Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.
zuuor vnd ehe sie erstmals zum Heiligen Abendtmal zugelassen / verhöret werden sollen. 85 Wie mit den leuten in der Beicht zuhandeln. 92 Von vertrawen vnd segnen Braut vnd Breutigam. 96 Von besuchung der Krancken. 105 Von besuchung / erinnerung / vermanung vnd trost der gefangenen / so das leben verwircket haben. 113 Von begrebnussen. 119 Etliche Collecten oder Gebet / so in der Kirchen vnder dem Ampt der Messe vor der Epistel / vnd auch sonst gelesen werden. 126 Von der Bete Glocken / oder pro Pace leuten. 157 Die Praefationes / so an hohen Festen in den Stedten / nach der Predigt / vor der communion gesungen werden. 159 Quotidiana. Ibidem In Die Natiuitatis Christi. 163 In Die Epiphanias. 165 In Die Paschae. 167 Ascensionis. 170 Pentecostes. 173 Trinitatis. 175 Wie alle Pfarren vnd Kirchen Empter besetzt werden sollen. 181 Von den Kirchendienern / wie die auffgenommen sollen werden. 186 Von der Election vnd Examine der Kirchendiener. 187 Form der Ordination durch D. M. Luth. gestelt. 207 Auff welche weiß ein newer Kirchendiener von den Super intendenten seiner Kirchen commendiert / eingeleibt /
zuuor vnd ehe sie erstmals zum Heiligen Abendtmal zugelassen / verhöret werden sollen. 85 Wie mit den leuten in der Beicht zuhandeln. 92 Von vertrawen vnd segnen Braut vnd Breutigam. 96 Von besuchung der Krancken. 105 Von besuchung / erinnerung / vermanung vnd trost der gefangenen / so das leben verwircket haben. 113 Von begrebnussen. 119 Etliche Collecten oder Gebet / so in der Kirchen vnder dem Ampt der Messe vor der Epistel / vnd auch sonst gelesen werden. 126 Von der Bete Glocken / oder pro Pace leuten. 157 Die Praefationes / so an hohen Festen in den Stedten / nach der Predigt / vor der communion gesungen werden. 159 Quotidiana. Ibidem In Die Natiuitatis Christi. 163 In Die Epiphanias. 165 In Die Paschae. 167 Ascensionis. 170 Pentecostes. 173 Trinitatis. 175 Wie alle Pfarren vnd Kirchen Empter besetzt werden sollen. 181 Von den Kirchendienern / wie die auffgenommen sollen werden. 186 Von der Election vnd Examine der Kirchendiener. 187 Form der Ordination durch D. M. Luth. gestelt. 207 Auff welche weiß ein newer Kirchendiener von den Super intendenten seiner Kirchen commendiert / eingeleibt /
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zuuor vnd ehe sie erstmals zum Heiligen Abendtmal zugelassen / verhöret werden sollen. 85 Wie mit den leuten in der Beicht zuhandeln. 92 Von vertrawen vnd segnen Braut vnd Breutigam. 96 Von besuchung der Krancken. 105 Von besuchung / erinnerung / vermanung vnd trost der gefangenen / so das leben verwircket haben. 113 Von begrebnussen. 119 Etliche Collecten oder Gebet / so in der Kirchen vnder dem Ampt der Messe vor der Epistel / vnd auch sonst gelesen werden. 126 Von der Bete Glocken / oder pro Pace leuten. 157 Die Praefationes / so an hohen Festen in den Stedten / nach der Predigt / vor der communion gesungen werden. 159 Quotidiana. Ibidem In Die Natiuitatis Christi. 163 In Die Epiphanias. 165 In Die Paschae. 167 Ascensionis. 170 Pentecostes. 173 Trinitatis. 175 Wie alle Pfarren vnd Kirchen Empter besetzt werden sollen. 181 Von den Kirchendienern / wie die auffgenommen sollen werden. 186 Von der Election vnd Examine der Kirchendiener. 187 Form der Ordination durch D. M. Luth. gestelt. 207 Auff welche weiß ein newer Kirchendiener von den Super intendenten seiner Kirchen commendiert / eingeleibt /
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/602>, abgerufen am 16.02.2025. |