Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

nieren gehabt / keine solche taugenliche hetten / oder nicht stellen wolten / Dieweil dann aus Gottes des HErrn Ordnung wir vns schüldig erkennen / vnser von seiner Allmechtigkeit beuohlene Kirchen / auch Vnderthonen obgehörter massen zuuersehen / vnd darzu die Jüngste Reichs Abschied vns solchs zugeben / Damit auch solche Kirchenempter nicht vaciren / So wöllen wir / das vnser Consistarium mit versehung selbiger Pfarren / Predicaturen / Caplaneyen / vnd Vicariaten / als oblaut / fürgehen / doch den Patronis an den Collaturis / biß zu allgemeiner Christenlicher vergleichung in der Religion / vnnachteilig / oder abbrüchig.

Derowegen vnser Consistorium mit ernst daran sein / auch darob halten solle / damit inn vnsers Fürstenthumbs Oberkeit vnd Gepieten / keine Pfarherr / Prediger / Caplan / oder Vicarij / noch auch Schulmeister / oder Custodes / vnser Christlichen Augspürgischen Confession / Kirchen / vnd dieser Ordnung entgegen / wie hernacher weitleufftiger begriffen / gedüldet noch gestattet werden.

nieren gehabt / keine solche taugenliche hetten / oder nicht stellen wolten / Dieweil dann aus Gottes des HErrn Ordnung wir vns schüldig erkennen / vnser von seiner Allmechtigkeit beuohlene Kirchen / auch Vnderthonen obgehörter massen zuuersehen / vnd darzu die Jüngste Reichs Abschied vns solchs zugeben / Damit auch solche Kirchenempter nicht vaciren / So wöllen wir / das vnser Consistarium mit versehung selbiger Pfarren / Predicaturen / Caplaneyen / vnd Vicariaten / als oblaut / fürgehen / doch den Patronis an den Collaturis / biß zu allgemeiner Christenlicher vergleichung in der Religion / vnnachteilig / oder abbrüchig.

Derowegen vnser Consistorium mit ernst daran sein / auch darob halten solle / damit inn vnsers Fürstenthumbs Oberkeit vnd Gepieten / keine Pfarherr / Prediger / Caplan / oder Vicarij / noch auch Schulmeister / oder Custodes / vnser Christlichen Augspürgischen Confession / Kirchen / vnd dieser Ordnung entgegen / wie hernacher weitleufftiger begriffen / gedüldet noch gestattet werden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0333" n="185"/>
nieren gehabt / keine solche taugenliche hetten / oder nicht stellen wolten / Dieweil dann aus Gottes des HErrn Ordnung wir vns schüldig erkennen / vnser von seiner Allmechtigkeit beuohlene Kirchen / auch Vnderthonen obgehörter massen zuuersehen / vnd darzu die Jüngste Reichs Abschied vns solchs zugeben / Damit auch solche Kirchenempter nicht vaciren / So wöllen wir / das vnser Consistarium mit versehung selbiger Pfarren / Predicaturen / Caplaneyen / vnd Vicariaten / als oblaut / fürgehen / doch den Patronis an den Collaturis / biß zu allgemeiner Christenlicher vergleichung in der Religion / vnnachteilig / oder abbrüchig.</p>
        <p>Derowegen vnser Consistorium mit ernst daran sein / auch darob halten solle / damit inn vnsers Fürstenthumbs Oberkeit vnd Gepieten / keine Pfarherr / Prediger / Caplan / oder Vicarij / noch auch Schulmeister / oder Custodes / vnser Christlichen Augspürgischen Confession / Kirchen / vnd dieser Ordnung entgegen / wie hernacher weitleufftiger begriffen / gedüldet noch gestattet werden.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[185/0333] nieren gehabt / keine solche taugenliche hetten / oder nicht stellen wolten / Dieweil dann aus Gottes des HErrn Ordnung wir vns schüldig erkennen / vnser von seiner Allmechtigkeit beuohlene Kirchen / auch Vnderthonen obgehörter massen zuuersehen / vnd darzu die Jüngste Reichs Abschied vns solchs zugeben / Damit auch solche Kirchenempter nicht vaciren / So wöllen wir / das vnser Consistarium mit versehung selbiger Pfarren / Predicaturen / Caplaneyen / vnd Vicariaten / als oblaut / fürgehen / doch den Patronis an den Collaturis / biß zu allgemeiner Christenlicher vergleichung in der Religion / vnnachteilig / oder abbrüchig. Derowegen vnser Consistorium mit ernst daran sein / auch darob halten solle / damit inn vnsers Fürstenthumbs Oberkeit vnd Gepieten / keine Pfarherr / Prediger / Caplan / oder Vicarij / noch auch Schulmeister / oder Custodes / vnser Christlichen Augspürgischen Confession / Kirchen / vnd dieser Ordnung entgegen / wie hernacher weitleufftiger begriffen / gedüldet noch gestattet werden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/333
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/333>, abgerufen am 10.06.2024.