Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.STATVTA der Kloster Schulen. ES sollen alle Closter Nouitien / teglich die Kirchen mit singen vnd lesen / auch die Predigt / vnd dann die Lectiones / wie solches alles vnnd jedes vnderschiedlich in der Ordnung / vor vnnd nach Mittag assigniert vnd begriffen ist / mit vleiß / Christlich vnd gehorsamlich besuchen / vnd dieselben keins wegs versaumen / Sonder bey dem anfang biß zu ende sein vnd bleiben / auch auff alle vnnd jede Ritus vnnd Ceremonias Ecclesiae acht haben. So offt vnnd dick aber einer oder mehr hierüber solches / ohne besonder ehehaffte vrsachen oder erlaubnuß des Prelaten / vnd der Preceptorn / versaumen vnd sich absentieren würde / der oder dieselben sollen / vermöge der Ordnung gestrafft werden. Es möchte aber einer das so geferlich brauchen / sol es nicht bey der gemeinen straff bleiben / sondern höher / nach seinem verschülden / von dem Prelaten vnnd Preceptorn gebüßt vnd gestrafft werden. Vnd damit die Absentes vnd Negligentes gemercket / sollen die Praeceptores jr gut auffsehens haben / das alle Studiosi zugegen vnd souiele der anzal halben von nöten / jre Catalogos hierüber haben / vnd zu gelegener zeit verlesen / auff das sie die abwesenden notieren / vnnd straffen können. STATVTA der Kloster Schulen. ES sollen alle Closter Nouitien / teglich die Kirchen mit singen vnd lesen / auch die Predigt / vnd dann die Lectiones / wie solches alles vnnd jedes vnderschiedlich in der Ordnung / vor vnnd nach Mittag assigniert vnd begriffen ist / mit vleiß / Christlich vñ gehorsamlich besuchen / vnd dieselben keins wegs versaumen / Sonder bey dem anfang biß zu ende sein vnd bleiben / auch auff alle vnnd jede Ritus vnnd Ceremonias Ecclesiae acht haben. So offt vnnd dick aber einer oder mehr hierüber solches / ohne besonder ehehaffte vrsachen oder erlaubnuß des Prelaten / vnd der Preceptorn / versaumen vñ sich absentieren würde / der oder dieselben sollen / vermöge der Ordnung gestrafft werden. Es möchte aber einer das so geferlich brauchen / sol es nicht bey der gemeinen straff bleiben / sondern höher / nach seinem verschülden / von dem Prelaten vnnd Preceptorn gebüßt vnd gestrafft werden. Vnd damit die Absentes vnd Negligentes gemercket / sollen die Praeceptores jr gut auffsehens haben / das alle Studiosi zugegen vnd souiele der anzal halben von nöten / jre Catalogos hierüber haben / vñ zu gelegener zeit verlesen / auff das sie die abwesenden notieren / vnnd straffen können. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0529" n="381"/> </div> <div> <head>STATVTA der Kloster Schulen.<lb/></head> <p>ES sollen alle Closter Nouitien / teglich die Kirchen mit singen vnd lesen / auch die Predigt / vnd dann die Lectiones / wie solches alles vnnd jedes vnderschiedlich in der Ordnung / vor vnnd nach Mittag assigniert vnd begriffen ist / mit vleiß / Christlich vñ gehorsamlich besuchen / vnd dieselben keins wegs versaumen / Sonder bey dem anfang biß zu ende sein vnd bleiben / auch auff alle vnnd jede Ritus vnnd Ceremonias Ecclesiae acht haben. So offt vnnd dick aber einer oder mehr hierüber solches / ohne besonder ehehaffte vrsachen oder erlaubnuß des Prelaten / vnd der Preceptorn / versaumen vñ sich absentieren würde / der oder dieselben sollen / vermöge der Ordnung gestrafft werden.</p> <p>Es möchte aber einer das so geferlich brauchen / sol es nicht bey der gemeinen straff bleiben / sondern höher / nach seinem verschülden / von dem Prelaten vnnd Preceptorn gebüßt vnd gestrafft werden.</p> <p>Vnd damit die Absentes vnd Negligentes gemercket / sollen die Praeceptores jr gut auffsehens haben / das alle Studiosi zugegen vnd souiele der anzal halben von nöten / jre Catalogos hierüber haben / vñ zu gelegener zeit verlesen / auff das sie die abwesenden notieren / vnnd straffen können.</p> </div> </body> </text> </TEI> [381/0529]
STATVTA der Kloster Schulen.
ES sollen alle Closter Nouitien / teglich die Kirchen mit singen vnd lesen / auch die Predigt / vnd dann die Lectiones / wie solches alles vnnd jedes vnderschiedlich in der Ordnung / vor vnnd nach Mittag assigniert vnd begriffen ist / mit vleiß / Christlich vñ gehorsamlich besuchen / vnd dieselben keins wegs versaumen / Sonder bey dem anfang biß zu ende sein vnd bleiben / auch auff alle vnnd jede Ritus vnnd Ceremonias Ecclesiae acht haben. So offt vnnd dick aber einer oder mehr hierüber solches / ohne besonder ehehaffte vrsachen oder erlaubnuß des Prelaten / vnd der Preceptorn / versaumen vñ sich absentieren würde / der oder dieselben sollen / vermöge der Ordnung gestrafft werden.
Es möchte aber einer das so geferlich brauchen / sol es nicht bey der gemeinen straff bleiben / sondern höher / nach seinem verschülden / von dem Prelaten vnnd Preceptorn gebüßt vnd gestrafft werden.
Vnd damit die Absentes vnd Negligentes gemercket / sollen die Praeceptores jr gut auffsehens haben / das alle Studiosi zugegen vnd souiele der anzal halben von nöten / jre Catalogos hierüber haben / vñ zu gelegener zeit verlesen / auff das sie die abwesenden notieren / vnnd straffen können.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |