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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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vnd Kind in Gnaden wölle lasse beuohlen sein / Wöllet derhalben ewer Hertz erheben / vnd mit mir also beten:

ALmechtiger HErr GOTt / der du Man vnnd Frawen geschaffen hast / vnd zum Ehestandt verordnet / darzu mit Früchten des Leibes gesegnet / Vnd selber der bisi / von dem der liebe Dauid saget: Du hast mich geformiret / vnd aus Mutter leibe gezogen. Wir erkennen solch dein geschöpff / Gnadenwerck / Ordnung vnd Segen / das du diese gegenwertige Frawen / mit Leibes Frucht gesegnet / vnd jr in jren grossen engsten / vnd Kindes nöten / als ein Gnediger Vater / vmb deines lieben Sohns willen / gnediglich geholffen / vnd jr einen frölichen anblick einer lebendigen gesunden Frucht bescheret / dieselbige auch durch die Heiligen Tauffe in das Reich deiner Gnaden zum Kind vnd Erben des ewigen lebens angenommen / vnd der Mutter auch zu jres leibs gesundtheit in gnaden wiederumb geholffen hast /

vnd Kind in Gnaden wölle lasse beuohlen sein / Wöllet derhalben ewer Hertz erheben / vnd mit mir also beten:

ALmechtiger HErr GOTt / der du Man vnnd Frawen geschaffen hast / vnd zum Ehestandt verordnet / darzu mit Früchten des Leibes gesegnet / Vnd selber der bisi / von dem der liebe Dauid saget: Du hast mich geformiret / vnd aus Mutter leibe gezogen. Wir erkennen solch dein geschöpff / Gnadenwerck / Ordnung vnd Segen / das du diese gegenwertige Frawen / mit Leibes Frucht gesegnet / vnd jr in jren grossen engsten / vnd Kindes nöten / als ein Gnediger Vater / vmb deines lieben Sohns willen / gnediglich geholffen / vnd jr einen frölichen anblick einer lebendigen gesunden Frucht bescheret / dieselbige auch durch die Heiligen Tauffe in das Reich deiner Gnaden zum Kind vnd Erben des ewigen lebens angenommen / vnd der Mutter auch zu jres leibs gesundtheit in gnaden wiederumb geholffen hast /

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[83/0227] vnd Kind in Gnaden wölle lasse beuohlen sein / Wöllet derhalben ewer Hertz erheben / vnd mit mir also beten: ALmechtiger HErr GOTt / der du Man vnnd Frawen geschaffen hast / vnd zum Ehestandt verordnet / darzu mit Früchten des Leibes gesegnet / Vnd selber der bisi / von dem der liebe Dauid saget: Du hast mich geformiret / vnd aus Mutter leibe gezogen. Wir erkennen solch dein geschöpff / Gnadenwerck / Ordnung vnd Segen / das du diese gegenwertige Frawen / mit Leibes Frucht gesegnet / vnd jr in jren grossen engsten / vnd Kindes nöten / als ein Gnediger Vater / vmb deines lieben Sohns willen / gnediglich geholffen / vnd jr einen frölichen anblick einer lebendigen gesunden Frucht bescheret / dieselbige auch durch die Heiligen Tauffe in das Reich deiner Gnaden zum Kind vnd Erben des ewigen lebens angenommen / vnd der Mutter auch zu jres leibs gesundtheit in gnaden wiederumb geholffen hast /

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/227>, abgerufen am 16.05.2024.