Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Wenn denn etwas fürfellet / daruon sonderliche bitt zuthun ist / Als vor sonderliche krancken / vor Frawen die in kindes nöthen sein / vnd was sonst vor noth vnd sachen des Landes / oder sonderer Personen fürfallen / das soll diesem gemeinem Gebet / auch mit kurtzen worten angehangen werden. Vnd sollen die Prediger das Volck vleißig vermanen / das sie in jrem anligen / das gemein Gebet gern suchen / vnd nach erhörung desselben / vnd jrer erlösung auß angeregten anligen / die dancksagung dem Kirchendiener nicht verhalten / darmit Gott auch öffentlich von vielen Personen gedanckt werde. Dieses Gebet soll nach geendigter Predigt / vnd keines zwischen verlesung des Euangelij vnd außlegung desselbigen geschehen / darmit die Leute so viel besser den inhalt des verlesenen Euangelij behalten / vnnd durch das Gebet nicht in vergeß desselbigen vnnd andere gedancken gefürt werden. Es sey denn das ein Fraw in kindes / oder jemandts anders in todtes nöthen were / vnd des gemeinen Gebets begerte / Den in diesem fall / da auch ein geringer verzug köndte nachteilig sein / mag das sonderliche Gebet vor dieselbigen / vor oder nach verlesung des Euangelij woll geschehen. Auch soll der Prediger zu zeiten die Leute vermanen / Das sie in der Kirchen bey dem gemeinen Gebet vnd bey der Communion pleiben. Wenn denn etwas fürfellet / daruon sonderliche bitt zuthun ist / Als vor sonderliche krancken / vor Frawen die in kindes nöthen sein / vnd was sonst vor noth vnd sachen des Landes / oder sonderer Personen fürfallen / das soll diesem gemeinem Gebet / auch mit kurtzen worten angehangen werden. Vnd sollen die Prediger das Volck vleißig vermanen / das sie in jrem anligen / das gemein Gebet gern suchen / vnd nach erhörung desselben / vnd jrer erlösung auß angeregten anligen / die dancksagung dem Kirchendiener nicht verhalten / darmit Gott auch öffentlich von vielen Personen gedanckt werde. Dieses Gebet soll nach geendigter Predigt / vnd keines zwischen verlesung des Euangelij vnd außlegung desselbigen geschehen / darmit die Leute so viel besser den inhalt des verlesenen Euangelij behalten / vnnd durch das Gebet nicht in vergeß desselbigen vnnd andere gedancken gefürt werden. Es sey denn das ein Fraw in kindes / oder jemandts anders in todtes nöthen were / vñ des gemeinẽ Gebets begerte / Den in diesem fall / da auch ein geringer verzug köndte nachteilig sein / mag das sonderliche Gebet vor dieselbigen / vor oder nach verlesung des Euangelij woll geschehen. Auch soll der Prediger zu zeiten die Leute vermanen / Das sie in der Kirchen bey dem gemeinen Gebet vnd bey der Communion pleiben. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0166" n="22"/> <p>Wenn denn etwas fürfellet / daruon sonderliche bitt zuthun ist / Als vor sonderliche krancken / vor Frawen die in kindes nöthen sein / vnd was sonst vor noth vnd sachen des Landes / oder sonderer Personen fürfallen / das soll diesem gemeinem Gebet / auch mit kurtzen worten angehangen werden.</p> <p>Vnd sollen die Prediger das Volck vleißig vermanen / das sie in jrem anligen / das gemein Gebet gern suchen / vnd nach erhörung desselben / vnd jrer erlösung auß angeregten anligen / die dancksagung dem Kirchendiener nicht verhalten / darmit Gott auch öffentlich von vielen Personen gedanckt werde.</p> <p>Dieses Gebet soll nach geendigter Predigt / vnd keines zwischen verlesung des Euangelij vnd außlegung desselbigen geschehen / darmit die Leute so viel besser den inhalt des verlesenen Euangelij behalten / vnnd durch das Gebet nicht in vergeß desselbigen vnnd andere gedancken gefürt werden.</p> <p>Es sey denn das ein Fraw in kindes / oder jemandts anders in todtes nöthen were / vñ des gemeinẽ Gebets begerte / Den in diesem fall / da auch ein geringer verzug köndte nachteilig sein / mag das sonderliche Gebet vor dieselbigen / vor oder nach verlesung des Euangelij woll geschehen.</p> <p>Auch soll der Prediger zu zeiten die Leute vermanen / Das sie in der Kirchen bey dem gemeinen Gebet vnd bey der Communion pleiben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [22/0166]
Wenn denn etwas fürfellet / daruon sonderliche bitt zuthun ist / Als vor sonderliche krancken / vor Frawen die in kindes nöthen sein / vnd was sonst vor noth vnd sachen des Landes / oder sonderer Personen fürfallen / das soll diesem gemeinem Gebet / auch mit kurtzen worten angehangen werden.
Vnd sollen die Prediger das Volck vleißig vermanen / das sie in jrem anligen / das gemein Gebet gern suchen / vnd nach erhörung desselben / vnd jrer erlösung auß angeregten anligen / die dancksagung dem Kirchendiener nicht verhalten / darmit Gott auch öffentlich von vielen Personen gedanckt werde.
Dieses Gebet soll nach geendigter Predigt / vnd keines zwischen verlesung des Euangelij vnd außlegung desselbigen geschehen / darmit die Leute so viel besser den inhalt des verlesenen Euangelij behalten / vnnd durch das Gebet nicht in vergeß desselbigen vnnd andere gedancken gefürt werden.
Es sey denn das ein Fraw in kindes / oder jemandts anders in todtes nöthen were / vñ des gemeinẽ Gebets begerte / Den in diesem fall / da auch ein geringer verzug köndte nachteilig sein / mag das sonderliche Gebet vor dieselbigen / vor oder nach verlesung des Euangelij woll geschehen.
Auch soll der Prediger zu zeiten die Leute vermanen / Das sie in der Kirchen bey dem gemeinen Gebet vnd bey der Communion pleiben.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/166>, abgerufen am 16.02.2025. |