Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.4. Vhr / von Galli aber biß wider Matthiae / von 1. biß 5. Vhr / neben vnsern hierzu verordenten Politischen Kirchen Rethen / in vnser Cantzley / vnd darzu sonders bestimpten ort erscheinen vnd verharren. Volgendts mit jnen alles jenige / so inn bestellung der Ministerien vnd Schulen / in annehmung der Pfarherr / Prediger / Caplan / Schulmeister / vnd jrer Collaboratorn / auch examinirung derselben / vnd verhörung jrer Predigen / vnd proben / desgleichen was zu abwendung / warnung vnd straff / jrer in den Superintendentzen / oder sonsten fürgebrachten feel vnd mangel an der Lehr / vleiß vnd leben / von nöten / vnd sich der Augßpürgischen Confession / vnd vnsern Ordnungen nach / gebürt / auch die fürfallende gelegenheit erheischt / ördentlich helffen zum getrewlichsten bedencken / verrichten / vnd ob sich gleich die fürkommene sachen / auch biß in den nachuolgenden Tag erstreckten / vollenden. Desgleichen wa sie in diesen vnd andern handlungen / welche schon nicht gar Ecclesiasticae oder Scholasticae / sonder denselben anhangten / vnd Mixtae weren / von obgesetzter vnserer obersten Superintendenten vnsers Kirchenrats einem / auch ausserhalb der benanten zwen Tag erfordert würden / sollen sie gleicher gestalt erscheinen / vnd zum trewlichsten rathschagen vnd verhandeln helffen. Doch wöllen wir / das dieselbige Extraordinari geschefften jrenthalben dermassen angestelt vnd verricht werden / damit es jnen an jren ordinari predigen vnuerhinderlich sey 4. Vhr / von Galli aber biß wider Matthiae / von 1. biß 5. Vhr / neben vnsern hierzu verordenten Politischen Kirchen Rethen / in vnser Cantzley / vnd darzu sonders bestimpten ort erscheinen vnd verharren. Volgendts mit jnen alles jenige / so inn bestellung der Ministerien vnd Schulen / in annehmung der Pfarherr / Prediger / Caplan / Schulmeister / vnd jrer Collaboratorn / auch examinirung derselben / vnd verhörung jrer Predigen / vnd proben / desgleichen was zu abwendung / warnung vnd straff / jrer in den Superintendentzen / oder sonsten fürgebrachten feel vnd mangel an der Lehr / vleiß vnd leben / von nöten / vnd sich der Augßpürgischen Confession / vnd vnsern Ordnungen nach / gebürt / auch die fürfallende gelegenheit erheischt / ördentlich helffen zum getrewlichsten bedencken / verrichten / vnd ob sich gleich die fürkommene sachen / auch biß in den nachuolgenden Tag erstreckten / vollenden. Desgleichen wa sie in diesen vnd andern handlungen / welche schon nicht gar Ecclesiasticae oder Scholasticae / sonder denselben anhangten / vnd Mixtae weren / von obgesetzter vnserer obersten Superintendenten vnsers Kirchenrats einem / auch ausserhalb der benanten zwen Tag erfordert würden / sollen sie gleicher gestalt erscheinen / vnd zum trewlichsten rathschagen vnd verhandeln helffen. Doch wöllen wir / das dieselbige Extraordinari geschefften jrenthalben dermassen angestelt vnd verricht werden / damit es jnen an jren ordinari predigen vnuerhinderlich sey <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0413" n="265"/> 4. Vhr / von Galli aber biß wider Matthiae / von 1. biß 5. Vhr / neben vnsern hierzu verordenten Politischen Kirchen Rethen / in vnser Cantzley / vnd darzu sonders bestimpten ort erscheinen vnd verharren.</p> <p>Volgendts mit jnen alles jenige / so inn bestellung der Ministerien vnd Schulen / in annehmung der Pfarherr / Prediger / Caplan / Schulmeister / vnd jrer Collaboratorn / auch examinirung derselben / vnd verhörung jrer Predigen / vnd proben / desgleichen was zu abwendung / warnung vnd straff / jrer in den Superintendentzen / oder sonsten fürgebrachten feel vnd mangel an der Lehr / vleiß vnd leben / von nöten / vnd sich der Augßpürgischen Confession / vnd vnsern Ordnungen nach / gebürt / auch die fürfallende gelegenheit erheischt / ördentlich helffen zum getrewlichsten bedencken / verrichten / vnd ob sich gleich die fürkommene sachen / auch biß in den nachuolgenden Tag erstreckten / vollenden.</p> <p>Desgleichen wa sie in diesen vnd andern handlungen / welche schon nicht gar Ecclesiasticae oder Scholasticae / sonder denselben anhangten / vnd Mixtae weren / von obgesetzter vnserer obersten Superintendenten vnsers Kirchenrats einem / auch ausserhalb der benanten zwen Tag erfordert würden / sollen sie gleicher gestalt erscheinen / vnd zum trewlichsten rathschagen vnd verhandeln helffen.</p> <p>Doch wöllen wir / das dieselbige Extraordinari geschefften jrenthalben dermassen angestelt vnd verricht werden / damit es jnen an jren ordinari predigen vnuerhinderlich sey</p> </div> </body> </text> </TEI> [265/0413]
4. Vhr / von Galli aber biß wider Matthiae / von 1. biß 5. Vhr / neben vnsern hierzu verordenten Politischen Kirchen Rethen / in vnser Cantzley / vnd darzu sonders bestimpten ort erscheinen vnd verharren.
Volgendts mit jnen alles jenige / so inn bestellung der Ministerien vnd Schulen / in annehmung der Pfarherr / Prediger / Caplan / Schulmeister / vnd jrer Collaboratorn / auch examinirung derselben / vnd verhörung jrer Predigen / vnd proben / desgleichen was zu abwendung / warnung vnd straff / jrer in den Superintendentzen / oder sonsten fürgebrachten feel vnd mangel an der Lehr / vleiß vnd leben / von nöten / vnd sich der Augßpürgischen Confession / vnd vnsern Ordnungen nach / gebürt / auch die fürfallende gelegenheit erheischt / ördentlich helffen zum getrewlichsten bedencken / verrichten / vnd ob sich gleich die fürkommene sachen / auch biß in den nachuolgenden Tag erstreckten / vollenden.
Desgleichen wa sie in diesen vnd andern handlungen / welche schon nicht gar Ecclesiasticae oder Scholasticae / sonder denselben anhangten / vnd Mixtae weren / von obgesetzter vnserer obersten Superintendenten vnsers Kirchenrats einem / auch ausserhalb der benanten zwen Tag erfordert würden / sollen sie gleicher gestalt erscheinen / vnd zum trewlichsten rathschagen vnd verhandeln helffen.
Doch wöllen wir / das dieselbige Extraordinari geschefften jrenthalben dermassen angestelt vnd verricht werden / damit es jnen an jren ordinari predigen vnuerhinderlich sey
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