Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Deßgleichen sollen auch auff ermelte Quatember die Pfarner auff den Dörffern sich befleissigen / souiel die zeit vnd ort erleiden mögen / den Catechismum auff das aller vleissigst dem Volck zuerkleren / vnd einzubilden / welcher aller Predigen einige Richtschnur ist. Dieweil auch biß daher im Bapsthumb / in der Creutzwochen mit dem Creutz gegangen / vnd die abgestorbenen Heiligen angeruffen worden / welchs dem reinen Wort / vnd beuelch vnsers HERrn Christi zuwieder / der vns in allen nöten beuohlen seinen Vater anzuruffen / vnd zu jme lauffen. So soll hinfuro solcher Abgöttischer Creutzgang abgeschafft / vnd an stadt desselben in der Kirchen jedes orts ein Christliche Predigt gehalten / die Litania gesungen / vnd GOTt ernstlich angeruffen werden / das er die Früchte der Erden vor allem vnglück vnd vngewitter bewaren / vnd behüten wölle. Vnnd nachdem die leute in der Faßnacht sich nach Heidnischer weise / auff das heßlichst verstellet / vnnd gantz Vnchristlich gehalten / sollen die Prediger auff denselbigen Sontag das Euangelium von der Tauff Christi fürnehmen / vnnd das Volck erinnern / wie sie alle Christum / als ein Kleidt / in der Tauff angezogen / damit alle vnsere Sünde für GOtt bedeckt / welchs sie mit jrem heßlichen verstellen nicht so lesterlich schenden / sonder mit aller zucht ehren sollen. Deßgleichen sollen auch auff ermelte Quatember die Pfarner auff den Dörffern sich befleissigen / souiel die zeit vnd ort erleiden mögen / den Catechismum auff das aller vleissigst dem Volck zuerkleren / vnd einzubilden / welcher aller Predigen einige Richtschnur ist. Dieweil auch biß daher im Bapsthumb / in der Creutzwochen mit dem Creutz gegangen / vnd die abgestorbenen Heiligen angeruffen worden / welchs dem reinen Wort / vnd beuelch vnsers HERrn Christi zuwieder / der vns in allen nöten beuohlen seinen Vater anzuruffen / vnd zu jme lauffen. So soll hinfuro solcher Abgöttischer Creutzgang abgeschafft / vnd an stadt desselben in der Kirchen jedes orts ein Christliche Predigt gehalten / die Litania gesungen / vnd GOTt ernstlich angeruffen werden / das er die Früchte der Erden vor allem vnglück vnd vngewitter bewaren / vnd behüten wölle. Vnnd nachdem die leute in der Faßnacht sich nach Heidnischer weise / auff das heßlichst verstellet / vnnd gantz Vnchristlich gehalten / sollen die Prediger auff denselbigen Sontag das Euangelium von der Tauff Christi fürnehmen / vnnd das Volck erinnern / wie sie alle Christum / als ein Kleidt / in der Tauff angezogen / damit alle vnsere Sünde für GOtt bedeckt / welchs sie mit jrem heßlichen verstellen nicht so lesterlich schenden / sonder mit aller zucht ehren sollen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0193" n="49"/> <p>Deßgleichen sollen auch auff ermelte Quatember die Pfarner auff den Dörffern sich befleissigen / souiel die zeit vnd ort erleiden mögen / den Catechismum auff das aller vleissigst dem Volck zuerkleren / vnd einzubilden / welcher aller Predigen einige Richtschnur ist.</p> <p>Dieweil auch biß daher im Bapsthumb / in der Creutzwochen mit dem Creutz gegangen / vnd die abgestorbenen Heiligen angeruffen worden / welchs dem reinen Wort / vnd beuelch vnsers HERrn Christi zuwieder / der vns in allen nöten beuohlen seinen Vater anzuruffen / vnd zu jme lauffen. So soll hinfuro solcher Abgöttischer Creutzgang abgeschafft / vnd an stadt desselben in der Kirchen jedes orts ein Christliche Predigt gehalten / die Litania gesungen / vnd GOTt ernstlich angeruffen werden / das er die Früchte der Erden vor allem vnglück vnd vngewitter bewaren / vnd behüten wölle.</p> <p>Vnnd nachdem die leute in der Faßnacht sich nach Heidnischer weise / auff das heßlichst verstellet / vnnd gantz Vnchristlich gehalten / sollen die Prediger auff denselbigen Sontag das Euangelium von der Tauff Christi fürnehmen / vnnd das Volck erinnern / wie sie alle Christum / als ein Kleidt / in der Tauff angezogen / damit alle vnsere Sünde für GOtt bedeckt / welchs sie mit jrem heßlichen verstellen nicht so lesterlich schenden / sonder mit aller zucht ehren sollen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [49/0193]
Deßgleichen sollen auch auff ermelte Quatember die Pfarner auff den Dörffern sich befleissigen / souiel die zeit vnd ort erleiden mögen / den Catechismum auff das aller vleissigst dem Volck zuerkleren / vnd einzubilden / welcher aller Predigen einige Richtschnur ist.
Dieweil auch biß daher im Bapsthumb / in der Creutzwochen mit dem Creutz gegangen / vnd die abgestorbenen Heiligen angeruffen worden / welchs dem reinen Wort / vnd beuelch vnsers HERrn Christi zuwieder / der vns in allen nöten beuohlen seinen Vater anzuruffen / vnd zu jme lauffen. So soll hinfuro solcher Abgöttischer Creutzgang abgeschafft / vnd an stadt desselben in der Kirchen jedes orts ein Christliche Predigt gehalten / die Litania gesungen / vnd GOTt ernstlich angeruffen werden / das er die Früchte der Erden vor allem vnglück vnd vngewitter bewaren / vnd behüten wölle.
Vnnd nachdem die leute in der Faßnacht sich nach Heidnischer weise / auff das heßlichst verstellet / vnnd gantz Vnchristlich gehalten / sollen die Prediger auff denselbigen Sontag das Euangelium von der Tauff Christi fürnehmen / vnnd das Volck erinnern / wie sie alle Christum / als ein Kleidt / in der Tauff angezogen / damit alle vnsere Sünde für GOtt bedeckt / welchs sie mit jrem heßlichen verstellen nicht so lesterlich schenden / sonder mit aller zucht ehren sollen.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/193>, abgerufen am 16.02.2025. |