Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
IMMVNITATES vnd Freyheiten der Kirchen Diener.

VNd damit vnsere Kirchen diener sich vor vnd neben vnsern Vnderthanen destoweniger zubeschweren / wol aber jres Ampts zugetrösten vnd zuerfrewen / vnd anfenglichs / wo ferne sie zugleich andern vnsern Vnderthanen in sachen jre Person belangent / actionibus perconalibus vor den Gerichten / da sie der Kirchen dienen / zu Recht stehen solten / jnen vnd jrem Ampt dadurch verkleinerung eruolgen möcht: So ordnen vnd wöllen wir demnach / wofer sich zwischen vnsern Amptleuten / einem oder mehr vnserer Vnterthanen / gegen einem Pfarher / Prediger / Diacon / oder Subdiacon / zutrüge zweytracht / oder widerwillen / das anfenglichs die sach vnd Parteyen / durch den Special Superintendenten selbigen orts / neben dem Amptman / wa derselb darinnen nicht verhafft / oder zweyen des Gerichtes gütlich verhöret / auch vnterstanden werde / sie mit wissenden vnd billichen dingen zuerinnern. Da aber vber solche vnterhandlung vnd angewandten vleiß / sie einander fürderung nicht erlassen wol-

IMMVNITATES vnd Freyheiten der Kirchen Diener.

VNd damit vnsere Kirchen diener sich vor vnd neben vnsern Vnderthanen destoweniger zubeschweren / wol aber jres Ampts zugetrösten vnd zuerfrewen / vnd anfenglichs / wo ferne sie zugleich andern vnsern Vnderthanen in sachen jre Person belangent / actionibus perconalibus vor den Gerichten / da sie der Kirchen dienen / zu Recht stehen solten / jnen vnd jrem Ampt dadurch verkleinerung eruolgen möcht: So ordnen vnd wöllen wir demnach / wofer sich zwischen vnsern Amptleuten / einem oder mehr vnserer Vnterthanen / gegen einem Pfarher / Prediger / Diacon / oder Subdiacon / zutrüge zweytracht / oder widerwillen / das anfenglichs die sach vnd Parteyen / durch den Special Superintendenten selbigen orts / neben dem Amptman / wa derselb darinnen nicht verhafft / oder zweyen des Gerichtes gütlich verhöret / auch vnterstanden werde / sie mit wissenden vnd billichen dingen zuerinnern. Da aber vber solche vnterhandlung vnd angewandten vleiß / sie einander fürderung nicht erlassen wol-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0364" n="216"/>
      </div>
      <div>
        <head>IMMVNITATES vnd Freyheiten der Kirchen Diener.<lb/></head>
        <p>VNd damit vnsere Kirchen diener sich vor vnd neben vnsern Vnderthanen destoweniger zubeschweren / wol aber jres Ampts zugetrösten vnd zuerfrewen / vnd anfenglichs / wo ferne sie zugleich andern vnsern Vnderthanen in sachen jre Person belangent / <hi rendition="#i">actionibus perconalibus</hi> vor den Gerichten / da sie der Kirchen dienen / zu Recht stehen solten / jnen vnd jrem Ampt dadurch verkleinerung eruolgen möcht: So ordnen vnd wöllen wir demnach / wofer sich zwischen vnsern Amptleuten / einem oder mehr vnserer Vnterthanen / gegen einem Pfarher / Prediger / Diacon / oder Subdiacon / zutrüge zweytracht / oder widerwillen / das anfenglichs die sach vnd Parteyen / durch den Special Superintendenten selbigen orts / neben dem Amptman / wa derselb darinnen nicht verhafft / oder zweyen des Gerichtes gütlich verhöret / auch vnterstanden werde / sie mit wissenden vnd billichen dingen zuerinnern. Da aber vber solche vnterhandlung vnd angewandten vleiß / sie einander fürderung nicht erlassen wol-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[216/0364] IMMVNITATES vnd Freyheiten der Kirchen Diener. VNd damit vnsere Kirchen diener sich vor vnd neben vnsern Vnderthanen destoweniger zubeschweren / wol aber jres Ampts zugetrösten vnd zuerfrewen / vnd anfenglichs / wo ferne sie zugleich andern vnsern Vnderthanen in sachen jre Person belangent / actionibus perconalibus vor den Gerichten / da sie der Kirchen dienen / zu Recht stehen solten / jnen vnd jrem Ampt dadurch verkleinerung eruolgen möcht: So ordnen vnd wöllen wir demnach / wofer sich zwischen vnsern Amptleuten / einem oder mehr vnserer Vnterthanen / gegen einem Pfarher / Prediger / Diacon / oder Subdiacon / zutrüge zweytracht / oder widerwillen / das anfenglichs die sach vnd Parteyen / durch den Special Superintendenten selbigen orts / neben dem Amptman / wa derselb darinnen nicht verhafft / oder zweyen des Gerichtes gütlich verhöret / auch vnterstanden werde / sie mit wissenden vnd billichen dingen zuerinnern. Da aber vber solche vnterhandlung vnd angewandten vleiß / sie einander fürderung nicht erlassen wol-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/364
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/364>, abgerufen am 22.11.2024.