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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Der tag Coenae Domini / den man den Grünen Donnerstag nennet / daran von des HERrn Abendtmal soll geprediget werden / vor Mittag.

Der tag Passionis Christi / oder leidens / oder sterbens Christi / welcher der Karfreytag genennet wird / vor Mittag / Vnd soll auff diesen tag / dem Volck die gantze Historia des Passions Christi furgelesen / vnd durch ein kurtz Summarium / vngeuerlich auff ein halbe stundt erkleret werden.

Der Ostertag / oder Pascha / der tag der Aufferstehung Christi / sampt den volgenden Montag vnd Dinstag.

Der tag Ascensionis / oder Himelfart Christi.

Der Pfingstag / sampt den volgenden Montag vnnd Dinstag.

Der tag Trinitatis / felt auff den negsten Sontag nach Pfingsten.

Das Fest Corporis Christi / soll vermöge GOTtes Worts abgethan sein / Vnd sollen die Prediger den Sontag dauor das Volck erinnern / was für ein grosser mißbrauch vnd Abgötterey damit getrieben worden / deren sich ein jeder Christ / nach dem ernstlichen beuelch Gottes enthalten soll.

Der tag S. Johannis des Teuffers.

Der tag Coenae Domini / den man den Grünen Donnerstag nennet / daran von des HERrn Abendtmal soll geprediget werden / vor Mittag.

Der tag Passionis Christi / oder leidens / oder sterbens Christi / welcher der Karfreytag genennet wird / vor Mittag / Vnd soll auff diesen tag / dem Volck die gantze Historia des Passions Christi furgelesen / vnd durch ein kurtz Summarium / vngeuerlich auff ein halbe stundt erkleret werden.

Der Ostertag / oder Pascha / der tag der Aufferstehung Christi / sampt den volgenden Montag vnd Dinstag.

Der tag Ascensionis / oder Himelfart Christi.

Der Pfingstag / sampt den volgenden Montag vnnd Dinstag.

Der tag Trinitatis / felt auff den negsten Sontag nach Pfingsten.

Das Fest Corporis Christi / soll vermöge GOTtes Worts abgethan sein / Vnd sollen die Prediger den Sontag dauor das Volck erinnern / was für ein grosser mißbrauch vnd Abgötterey damit getrieben worden / deren sich ein jeder Christ / nach dem ernstlichen beuelch Gottes enthalten soll.

Der tag S. Johannis des Teuffers.

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[43/0187] Der tag Coenae Domini / den man den Grünen Donnerstag nennet / daran von des HERrn Abendtmal soll geprediget werden / vor Mittag. Der tag Passionis Christi / oder leidens / oder sterbens Christi / welcher der Karfreytag genennet wird / vor Mittag / Vnd soll auff diesen tag / dem Volck die gantze Historia des Passions Christi furgelesen / vnd durch ein kurtz Summarium / vngeuerlich auff ein halbe stundt erkleret werden. Der Ostertag / oder Pascha / der tag der Aufferstehung Christi / sampt den volgenden Montag vnd Dinstag. Der tag Ascensionis / oder Himelfart Christi. Der Pfingstag / sampt den volgenden Montag vnnd Dinstag. Der tag Trinitatis / felt auff den negsten Sontag nach Pfingsten. Das Fest Corporis Christi / soll vermöge GOTtes Worts abgethan sein / Vnd sollen die Prediger den Sontag dauor das Volck erinnern / was für ein grosser mißbrauch vnd Abgötterey damit getrieben worden / deren sich ein jeder Christ / nach dem ernstlichen beuelch Gottes enthalten soll. Der tag S. Johannis des Teuffers.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/187>, abgerufen am 15.05.2024.