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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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werden / vnd was darein gefallen soll. 412 Wem man / vnd mit was Ordnung / aus dem Kasten geben / helffen vnd rahten / Auch wie sich dieselben halten sollen. 416 Wie es mit den frembden Bettlern / vnd Landtstreichern / Auch den leichtfertigen Armen gehalten sol werden. 422 Wie die nottürfftige / fromme Armen zum Allmusen erkennt / vnd angenommen werden / Auch der vndanckbarn halben einsehens geschehen sol. 427 Wie es mit den Siechen / vnd Blatterheusern / in deren Armen in Stedten vnd Emptern gehalten sol werden. 430 Von glübd der Pfleger / auch jrem Eydt. 435 Von verwaltung der Armen Kasten vnd Spittaln. 437 Kirchen / vnd derselben Thürnarmen Kasten / vnd Spittal gebew. 441 Zehrung vnd Bottenlohn. Ibidem Von der Zucht in den Spittaln. 447

GOtt allein die Ehre.

werden / vnd was darein gefallen soll. 412 Wem man / vnd mit was Ordnung / aus dem Kasten geben / helffen vnd rahten / Auch wie sich dieselben halten sollen. 416 Wie es mit den frembden Bettlern / vnd Landtstreichern / Auch den leichtfertigen Armen gehalten sol werden. 422 Wie die nottürfftige / fromme Armen zum Allmusen erkennt / vnd angenommen werden / Auch der vndanckbarn halben einsehens geschehen sol. 427 Wie es mit den Siechen / vnd Blatterheusern / in deren Armen in Stedten vnd Emptern gehalten sol werden. 430 Von glübd der Pfleger / auch jrem Eydt. 435 Von verwaltung der Armen Kasten vnd Spittaln. 437 Kirchen / vnd derselben Thürnarmen Kasten / vnd Spittal gebew. 441 Zehrung vnd Bottenlohn. Ibidem Von der Zucht in den Spittaln. 447

GOtt allein die Ehre.

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[0606] werden / vnd was darein gefallen soll. 412 Wem man / vnd mit was Ordnung / aus dem Kasten geben / helffen vnd rahten / Auch wie sich dieselben halten sollen. 416 Wie es mit den frembden Bettlern / vnd Landtstreichern / Auch den leichtfertigen Armen gehalten sol werden. 422 Wie die nottürfftige / fromme Armen zum Allmusen erkennt / vnd angenommen werden / Auch der vndanckbarn halben einsehens geschehen sol. 427 Wie es mit den Siechen / vnd Blatterheusern / in deren Armen in Stedten vnd Emptern gehalten sol werden. 430 Von glübd der Pfleger / auch jrem Eydt. 435 Von verwaltung der Armen Kasten vnd Spittaln. 437 Kirchen / vnd derselben Thürnarmen Kasten / vnd Spittal gebew. 441 Zehrung vnd Bottenlohn. Ibidem Von der Zucht in den Spittaln. 447 GOtt allein die Ehre.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/606>, abgerufen am 21.11.2024.