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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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gnedigen schutz haben / vnnd sie vor allem vnheil behüten / vnd an Leib vnd Seel segnen wölle.

Bittet auch vor die Rethe / Ampt vnd Beuelchhaber / (auch den Rath dieser Statt) das jnen Gott wölle gnade geben / das sie woll rathen / vnnd jren beuohlenen Ampten vnd beuehlichen getrewlichen fürstehen vnd außrichten.

Bittet auch vor alle angefochten / vnd betrübte Hertzen / vor alle Krancken / Schwangere Frawen / Junge Kinder / vnd alle so in nöten sein / das der Allmechtige wölle dieselbigen alle trösten / behüten / vnd jnen in jren nöten beystehen / vnd zuhülff kommen.

Bittet vor vns alle in dieser gemein / vnd inn dem gantzen Lande / das GOTt vns wölle gnedig sein / vnd behüten vor Krieg / Pestilentz / vnd thewrer zeit / vor Fewr vnd Wassers noth / vor Hagel vnd vngewitter / vnd vor allem vnglück vnd vbel / vnnd wölle die Früchte auff dem felde behüten / segen / vnd gnade geben / das wir sie mit fried / gesundtheit / vnd dancksagung geniessen mögen.

Ein jeder trage GOTt seine eigen noth für / vnnd betet in dem Namen Christi / auff seine zusagung / da er spricht / Alles was jr bittet in meinem Namen / gleubet / so werdet jr es haben / vnd sprechet von grundt des Hertzens / Vater vnser / etc.

gnedigen schutz haben / vnnd sie vor allem vnheil behüten / vnd an Leib vnd Seel segnen wölle.

Bittet auch vor die Rethe / Ampt vnd Beuelchhaber / (auch den Rath dieser Statt) das jnen Gott wölle gnade geben / das sie woll rathen / vnnd jren beuohlenen Ampten vnd beuehlichen getrewlichen fürstehen vnd außrichten.

Bittet auch vor alle angefochten / vnd betrübte Hertzen / vor alle Krancken / Schwangere Frawen / Junge Kinder / vnd alle so in nöten sein / das der Allmechtige wölle dieselbigen alle trösten / behüten / vnd jnen in jren nöten beystehen / vnd zuhülff kommen.

Bittet vor vns alle in dieser gemein / vnd inn dem gantzen Lande / das GOTt vns wölle gnedig sein / vnd behüten vor Krieg / Pestilentz / vnd thewrer zeit / vor Fewr vnd Wassers noth / vor Hagel vnd vngewitter / vnd vor allem vnglück vnd vbel / vnnd wölle die Früchte auff dem felde behüten / segen / vnd gnade geben / das wir sie mit fried / gesundtheit / vnd dancksagung geniessen mögen.

Ein jeder trage GOTt seine eigen noth für / vnnd betet in dem Namen Christi / auff seine zusagung / da er spricht / Alles was jr bittet in meinem Namen / gleubet / so werdet jr es haben / vnd sprechet von grundt des Hertzens / Vater vnser / etc.

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[21/0165] gnedigen schutz haben / vnnd sie vor allem vnheil behüten / vnd an Leib vnd Seel segnen wölle. Bittet auch vor die Rethe / Ampt vnd Beuelchhaber / (auch den Rath dieser Statt) das jnen Gott wölle gnade geben / das sie woll rathen / vnnd jren beuohlenen Ampten vnd beuehlichen getrewlichen fürstehen vnd außrichten. Bittet auch vor alle angefochten / vnd betrübte Hertzen / vor alle Krancken / Schwangere Frawen / Junge Kinder / vnd alle so in nöten sein / das der Allmechtige wölle dieselbigen alle trösten / behüten / vnd jnen in jren nöten beystehen / vnd zuhülff kommen. Bittet vor vns alle in dieser gemein / vnd inn dem gantzen Lande / das GOTt vns wölle gnedig sein / vnd behüten vor Krieg / Pestilentz / vnd thewrer zeit / vor Fewr vnd Wassers noth / vor Hagel vnd vngewitter / vnd vor allem vnglück vnd vbel / vnnd wölle die Früchte auff dem felde behüten / segen / vnd gnade geben / das wir sie mit fried / gesundtheit / vnd dancksagung geniessen mögen. Ein jeder trage GOTt seine eigen noth für / vnnd betet in dem Namen Christi / auff seine zusagung / da er spricht / Alles was jr bittet in meinem Namen / gleubet / so werdet jr es haben / vnd sprechet von grundt des Hertzens / Vater vnser / etc.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/165>, abgerufen am 15.05.2024.