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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Lateinischer Sprach geübt werden / welches von den geringen Schulen zuuerstehen ist. Aber in vnsern Stetten / bey der Particular Schul / vnd sonst wo die Schulen groß / vnnd den ördentlichen Lectionibus nicht verhinderlich / möchten alle Tag / vor der ersten Lection / nach Mittag zeit / ein vierteil stund die Knaben in der Music vndericht / Doch das die Praecepta gantz kurtz / vnnd fürnemlich nach notwendigen gegebenen Praeceptis, vsus getrieben werde.

Am Sonnabendt zur Vesper / so man das erst mahl leuttet / sollen alle Knaben züchtig zu der Schul kommen / ein jeder sein Psalmenbüchlein mit sich bringen / auff das / so man zusammen leuttet / sie in der Proceß zu Chor mit einander gehen mögen.

Desgleichen sol am Sonn vnd Feyertag / zur Morgen / Mittag oder Vesper Predigt / auch gehandelt werden / vnnd die Praeceptores sich mit dem Gesang / vnser Kirchen Ordnung nach / halten.

Am Freytag oder andern Tagen / da jedes orts die Lytaney gehalten wirdt / sol die gantze Schul zu der Predigt vnd Lytaney vleissig kommen.

Es sol auch der Praeceptor gut acht haben / das die Kinder in der Kirchen züchtig sein / vnd der Predigt vleissig zuhören / Damit / so man sie nach der Predigt examiniren wirdt / was sie darauß behalten haben / wissen zuerzelen.

Lateinischer Sprach geübt werden / welches von den geringen Schulen zuuerstehen ist. Aber in vnsern Stetten / bey der Particular Schul / vnd sonst wo die Schulen groß / vnnd den ördentlichen Lectionibus nicht verhinderlich / möchten alle Tag / vor der ersten Lection / nach Mittag zeit / ein vierteil stund die Knaben in der Music vndericht / Doch das die Praecepta gantz kurtz / vnnd fürnemlich nach notwendigen gegebenen Praeceptis, vsus getrieben werde.

Am Sonnabendt zur Vesper / so man das erst mahl leuttet / sollen alle Knaben züchtig zu der Schul kommen / ein jeder sein Psalmenbüchlein mit sich bringen / auff das / so man zusammen leuttet / sie in der Proceß zu Chor mit einander gehen mögen.

Desgleichen sol am Sonn vnd Feyertag / zur Morgen / Mittag oder Vesper Predigt / auch gehandelt werden / vnnd die Praeceptores sich mit dem Gesang / vnser Kirchen Ordnung nach / halten.

Am Freytag oder andern Tagen / da jedes orts die Lytaney gehalten wirdt / sol die gantze Schul zu der Predigt vnd Lytaney vleissig kommen.

Es sol auch der Praeceptor gut acht haben / das die Kinder in der Kirchen züchtig sein / vnd der Predigt vleissig zuhören / Damit / so man sie nach der Predigt examiniren wirdt / was sie darauß behalten haben / wissen zuerzelen.

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Lateinischer Sprach geübt werden / welches von den geringen Schulen zuuerstehen ist. Aber in vnsern Stetten / bey der Particular Schul / vnd sonst wo die Schulen groß / vnnd den ördentlichen Lectionibus nicht verhinderlich / möchten alle Tag / vor der ersten Lection / nach Mittag zeit / ein vierteil stund die Knaben in der Music vndericht / Doch das die Praecepta gantz kurtz / vnnd fürnemlich nach notwendigen gegebenen Praeceptis, vsus getrieben werde.</p>
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[339/0487] Lateinischer Sprach geübt werden / welches von den geringen Schulen zuuerstehen ist. Aber in vnsern Stetten / bey der Particular Schul / vnd sonst wo die Schulen groß / vnnd den ördentlichen Lectionibus nicht verhinderlich / möchten alle Tag / vor der ersten Lection / nach Mittag zeit / ein vierteil stund die Knaben in der Music vndericht / Doch das die Praecepta gantz kurtz / vnnd fürnemlich nach notwendigen gegebenen Praeceptis, vsus getrieben werde. Am Sonnabendt zur Vesper / so man das erst mahl leuttet / sollen alle Knaben züchtig zu der Schul kommen / ein jeder sein Psalmenbüchlein mit sich bringen / auff das / so man zusammen leuttet / sie in der Proceß zu Chor mit einander gehen mögen. Desgleichen sol am Sonn vnd Feyertag / zur Morgen / Mittag oder Vesper Predigt / auch gehandelt werden / vnnd die Praeceptores sich mit dem Gesang / vnser Kirchen Ordnung nach / halten. Am Freytag oder andern Tagen / da jedes orts die Lytaney gehalten wirdt / sol die gantze Schul zu der Predigt vnd Lytaney vleissig kommen. Es sol auch der Praeceptor gut acht haben / das die Kinder in der Kirchen züchtig sein / vnd der Predigt vleissig zuhören / Damit / so man sie nach der Predigt examiniren wirdt / was sie darauß behalten haben / wissen zuerzelen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/487>, abgerufen am 22.11.2024.