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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Schulmeisters vnd Collaboratoris. 344 Von besoldung vnd vnderhaltung der Praeceptorn. 349 Von den Superintendenten vnd Inspectorn der Parti. cular Schulen. 351 Ordinatio des Paedagogij zu Ganderßheim. 356 Ordnung der Kirchen vbung vnd Schulen bey den Prelaturn Mans Clöstern. 359 Von den Closter Studiosis. 361 Von Kirchen vbungen. 371 Schulordnungen mit den Lectionibus. 377 Statuta der Closter Schulen. 381 Von Gottes lesterung. 382 Von der gebürlichen Reuerentz. 383 Von nüchtern vnd züchtigem leben. 384 Schul Disciplin. 385 Von der Tisch zucht. Ibidem Wie sich die Closter Studiosen gegen einander halten sollen. 388 Ratio Vestitus. 389 Wie sie sich in jren Gemachen / vnd sonst halten sollen. 390 Wie sie sich gegen den Clöstern Officialen / Diener / vnd Personen erzeigen sollen. 392 Von den Prelaten. 395 Von den Closter Preceptorn. 397 Von der Prelaten Verwaltern. 398 Von der Superintendentz vber die Clöster Schulen. 400 Wie es hinfuro in den Jungfrawen Clöstern dieses Fürstenthumbs gehalten werden sol. 402 Kasten Ordnung. 411 Durch welchen weg ein gemeiner Kaste auff gericht mag
Schulmeisters vnd Collaboratoris. 344 Von besoldung vnd vnderhaltung der Praeceptorn. 349 Von den Superintendenten vnd Inspectorn der Parti. cular Schulen. 351 Ordinatio des Paedagogij zu Ganderßheim. 356 Ordnung der Kirchen vbung vnd Schulen bey den Prelaturn Mans Clöstern. 359 Von den Closter Studiosis. 361 Von Kirchen vbungen. 371 Schulordnungen mit den Lectionibus. 377 Statuta der Closter Schulen. 381 Von Gottes lesterung. 382 Von der gebürlichen Reuerentz. 383 Von nüchtern vnd züchtigem leben. 384 Schul Disciplin. 385 Von der Tisch zucht. Ibidem Wie sich die Closter Studiosen gegen einander halten sollen. 388 Ratio Vestitus. 389 Wie sie sich in jren Gemachen / vnd sonst halten sollen. 390 Wie sie sich gegen den Clöstern Officialen / Diener / vnd Personen erzeigen sollen. 392 Von den Prelaten. 395 Von den Closter Preceptorn. 397 Von der Prelaten Verwaltern. 398 Von der Superintendentz vber die Clöster Schulen. 400 Wie es hinfuro in den Jungfrawen Clöstern dieses Fürstenthumbs gehalten werden sol. 402 Kasten Ordnung. 411 Durch welchen weg ein gemeiner Kaste auff gericht mag
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Schulmeisters vnd Collaboratoris. 344</l>
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[0605] Schulmeisters vnd Collaboratoris. 344 Von besoldung vnd vnderhaltung der Praeceptorn. 349 Von den Superintendenten vnd Inspectorn der Parti. cular Schulen. 351 Ordinatio des Paedagogij zu Ganderßheim. 356 Ordnung der Kirchen vbung vnd Schulen bey den Prelaturn Mans Clöstern. 359 Von den Closter Studiosis. 361 Von Kirchen vbungen. 371 Schulordnungen mit den Lectionibus. 377 Statuta der Closter Schulen. 381 Von Gottes lesterung. 382 Von der gebürlichen Reuerentz. 383 Von nüchtern vnd züchtigem leben. 384 Schul Disciplin. 385 Von der Tisch zucht. Ibidem Wie sich die Closter Studiosen gegen einander halten sollen. 388 Ratio Vestitus. 389 Wie sie sich in jren Gemachen / vnd sonst halten sollen. 390 Wie sie sich gegen den Clöstern Officialen / Diener / vnd Personen erzeigen sollen. 392 Von den Prelaten. 395 Von den Closter Preceptorn. 397 Von der Prelaten Verwaltern. 398 Von der Superintendentz vber die Clöster Schulen. 400 Wie es hinfuro in den Jungfrawen Clöstern dieses Fürstenthumbs gehalten werden sol. 402 Kasten Ordnung. 411 Durch welchen weg ein gemeiner Kaste auff gericht mag

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/605>, abgerufen am 21.11.2024.