Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

nicht in diesem leben / die Sünde vmb Christus willen / vergeben wirdt. Insonderheit aber fordert die hohe grosse noth / das die lehre von vnderscheid der regierenden vnnd nicht regierenden Sünde / wie es Paulus heist / oder wie mans nach gemeinem altem brauch nennet / von tödtlichen vnd teglichen sünden / mit höchestem fleiß der gemeine Gottes / auß grunde der schrifft / fürgetragen / vnd durch stette erinnerung jmmer eingebildet werde. Dann eben daher / das die Welt diesen vnderscheid nicht wissen noch lehrnen will / fleust die schendtliche sicherheit / vnd der grosse vnbussfertige muthwille bey denen / die sich Euangelisch rhümen / Weil sie gehöret haben / Sind wir doch alle arme Sünder / Ist doch in diesem leben niemandt ohne Sünde / vnd die gleubigen sind gleichwol Gottes Kinder / ob sie woll bekennen müssen / das sie noch Sünde haben / Psalm. 32. 1. Johan. 1. Denn darauß schliessen sie / Wenn ich gleich ohne busse / vnd bekerung bleibe / verharre / vnd vortfahre in Sünden / wie vnd wasserley dieselbige sein mögen / so kan ich gleichwoll ein Christ / vnd Gottes Kind sein / vnd selig werden. Diesem falschen / Gottlosen / Teuffelischen wahn / kan anders nicht begegnet vnd gewehret werden / denn das der vnderscheid peccati venialis & mortalis gründtlich / vnd mit fleiß getrieben werde. Es stehet aber der vnderscheidt nicht darauff / wie man im Bapsthumb narret / das ettliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein / vnd nichtig sein solten / das sie nicht werth weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn Gottes Vrtheil stehet klar / Deuteron. 27. Wer nicht inn

nicht in diesem leben / die Sünde vmb Christus willen / vergeben wirdt. Insonderheit aber fordert die hohe grosse noth / das die lehre von vnderscheid der regierenden vnnd nicht regierenden Sünde / wie es Paulus heist / oder wie mans nach gemeinem altem brauch nennet / von tödtlichen vnd teglichen sünden / mit höchestem fleiß der gemeine Gottes / auß grunde der schrifft / fürgetragen / vnd durch stette erinnerung jmmer eingebildet werde. Dann eben daher / das die Welt diesen vnderscheid nicht wissen noch lehrnen will / fleust die schendtliche sicherheit / vnd der grosse vnbussfertige muthwille bey denen / die sich Euangelisch rhümen / Weil sie gehöret haben / Sind wir doch alle arme Sünder / Ist doch in diesem leben niemandt ohne Sünde / vnd die gleubigen sind gleichwol Gottes Kinder / ob sie woll bekennen müssen / das sie noch Sünde haben / Psalm. 32. 1. Johan. 1. Denn darauß schliessen sie / Wenn ich gleich ohne busse / vnd bekerung bleibe / verharre / vnd vortfahre in Sünden / wie vnd wasserley dieselbige sein mögen / so kan ich gleichwoll ein Christ / vnd Gottes Kind sein / vnd selig werden. Diesem falschen / Gottlosen / Teuffelischen wahn / kan anders nicht begegnet vnd gewehret werden / denn das der vnderscheid peccati venialis & mortalis gründtlich / vnd mit fleiß getrieben werde. Es stehet aber der vnderscheidt nicht darauff / wie man im Bapsthumb narret / das ettliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein / vnd nichtig sein solten / das sie nicht werth weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn Gottes Vrtheil stehet klar / Deuteron. 27. Wer nicht inn

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0058"/>
nicht in diesem leben / die Sünde vmb Christus willen / vergeben wirdt.       Insonderheit aber fordert die hohe grosse noth / das die lehre von vnderscheid der regierenden       vnnd nicht regierenden Sünde / wie es Paulus heist / oder wie mans nach gemeinem altem brauch       nennet / von tödtlichen vnd teglichen sünden / mit höchestem fleiß der gemeine Gottes / auß       grunde der schrifft / fürgetragen / vnd durch stette erinnerung jmmer eingebildet werde. Dann       eben daher / das die Welt diesen vnderscheid nicht wissen noch lehrnen will / fleust die       schendtliche sicherheit / vnd der grosse vnbussfertige muthwille bey denen / die sich       Euangelisch rhümen / Weil sie gehöret haben / Sind wir doch alle arme Sünder / Ist doch in       diesem leben niemandt ohne Sünde / vnd die gleubigen sind gleichwol Gottes Kinder / ob sie woll       bekennen müssen / das sie noch Sünde haben / Psalm. 32. 1. Johan. 1. Denn darauß schliessen sie       / Wenn ich gleich ohne busse / vnd bekerung bleibe / verharre / vnd vortfahre in Sünden / wie       vnd wasserley dieselbige sein mögen / so kan ich gleichwoll ein Christ / vnd Gottes Kind sein /       vnd selig werden. Diesem falschen / Gottlosen / Teuffelischen wahn / kan anders nicht begegnet       vnd gewehret werden / denn das der vnderscheid peccati venialis &amp; mortalis gründtlich / vnd       mit fleiß getrieben werde. Es stehet aber der vnderscheidt nicht darauff / wie man im Bapsthumb       narret / das ettliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein /       vnd nichtig sein solten / das sie nicht werth weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige       mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn Gottes       Vrtheil stehet klar / Deuteron. 27. Wer nicht inn
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0058] nicht in diesem leben / die Sünde vmb Christus willen / vergeben wirdt. Insonderheit aber fordert die hohe grosse noth / das die lehre von vnderscheid der regierenden vnnd nicht regierenden Sünde / wie es Paulus heist / oder wie mans nach gemeinem altem brauch nennet / von tödtlichen vnd teglichen sünden / mit höchestem fleiß der gemeine Gottes / auß grunde der schrifft / fürgetragen / vnd durch stette erinnerung jmmer eingebildet werde. Dann eben daher / das die Welt diesen vnderscheid nicht wissen noch lehrnen will / fleust die schendtliche sicherheit / vnd der grosse vnbussfertige muthwille bey denen / die sich Euangelisch rhümen / Weil sie gehöret haben / Sind wir doch alle arme Sünder / Ist doch in diesem leben niemandt ohne Sünde / vnd die gleubigen sind gleichwol Gottes Kinder / ob sie woll bekennen müssen / das sie noch Sünde haben / Psalm. 32. 1. Johan. 1. Denn darauß schliessen sie / Wenn ich gleich ohne busse / vnd bekerung bleibe / verharre / vnd vortfahre in Sünden / wie vnd wasserley dieselbige sein mögen / so kan ich gleichwoll ein Christ / vnd Gottes Kind sein / vnd selig werden. Diesem falschen / Gottlosen / Teuffelischen wahn / kan anders nicht begegnet vnd gewehret werden / denn das der vnderscheid peccati venialis & mortalis gründtlich / vnd mit fleiß getrieben werde. Es stehet aber der vnderscheidt nicht darauff / wie man im Bapsthumb narret / das ettliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein / vnd nichtig sein solten / das sie nicht werth weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn Gottes Vrtheil stehet klar / Deuteron. 27. Wer nicht inn

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/58
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/58>, abgerufen am 16.05.2024.