Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

ohn vnderscheid vnd nothwendige erklerung dauon zuschreyen vnd streiten / sondern dargegen soll mit bescheidenheit auß der schrifft dieser grundt gelegt werden / wie Christus alleine verdienet hat Gottes gnade / vnd die seligkeit / also sey allein der Glaube / ohne zuthun der werck / das einige mittel / dadurch wir solch verdienst Christi / so vns im Wort vnd Sacramenten fürgetragen wirdt / ergreiffen / zu vns nehmen / vnd des teilhafftig werden. Vnd hiebey muß auch angezeigt werden / das ein rechtschaffener Glaube nicht sey ohne gute wercke / sondern er ist thetig durch die liebe / vnnd bringet viel früchte in guten wercken / Aber das Ampt / vnd die eigentschafft hat der Glaube / vnd nicht die wercke / das er allein das mittel vnd werckzeug ist / dadurch wir Gottes gnade vnd seligkeit / durch Christum verdienet / zu vns nehmen / vnd an vns bringen / ohn zuthun der wercke / wie dieser lehr gewaltiger grund auß der schrifft in Apologia deducirt wird / daher die pastores grund vnd testimonia nemen sollen.

Es soll auch die Disputation inn die Kirchen dieses Fürstenthumbs nicht eingefüret werden / als solte ein andere weise / audere mittel vnd wege sein / die seligkeit zuerlangen / als die Rechtfertigung / Denn die schrifft lehret gewaltig / vnd klerlich / wie wir für Gott gerecht / das wir auch also selig werden / allein auß gnaden / allein vmb des HERren Christi willen / vnd allein durch den Glauben / ohne zuthun der werck / Rom. 4. vnd setzet die schrifft die particulas exclusiuas, (auß gnaden / durch den Glauben / ohne wercke) nicht allein bey dem artickel der Rechtfertigung / sondern treibet dieselbige ja so starck / auch bey dem artickel der seligkeit / Rom. 4. Ephes. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1.

ohn vnderscheid vnd nothwendige erklerung dauon zuschreyen vnd streiten / sondern dargegen soll mit bescheidenheit auß der schrifft dieser grundt gelegt werden / wie Christus alleine verdienet hat Gottes gnade / vnd die seligkeit / also sey allein der Glaube / ohne zuthun der werck / das einige mittel / dadurch wir solch verdienst Christi / so vns im Wort vnd Sacramenten fürgetragen wirdt / ergreiffen / zu vns nehmen / vnd des teilhafftig werden. Vnd hiebey muß auch angezeigt werden / das ein rechtschaffener Glaube nicht sey ohne gute wercke / sondern er ist thetig durch die liebe / vnnd bringet viel früchte in guten wercken / Aber das Ampt / vnd die eigentschafft hat der Glaube / vnd nicht die wercke / das er allein das mittel vnd werckzeug ist / dadurch wir Gottes gnade vnd seligkeit / durch Christum verdienet / zu vns nehmen / vnd an vns bringen / ohn zuthun der wercke / wie dieser lehr gewaltiger grund auß der schrifft in Apologia deducirt wird / daher die pastores grund vñ testimonia nemen sollen.

Es soll auch die Disputation inn die Kirchen dieses Fürstenthumbs nicht eingefüret werdẽ / als solte ein andere weise / audere mittel vnd wege sein / die seligkeit zuerlangen / als die Rechtfertigung / Denn die schrifft lehret gewaltig / vnd klerlich / wie wir für Gott gerecht / das wir auch also selig werden / allein auß gnaden / allein vmb des HERren Christi willen / vnd allein durch den Glauben / ohne zuthun der werck / Rom. 4. vnd setzet die schrifft die particulas exclusiuas, (auß gnaden / durch den Glauben / ohne wercke) nicht allein bey dem artickel der Rechtfertigung / sondern treibet dieselbige ja so starck / auch bey dem artickel der seligkeit / Rom. 4. Ephes. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0067"/>
ohn vnderscheid vnd nothwendige       erklerung dauon zuschreyen vnd streiten / sondern dargegen soll mit bescheidenheit auß der       schrifft dieser grundt gelegt werden / wie Christus alleine verdienet hat Gottes gnade / vnd       die seligkeit / also sey allein der Glaube / ohne zuthun der werck / das einige mittel /       dadurch wir solch verdienst Christi / so vns im Wort vnd Sacramenten fürgetragen wirdt /       ergreiffen / zu vns nehmen / vnd des teilhafftig werden. Vnd hiebey muß auch angezeigt werden /       das ein rechtschaffener Glaube nicht sey ohne gute wercke / sondern er ist thetig durch die       liebe / vnnd bringet viel früchte in guten wercken / Aber das Ampt / vnd die eigentschafft hat       der Glaube / vnd nicht die wercke / das er allein das mittel vnd werckzeug ist / dadurch wir       Gottes gnade vnd seligkeit / durch Christum verdienet / zu vns nehmen / vnd an vns bringen /       ohn zuthun der wercke / wie dieser lehr gewaltiger grund auß der schrifft in Apologia deducirt       wird / daher die pastores grund vn&#x0303; testimonia nemen sollen.</p>
        <p>Es soll auch die Disputation inn die Kirchen dieses Fürstenthumbs nicht eingefüret werde&#x0303; / als solte ein andere weise / audere mittel vnd wege sein / die seligkeit zuerlangen / als die Rechtfertigung / Denn die schrifft lehret gewaltig / vnd klerlich / wie wir für Gott gerecht / das wir auch also selig werden / allein auß gnaden / allein vmb des HERren Christi willen / vnd allein durch den Glauben / ohne zuthun der werck / Rom. 4. vnd setzet die schrifft die particulas exclusiuas, (auß gnaden / durch den Glauben / ohne wercke) nicht allein bey dem artickel der Rechtfertigung / sondern treibet dieselbige ja so starck / auch bey dem artickel der seligkeit / Rom. 4. Ephes. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0067] ohn vnderscheid vnd nothwendige erklerung dauon zuschreyen vnd streiten / sondern dargegen soll mit bescheidenheit auß der schrifft dieser grundt gelegt werden / wie Christus alleine verdienet hat Gottes gnade / vnd die seligkeit / also sey allein der Glaube / ohne zuthun der werck / das einige mittel / dadurch wir solch verdienst Christi / so vns im Wort vnd Sacramenten fürgetragen wirdt / ergreiffen / zu vns nehmen / vnd des teilhafftig werden. Vnd hiebey muß auch angezeigt werden / das ein rechtschaffener Glaube nicht sey ohne gute wercke / sondern er ist thetig durch die liebe / vnnd bringet viel früchte in guten wercken / Aber das Ampt / vnd die eigentschafft hat der Glaube / vnd nicht die wercke / das er allein das mittel vnd werckzeug ist / dadurch wir Gottes gnade vnd seligkeit / durch Christum verdienet / zu vns nehmen / vnd an vns bringen / ohn zuthun der wercke / wie dieser lehr gewaltiger grund auß der schrifft in Apologia deducirt wird / daher die pastores grund vñ testimonia nemen sollen. Es soll auch die Disputation inn die Kirchen dieses Fürstenthumbs nicht eingefüret werdẽ / als solte ein andere weise / audere mittel vnd wege sein / die seligkeit zuerlangen / als die Rechtfertigung / Denn die schrifft lehret gewaltig / vnd klerlich / wie wir für Gott gerecht / das wir auch also selig werden / allein auß gnaden / allein vmb des HERren Christi willen / vnd allein durch den Glauben / ohne zuthun der werck / Rom. 4. vnd setzet die schrifft die particulas exclusiuas, (auß gnaden / durch den Glauben / ohne wercke) nicht allein bey dem artickel der Rechtfertigung / sondern treibet dieselbige ja so starck / auch bey dem artickel der seligkeit / Rom. 4. Ephes. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/67
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/67>, abgerufen am 21.11.2024.