Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Vnzucht / Volsauffens / oder anderer vppigen vnd ergerlichen laster sich gebrauchen / wer dieselbige alle mit Namen vnd jr verhandlung verzeichnen.

Item / Ob auch den armen / Krancken in jrer noth vnd kranckheit mit Artzney vnd anderm / vermöge der Castenordnung gepfleget werde.

Item / Ob er auch auff der Spittal / vnd derselbigen verpfründten vnnd armen Kinder / vermöge vnser Castenordnung / sein Superintendentz / vnd mit was Ordnunge er die habe vnd visitire.

Item / gleicher form / sol der Superintendens / etliche guthertzige / ehrliebende / bey Gericht / Rath / oder der Gemeine ad partem / der obgeschriebenen fürnemsten puncten / den Magistrat vnd Senat belangend / befragen.

Item / Ob die Kirchen auch in wesentlichen gebewen erhalten werden / vnd was daran für mangel befunden.

Item / Ob die Kirchen diener die behausungen inn dem schleissenden / als Ofen / Fenster / vnnd dergleichen / darzu jre Güter / Garten / Acker / Wisen / in wesenlichen ehrn / baw vnd besserung / vnabgengig erhalten.

Item / auch sein nachfrag haben / ob ein Kirchen diener sich der Artzney / Schreiberey / Notariat Ampts / oder anderer Practick / oder sonst Weltlicher Empter / oder wucherlichen Contracten gebrauche.

Vnzucht / Volsauffens / oder anderer vppigen vnd ergerlichen laster sich gebrauchen / wer dieselbige alle mit Namen vnd jr verhandlung verzeichnen.

Item / Ob auch den armen / Krancken in jrer noth vnd kranckheit mit Artzney vnd anderm / vermöge der Castenordnung gepfleget werde.

Item / Ob er auch auff der Spittal / vnd derselbigen verpfründten vnnd armen Kinder / vermöge vnser Castenordnung / sein Superintendentz / vnd mit was Ordnunge er die habe vnd visitire.

Item / gleicher form / sol der Superintendens / etliche guthertzige / ehrliebende / bey Gericht / Rath / oder der Gemeine ad partem / der obgeschriebenen fürnemsten puncten / den Magistrat vnd Senat belangend / befragen.

Item / Ob die Kirchen auch in wesentlichen gebewen erhalten werden / vnd was daran für mangel befunden.

Item / Ob die Kirchen diener die behausungen inn dem schleissenden / als Ofen / Fenster / vnnd dergleichen / darzu jre Güter / Garten / Acker / Wisen / in wesenlichen ehrn / baw vnd besserung / vnabgengig erhalten.

Item / auch sein nachfrag haben / ob ein Kirchen diener sich der Artzney / Schreiberey / Notariat Ampts / oder anderer Practick / oder sonst Weltlicher Empter / oder wucherlichen Contracten gebrauche.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0377" n="229"/>
Vnzucht / Volsauffens / oder anderer vppigen vnd ergerlichen laster sich gebrauchen / wer dieselbige alle mit Namen vnd jr verhandlung verzeichnen.</p>
        <p>Item / Ob auch den armen / Krancken in jrer noth vnd kranckheit mit Artzney vnd anderm / vermöge der Castenordnung gepfleget werde.</p>
        <p>Item / Ob er auch auff der Spittal / vnd derselbigen verpfründten vnnd armen Kinder / vermöge vnser Castenordnung / sein Superintendentz / vnd mit was Ordnunge er die habe vnd visitire.</p>
        <p>Item / gleicher form / sol der Superintendens / etliche guthertzige / ehrliebende / bey Gericht / Rath / oder der Gemeine ad partem / der obgeschriebenen fürnemsten puncten / den Magistrat vnd Senat belangend / befragen.</p>
        <p>Item / Ob die Kirchen auch in wesentlichen gebewen erhalten werden / vnd was daran für mangel befunden.</p>
        <p>Item / Ob die Kirchen diener die behausungen inn dem schleissenden / als Ofen / Fenster / vnnd dergleichen / darzu jre Güter / Garten / Acker / Wisen / in wesenlichen ehrn / baw vnd besserung / vnabgengig erhalten.</p>
        <p>Item / auch sein nachfrag haben / ob ein Kirchen diener sich der Artzney / Schreiberey / Notariat Ampts / oder anderer Practick / oder sonst Weltlicher Empter / oder wucherlichen Contracten gebrauche.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[229/0377] Vnzucht / Volsauffens / oder anderer vppigen vnd ergerlichen laster sich gebrauchen / wer dieselbige alle mit Namen vnd jr verhandlung verzeichnen. Item / Ob auch den armen / Krancken in jrer noth vnd kranckheit mit Artzney vnd anderm / vermöge der Castenordnung gepfleget werde. Item / Ob er auch auff der Spittal / vnd derselbigen verpfründten vnnd armen Kinder / vermöge vnser Castenordnung / sein Superintendentz / vnd mit was Ordnunge er die habe vnd visitire. Item / gleicher form / sol der Superintendens / etliche guthertzige / ehrliebende / bey Gericht / Rath / oder der Gemeine ad partem / der obgeschriebenen fürnemsten puncten / den Magistrat vnd Senat belangend / befragen. Item / Ob die Kirchen auch in wesentlichen gebewen erhalten werden / vnd was daran für mangel befunden. Item / Ob die Kirchen diener die behausungen inn dem schleissenden / als Ofen / Fenster / vnnd dergleichen / darzu jre Güter / Garten / Acker / Wisen / in wesenlichen ehrn / baw vnd besserung / vnabgengig erhalten. Item / auch sein nachfrag haben / ob ein Kirchen diener sich der Artzney / Schreiberey / Notariat Ampts / oder anderer Practick / oder sonst Weltlicher Empter / oder wucherlichen Contracten gebrauche.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/377
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/377>, abgerufen am 22.11.2024.