Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Wenn aber solche heilige tage fallen / die man nicht pflegt zufeiren / vnd doch jre Historien im Euangelio beschrieben sindt / als da ist der tag Conuersionis Pauli / Mariae Magdalenae / S. Johannis entheuptung / mögen die Prediger denselben Text vnd Historien auff den volgenden Sontag in der Predigt lesen vnd handeln.

In der Fasten soll man die Historien des Leidens Christi / an solchen Wercktagen Predigen / vnnd wirdt vor gutt angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen / das Büchlein vam Leiden CHRISTI auß den vier Euangelisten zusamen gezogen / ördentlich zulesen / damit man zeit habe / alle stück vleissig zuhandlen vnd zubetrachten.

Nachdem auch biß anhero die Quatember auff Bepstisch gehalten / sollen hinfuro alle Pfarner vnd Prediger inn den Stetten / alle Quatember Vierzehen tage nach einander / an stadt der andern Predigen / den Catechismum für sich nehmen / vnd denselben also außtheilen / das er dem Volcke gantz fürgehalten / vnnd nutzlich durchauß erklert werde / darzu sie auch das Volck ernstlich vermanen sollen / das sie sampt jren Kindern vnd Gesinde / solche nutzliche / vnnd hochnothwendige lehr / mit allem vleiß besuchen / vnd nicht versaumen.

Wenn aber solche heilige tage fallen / die man nicht pflegt zufeiren / vnd doch jre Historien im Euangelio beschrieben sindt / als da ist der tag Conuersionis Pauli / Mariae Magdalenae / S. Johannis entheuptung / mögen die Prediger denselben Text vnd Historien auff den volgenden Sontag in der Predigt lesen vnd handeln.

In der Fasten soll man die Historien des Leidens Christi / an solchen Wercktagen Predigen / vnnd wirdt vor gutt angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen / das Büchlein vam Leiden CHRISTI auß den vier Euangelisten zusamen gezogen / ördentlich zulesen / damit man zeit habe / alle stück vleissig zuhandlen vnd zubetrachten.

Nachdem auch biß anhero die Quatember auff Bepstisch gehalten / sollen hinfuro alle Pfarner vnd Prediger inn den Stetten / alle Quatember Vierzehen tage nach einander / an stadt der andern Predigen / den Catechismum für sich nehmen / vnd denselben also außtheilen / das er dem Volcke gantz fürgehalten / vnnd nutzlich durchauß erklert werde / darzu sie auch das Volck ernstlich vermanen sollen / das sie sampt jren Kindern vnd Gesinde / solche nutzliche / vnnd hochnothwendige lehr / mit allem vleiß besuchen / vnd nicht versaumen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0192" n="48"/>
        <p>Wenn aber solche heilige tage fallen / die man nicht pflegt zufeiren / vnd doch jre Historien       im Euangelio beschrieben sindt / als da ist der tag Conuersionis Pauli / Mariae Magdalenae / S.       Johannis entheuptung / mögen die Prediger denselben Text vnd Historien auff den volgenden       Sontag in der Predigt lesen vnd handeln.</p>
        <p>In der Fasten soll man die Historien des Leidens Christi / an solchen Wercktagen Predigen /       vnnd wirdt vor gutt angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen       / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den       Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen / das Büchlein vam Leiden CHRISTI auß den vier       Euangelisten zusamen gezogen / ördentlich zulesen / damit man zeit habe / alle stück vleissig       zuhandlen vnd zubetrachten.</p>
        <p>Nachdem auch biß anhero die Quatember auff Bepstisch gehalten / sollen hinfuro alle Pfarner       vnd Prediger inn den Stetten / alle Quatember Vierzehen tage nach einander / an stadt der       andern Predigen / den Catechismum für sich nehmen / vnd denselben also außtheilen / das er dem       Volcke gantz fürgehalten / vnnd nutzlich durchauß erklert werde / darzu sie auch das Volck       ernstlich vermanen sollen / das sie sampt jren Kindern vnd Gesinde / solche nutzliche / vnnd       hochnothwendige lehr / mit allem vleiß besuchen / vnd nicht versaumen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[48/0192] Wenn aber solche heilige tage fallen / die man nicht pflegt zufeiren / vnd doch jre Historien im Euangelio beschrieben sindt / als da ist der tag Conuersionis Pauli / Mariae Magdalenae / S. Johannis entheuptung / mögen die Prediger denselben Text vnd Historien auff den volgenden Sontag in der Predigt lesen vnd handeln. In der Fasten soll man die Historien des Leidens Christi / an solchen Wercktagen Predigen / vnnd wirdt vor gutt angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen / das Büchlein vam Leiden CHRISTI auß den vier Euangelisten zusamen gezogen / ördentlich zulesen / damit man zeit habe / alle stück vleissig zuhandlen vnd zubetrachten. Nachdem auch biß anhero die Quatember auff Bepstisch gehalten / sollen hinfuro alle Pfarner vnd Prediger inn den Stetten / alle Quatember Vierzehen tage nach einander / an stadt der andern Predigen / den Catechismum für sich nehmen / vnd denselben also außtheilen / das er dem Volcke gantz fürgehalten / vnnd nutzlich durchauß erklert werde / darzu sie auch das Volck ernstlich vermanen sollen / das sie sampt jren Kindern vnd Gesinde / solche nutzliche / vnnd hochnothwendige lehr / mit allem vleiß besuchen / vnd nicht versaumen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/192
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/192>, abgerufen am 15.05.2024.