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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Eegister vber die Agenda oder Kirchen Ordnung / vnd was derselben volget.
Agenda / oder Kirchen Ordnung / wie es mit den Ceremonien in den Kirchen angerichtet / vnd gehalten werden soll. Folio 1. Ordnung der Ceremonien in Pfarrkirchen der Stedte / vnd da Schulen seind. 6. An gemeinen Sonn vnd Feyertagen / vor der Metten / oder früe Predigt. 7. Von der Meß / oder Communion. 9. Formula Exhortationis zum Volck / das zum Sacrament gehen wil. 23. An Sontagen vnd hohen Festen nach Mittag inn Stedten. 37. Von den besondern Festen / oder Feyertagen / so man im Jar halten sol. 41. An den Wercktagen. 46. Kirchen Ordnung auff den Dörffern. 50. Wie es mit der Meß oder Communion auff den Dörffern gehalten werden sol. 51. Nach mittag an Sonn vnd Feirtagen auff den Dörffern. 55 Von der Tauffe. 56. Von der Nottauffe. 69. Von den Kindelbetterin oder Sechßwöcherinnen. 79. Von der Christlichen Firmung / das ist / Wie die Kinder
Eegister vber die Agenda oder Kirchen Ordnung / vnd was derselben volget.
Agenda / oder Kirchen Ordnung / wie es mit den Ceremonien in den Kirchen angerichtet / vnd gehalten werden soll. Folio 1. Ordnung der Ceremonien in Pfarrkirchen der Stedte / vnd da Schulen seind. 6. An gemeinen Sonn vnd Feyertagen / vor der Metten / oder früe Predigt. 7. Von der Meß / oder Communion. 9. Formula Exhortationis zum Volck / das zum Sacrament gehen wil. 23. An Sontagen vnd hohen Festen nach Mittag inn Stedten. 37. Von den besondern Festen / oder Feyertagen / so man im Jar halten sol. 41. An den Wercktagen. 46. Kirchen Ordnung auff den Dörffern. 50. Wie es mit der Meß oder Communion auff den Dörffern gehalten werden sol. 51. Nach mittag an Soñ vñ Feirtagen auff den Dörffern. 55 Von der Tauffe. 56. Von der Nottauffe. 69. Von den Kindelbetterin oder Sechßwöcherinnen. 79. Von der Christlichen Firmung / das ist / Wie die Kinder
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        <l>Agenda / oder Kirchen Ordnung / wie es mit den Ceremonien in den Kirchen angerichtet / vnd gehalten werden soll. Folio 1.</l>
        <l>Ordnung der Ceremonien in Pfarrkirchen der Stedte / vnd da Schulen seind. 6.</l>
        <l>An gemeinen Sonn vnd Feyertagen / vor der Metten / oder früe Predigt. 7.</l>
        <l>Von der Meß / oder Communion. 9.</l>
        <l>Formula Exhortationis zum Volck / das zum Sacrament gehen wil. 23.</l>
        <l>An Sontagen vnd hohen Festen nach Mittag inn Stedten. 37.</l>
        <l>Von den besondern Festen / oder Feyertagen / so man im Jar halten sol. 41.</l>
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        <l>Kirchen Ordnung auff den Dörffern. 50.</l>
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[0601] Eegister vber die Agenda oder Kirchen Ordnung / vnd was derselben volget. Agenda / oder Kirchen Ordnung / wie es mit den Ceremonien in den Kirchen angerichtet / vnd gehalten werden soll. Folio 1. Ordnung der Ceremonien in Pfarrkirchen der Stedte / vnd da Schulen seind. 6. An gemeinen Sonn vnd Feyertagen / vor der Metten / oder früe Predigt. 7. Von der Meß / oder Communion. 9. Formula Exhortationis zum Volck / das zum Sacrament gehen wil. 23. An Sontagen vnd hohen Festen nach Mittag inn Stedten. 37. Von den besondern Festen / oder Feyertagen / so man im Jar halten sol. 41. An den Wercktagen. 46. Kirchen Ordnung auff den Dörffern. 50. Wie es mit der Meß oder Communion auff den Dörffern gehalten werden sol. 51. Nach mittag an Soñ vñ Feirtagen auff den Dörffern. 55 Von der Tauffe. 56. Von der Nottauffe. 69. Von den Kindelbetterin oder Sechßwöcherinnen. 79. Von der Christlichen Firmung / das ist / Wie die Kinder

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/601>, abgerufen am 21.11.2024.