Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Vnd in dem verstandt seind die fürnemsten zwey heuptstück des Euangelij in genere, Busse vnd glauben / oder vergebung der Sünden / Lu. 24. Actor. 20.

Item / weil das Euangelion prediget vergebung der Sünden / nicht den rohen sicheren Hertzen / Sonder denen / die da busse thun: Vnd weil die lehre des Euangelij muß darzu komen / auff das auß der rhew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern das es möge sein ein Busse zur seligkeit / 2. Corinth. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / daß das Euangelion sey ein predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus diß handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis spricht er / Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item Apologia, in articulo iustificationis: In praedicatione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur predigt der Busse ist nicht gnug die predigt des Gesetzes / sondern es muß darzu gethan werden die predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so auß dem Gesetz geprediget wirdt / Als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Galat. Officium & vsus legis est, non solum ostendere peccatum, & iram Dei: sed etiam compellere ad Christum. Hunc vsum legis solus Spiritus sanctus quaerit, & Euangelium ostendit, quia solum Euangelium dicit, Deum adesse contritis corde. Das Ampt vnnd der gebrauch des Gesetzes ist nicht allein / das es die

Vnd in dem verstandt seind die fürnemsten zwey heuptstück des Euangelij in genere, Busse vnd glauben / oder vergebung der Sünden / Lu. 24. Actor. 20.

Item / weil das Euangelion prediget vergebung der Sündẽ / nicht den rohen sicheren Hertzen / Sonder denen / die da busse thun: Vnd weil die lehre des Euangelij muß darzu komen / auff das auß der rhew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern das es möge sein ein Busse zur seligkeit / 2. Corinth. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / daß das Euangelion sey ein predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus diß handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis spricht er / Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item Apologia, in articulo iustificationis: In praedicatione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur predigt der Busse ist nicht gnug die predigt des Gesetzes / sondern es muß darzu gethan werden die predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so auß dem Gesetz geprediget wirdt / Als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Galat. Officium & vsus legis est, non solum ostendere peccatum, & iram Dei: sed etiam compellere ad Christum. Hunc vsum legis solus Spiritus sanctus quaerit, & Euangelium ostendit, quia solum Euangelium dicit, Deum adesse contritis corde. Das Ampt vnnd der gebrauch des Gesetzes ist nicht allein / das es die

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0053"/>
Vnd in dem verstandt seind die       fürnemsten zwey heuptstück des Euangelij in genere, Busse vnd glauben / oder vergebung der       Sünden / Lu. 24. Actor. 20.</p>
        <p>Item / weil das Euangelion prediget vergebung der Sünde&#x0303; / nicht den rohen       sicheren Hertzen / Sonder denen / die da busse thun: Vnd weil die lehre des Euangelij muß darzu       komen / auff das auß der rhew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern das es möge sein ein       Busse zur seligkeit / 2. Corinth. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / daß das Euangelion sey       ein predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus diß handelt / in prima       disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis spricht er / Das newe Testament       behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut       es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item Apologia, in articulo       iustificationis: In praedicatione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi       praedicationem Euangelij, Zur predigt der Busse ist nicht gnug die predigt des Gesetzes /       sondern es muß darzu gethan werden die predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel       stück in der lehre von der Busse / so auß dem Gesetz geprediget wirdt / Als wie Lutherus       schreibt / in 3. caput ad Galat. Officium &amp; vsus legis est, non solum ostendere peccatum,       &amp; iram Dei: sed etiam compellere ad Christum. Hunc vsum legis solus Spiritus sanctus       quaerit, &amp; Euangelium ostendit, quia solum Euangelium dicit, Deum adesse contritis corde.       Das Ampt vnnd der gebrauch des Gesetzes ist nicht allein / das es die
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0053] Vnd in dem verstandt seind die fürnemsten zwey heuptstück des Euangelij in genere, Busse vnd glauben / oder vergebung der Sünden / Lu. 24. Actor. 20. Item / weil das Euangelion prediget vergebung der Sündẽ / nicht den rohen sicheren Hertzen / Sonder denen / die da busse thun: Vnd weil die lehre des Euangelij muß darzu komen / auff das auß der rhew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern das es möge sein ein Busse zur seligkeit / 2. Corinth. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / daß das Euangelion sey ein predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus diß handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis spricht er / Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item Apologia, in articulo iustificationis: In praedicatione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur predigt der Busse ist nicht gnug die predigt des Gesetzes / sondern es muß darzu gethan werden die predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so auß dem Gesetz geprediget wirdt / Als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Galat. Officium & vsus legis est, non solum ostendere peccatum, & iram Dei: sed etiam compellere ad Christum. Hunc vsum legis solus Spiritus sanctus quaerit, & Euangelium ostendit, quia solum Euangelium dicit, Deum adesse contritis corde. Das Ampt vnnd der gebrauch des Gesetzes ist nicht allein / das es die

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/53
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/53>, abgerufen am 24.11.2024.