Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Dieweil aber nicht bey jeden vnsern Schulen diese vnsere Schulordnung mit allen Classibus / auß mangel der Pedagogen vnd Auditoren / gentzlichen vnd volnkömmenlich anzurichten / vnd derwegen an etlichen örtern allein die inferiores Classes gehalten werden mögen / auch nicht gerathen / die Jungen gleich a primis Rudimentis, zuuor vnd ehe sie jre Grammaticalia wol / die Praecepta Dialecticae vnd Rethoricae aber zimlichen ergriffen / zu einer Vniuersitet / oder hohen Schul also jung zuschicken / So seind wir demnach entschlossen / vnserer Landtschafft Kindern zu gnaden / in vnserer Statt N. ein sonder Paedagogium, mit geschickten Pedagogarchen / anzurichten lassen / darinn alle Classes, vnnd derselben Lectiones, durch gelerte Praeceptores nach notturfft gehalten / auff das die Knaben / so man nicht gleich / zuuor vnd ehe sie inn der Grammatic / Dialectic vnd Rethoric fundiert / auff ein Vniuersitet verschicken wolte / daselbsten procedieren / vnd jre studia continuiren. Das auch den armen vnuermüglichen Knaben / so gute vnd fruchtbare ingenia / geholffen / vnd die befürdert per gradus profectum studiorum schaffen / vnd fortfahren mögen / gedencken wir etlichen / so von den ringen Particular Schulen sich inn gedacht vnser Paegogium begeben / vnd der fünfften / oder zum wenigsten der vierdten Classen fehig / ein subsidium oder hulff auß vnserm gemeinem Kirchencasten geben / vnd reichen zulassen / so lang biß sie weiters promouieren. Zu dem / vnd auff das / souiel müglich / vnser armen Dieweil aber nicht bey jeden vnsern Schulen diese vnsere Schulordnung mit allen Classibus / auß mangel der Pedagogen vnd Auditoren / gentzlichen vnd volnkömmenlich anzurichten / vnd derwegen an etlichen örtern allein die inferiores Classes gehalten werden mögen / auch nicht gerathen / die Jungen gleich a primis Rudimentis, zuuor vñ ehe sie jre Grammaticalia wol / die Praecepta Dialecticae vnd Rethoricae aber zimlichen ergriffen / zu einer Vniuersitet / oder hohen Schul also jung zuschicken / So seind wir demnach entschlossen / vnserer Landtschafft Kindern zu gnaden / in vnserer Statt N. ein sonder Paedagogium, mit geschickten Pedagogarchen / anzurichten lassen / darinn alle Classes, vnnd derselben Lectiones, durch gelerte Praeceptores nach notturfft gehalten / auff das die Knaben / so man nicht gleich / zuuor vnd ehe sie inn der Grammatic / Dialectic vnd Rethoric fundiert / auff ein Vniuersitet verschicken wolte / daselbsten procedieren / vnd jre studia continuiren. Das auch den armen vnuermüglichen Knaben / so gute vnd fruchtbare ingenia / geholffen / vnd die befürdert per gradus profectum studiorum schaffen / vnd fortfahren mögen / gedencken wir etlichen / so von den ringen Particular Schulen sich inn gedacht vnser Paegogium begeben / vnd der fünfften / oder zum wenigsten der vierdten Classen fehig / ein subsidium oder hulff auß vnserm gemeinem Kirchencasten geben / vnd reichen zulassen / so lang biß sie weiters promouieren. Zu dem / vnd auff das / souiel müglich / vnser armen <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0457" n="309"/> <p>Dieweil aber nicht bey jeden vnsern Schulen diese vnsere Schulordnung mit allen Classibus / auß mangel der Pedagogen vnd Auditoren / gentzlichen vnd volnkömmenlich anzurichten / vnd derwegen an etlichen örtern allein die inferiores Classes gehalten werden mögen / auch nicht gerathen / die Jungen gleich a primis Rudimentis, zuuor vñ ehe sie jre Grammaticalia wol / die Praecepta Dialecticae vnd Rethoricae aber zimlichen ergriffen / zu einer Vniuersitet / oder hohen Schul also jung zuschicken / So seind wir demnach entschlossen / vnserer Landtschafft Kindern zu gnaden / in vnserer Statt N. ein sonder Paedagogium, mit geschickten Pedagogarchen / anzurichten lassen / darinn alle Classes, vnnd derselben Lectiones, durch gelerte Praeceptores nach notturfft gehalten / auff das die Knaben / so man nicht gleich / zuuor vnd ehe sie inn der Grammatic / Dialectic vnd Rethoric fundiert / auff ein Vniuersitet verschicken wolte / daselbsten procedieren / vnd jre studia continuiren. Das auch den armen vnuermüglichen Knaben / so gute vnd fruchtbare ingenia / geholffen / vnd die befürdert per gradus profectum studiorum schaffen / vnd fortfahren mögen / gedencken wir etlichen / so von den ringen Particular Schulen sich inn gedacht vnser Paegogium begeben / vnd der fünfften / oder zum wenigsten der vierdten Classen fehig / ein subsidium oder hulff auß vnserm gemeinem Kirchencasten geben / vnd reichen zulassen / so lang biß sie weiters promouieren.</p> <p>Zu dem / vnd auff das / souiel müglich / vnser armen </p> </div> </body> </text> </TEI> [309/0457]
Dieweil aber nicht bey jeden vnsern Schulen diese vnsere Schulordnung mit allen Classibus / auß mangel der Pedagogen vnd Auditoren / gentzlichen vnd volnkömmenlich anzurichten / vnd derwegen an etlichen örtern allein die inferiores Classes gehalten werden mögen / auch nicht gerathen / die Jungen gleich a primis Rudimentis, zuuor vñ ehe sie jre Grammaticalia wol / die Praecepta Dialecticae vnd Rethoricae aber zimlichen ergriffen / zu einer Vniuersitet / oder hohen Schul also jung zuschicken / So seind wir demnach entschlossen / vnserer Landtschafft Kindern zu gnaden / in vnserer Statt N. ein sonder Paedagogium, mit geschickten Pedagogarchen / anzurichten lassen / darinn alle Classes, vnnd derselben Lectiones, durch gelerte Praeceptores nach notturfft gehalten / auff das die Knaben / so man nicht gleich / zuuor vnd ehe sie inn der Grammatic / Dialectic vnd Rethoric fundiert / auff ein Vniuersitet verschicken wolte / daselbsten procedieren / vnd jre studia continuiren. Das auch den armen vnuermüglichen Knaben / so gute vnd fruchtbare ingenia / geholffen / vnd die befürdert per gradus profectum studiorum schaffen / vnd fortfahren mögen / gedencken wir etlichen / so von den ringen Particular Schulen sich inn gedacht vnser Paegogium begeben / vnd der fünfften / oder zum wenigsten der vierdten Classen fehig / ein subsidium oder hulff auß vnserm gemeinem Kirchencasten geben / vnd reichen zulassen / so lang biß sie weiters promouieren.
Zu dem / vnd auff das / souiel müglich / vnser armen
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