat / das Seine Fürstliche Gnade Gottes Wort lieb haben / vnnd in Irem Landt predigen lassen / vnd fordern / vnd bittet das Seine Fürstliche Gnade der Allmechtige dabey wölle gnediglich erhalten / vnd derselben Gottselig langes leben / gesundtheit vnd gnade verleihen / das S. F. Gnade jr Regiment also führen / das es GOTt zu ehren / vnnd jren Fürstlichen Gnaden / vnd derselbigen Vnderthonen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit / vnter S. F. G. führen mögen.

Bittet auch vor vnsere Gnedige Landtsfürstin / vnd Junge Herrschafft / das sie der Allmechtig auch in seinem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0164" n="20"/>
wahrem Glauben       / vnd gedult bestendig bleiben / vnnd so müglich / die verfolgung von jnen genommen / oder       gemiltert werde.</p>
        <p>Bittet auch vor Weltliche Oberkeiten / Key. May. vnd andere Potentaten / Auch alle andere /       die im Ampt der Oberkeit sitzen / das der Allmechtige wölle die jenige / die durch Gottes Wort       erleuchtet sein / darbey gnediglich erhalten / denen aber / so noch nicht erleuchtet / seine       gnade geben / das sie Gottes Wort in jren Landen / leiden vnnd annehmen / Welche aber das nicht       thun wöllen / vnnd es verfolgen / das er denselbigen stewren / vnnd jr fürnemen zuschanden       machen wölle.</p>
        <p>Sonderlich dancket GOTt / das er vnsern Gnedigen Landtsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat       / das Seine Fürstliche Gnade Gottes Wort lieb haben / vnnd in Irem Landt predigen lassen / vnd       fordern / vnd bittet das Seine Fürstliche Gnade der Allmechtige dabey wölle gnediglich erhalten       / vnd derselben Gottselig langes leben / gesundtheit vnd gnade verleihen / das S. F. Gnade jr       Regiment also führen / das es GOTt zu ehren / vnnd jren Fürstlichen Gnaden / vnd derselbigen       Vnderthonen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit /       vnter S. F. G. führen mögen.</p>
        <p>Bittet auch vor vnsere Gnedige Landtsfürstin / vnd Junge Herrschafft / das sie der Allmechtig       auch in seinem
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[20/0164] wahrem Glauben / vnd gedult bestendig bleiben / vnnd so müglich / die verfolgung von jnen genommen / oder gemiltert werde. Bittet auch vor Weltliche Oberkeiten / Key. May. vnd andere Potentaten / Auch alle andere / die im Ampt der Oberkeit sitzen / das der Allmechtige wölle die jenige / die durch Gottes Wort erleuchtet sein / darbey gnediglich erhalten / denen aber / so noch nicht erleuchtet / seine gnade geben / das sie Gottes Wort in jren Landen / leiden vnnd annehmen / Welche aber das nicht thun wöllen / vnnd es verfolgen / das er denselbigen stewren / vnnd jr fürnemen zuschanden machen wölle. Sonderlich dancket GOTt / das er vnsern Gnedigen Landtsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat / das Seine Fürstliche Gnade Gottes Wort lieb haben / vnnd in Irem Landt predigen lassen / vnd fordern / vnd bittet das Seine Fürstliche Gnade der Allmechtige dabey wölle gnediglich erhalten / vnd derselben Gottselig langes leben / gesundtheit vnd gnade verleihen / das S. F. Gnade jr Regiment also führen / das es GOTt zu ehren / vnnd jren Fürstlichen Gnaden / vnd derselbigen Vnderthonen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit / vnter S. F. G. führen mögen. Bittet auch vor vnsere Gnedige Landtsfürstin / vnd Junge Herrschafft / das sie der Allmechtig auch in seinem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/164
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/164>, abgerufen am 21.11.2024.