Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Vnd weil nun Forma sanorum verborum ist Ro. 4. Beatitudo est eius hominis cui Deus imputat iustitiam sine operibus. Et Augustana Confessio, Articulo sexto citat dictum Ambrosij: Hoc constitutum est a Deo, vt qui credit in Christum, saluus sit sine opere, sola fide, gratis accipiens remissionem peccatorum. Derhalben ist klar / das dem fürbildt der heilsamen Worte strackes zuwieder vnd entgegen sey / wenn man lehret / das gute werck zur seligkeit von nöten / also / das es vnmüglich sey / ohne gute werck selig werden. Wie aber gleichwoll hiemit nicht geleret werde / ein todter geferbter werckloser Glaube / sondern das die wercke dem Glauben / wo er rechtschaffen ist / gewißlich folgen / soll bald hernach expliciret werden.

Es ist auch das ein schedlicher jrthumb / vnd gar ein listiger griff / das im Concilio Tridentino / vnnd im Interim gesetzt wirdt / Christus habe woll die gerechtigkeit vnd seligkeit verdienet / vnd dieselbige werde woll durch den Glauben angenommen / aber dieselbige gerechtigkeit stehe nicht allein in der versönung / oder gnedigen vergebung der Sünden / vmb Christus willen / sondern auch zugleich in der heiligung / vnd vernewrung des Menschen / welche sey / inhaerens forma nostrae iustificationis. Nun ist das extra controuersiam wahr / das die heiligung auch sey ein wolthat vnd verdienst Christi / vnd das die / so vmb Christus willen / durch vergebung der Sünden / mit GOTt versönet worden / auch zugleich durch den heiligen Geist geheiliget vnnd vernewert werdens Aber weil vnsere Nouitas in diesem leben / von wegen

Vnd weil nun Forma sanorum verborum ist Ro. 4. Beatitudo est eius hominis cui Deus imputat iustitiam sine operibus. Et Augustana Confessio, Articulo sexto citat dictum Ambrosij: Hoc constitutum est a Deo, vt qui credit in Christum, saluus sit sine opere, sola fide, gratis accipiens remissionem peccatorum. Derhalben ist klar / das dem fürbildt der heilsamen Worte strackes zuwieder vnd entgegen sey / wenn man lehret / das gute werck zur seligkeit von nöten / also / das es vnmüglich sey / ohne gute werck selig werden. Wie aber gleichwoll hiemit nicht geleret werde / ein todter geferbter werckloser Glaube / sondern das die wercke dem Glauben / wo er rechtschaffen ist / gewißlich folgen / soll bald hernach expliciret werden.

Es ist auch das ein schedlicher jrthumb / vnd gar ein listiger griff / das im Concilio Tridentino / vnnd im Interim gesetzt wirdt / Christus habe woll die gerechtigkeit vnd seligkeit verdienet / vnd dieselbige werde woll durch den Glauben angenommen / aber dieselbige gerechtigkeit stehe nicht allein in der versönung / oder gnedigen vergebung der Sünden / vmb Christus willen / sondern auch zugleich in der heiligung / vnd vernewrung des Menschen / welche sey / inhaerens forma nostrae iustificationis. Nun ist das extra controuersiam wahr / das die heiligung auch sey ein wolthat vnd verdienst Christi / vnd das die / so vmb Christus willen / durch vergebung der Sünden / mit GOTt versönet worden / auch zugleich durch den heiligen Geist geheiliget vnnd vernewert werdens Aber weil vnsere Nouitas in diesem leben / von wegen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0068"/>
        <p>Vnd weil nun Forma sanorum verborum ist Ro. 4. Beatitudo est eius hominis cui Deus imputat       iustitiam sine operibus. Et Augustana Confessio, Articulo sexto citat dictum Ambrosij: Hoc       constitutum est a Deo, vt qui credit in Christum, saluus sit sine opere, sola fide, gratis       accipiens remissionem peccatorum. Derhalben ist klar / das dem fürbildt der heilsamen Worte       strackes zuwieder vnd entgegen sey / wenn man lehret / das gute werck zur seligkeit von nöten /       also / das es vnmüglich sey / ohne gute werck selig werden. Wie aber gleichwoll hiemit nicht       geleret werde / ein todter geferbter werckloser Glaube / sondern das die wercke dem Glauben /       wo er rechtschaffen ist / gewißlich folgen / soll bald hernach expliciret werden.</p>
        <p>Es ist auch das ein schedlicher jrthumb / vnd gar ein listiger griff / das im Concilio       Tridentino / vnnd im Interim gesetzt wirdt / Christus habe woll die gerechtigkeit vnd seligkeit       verdienet / vnd dieselbige werde woll durch den Glauben angenommen / aber dieselbige       gerechtigkeit stehe nicht allein in der versönung / oder gnedigen vergebung der Sünden / vmb       Christus willen / sondern auch zugleich in der heiligung / vnd vernewrung des Menschen / welche       sey / inhaerens forma nostrae iustificationis. Nun ist das extra controuersiam wahr / das die       heiligung auch sey ein wolthat vnd verdienst Christi / vnd das die / so vmb Christus willen /       durch vergebung der Sünden / mit GOTt versönet worden / auch zugleich durch den heiligen Geist       geheiliget vnnd vernewert werdens Aber weil vnsere Nouitas in diesem leben / von wegen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0068] Vnd weil nun Forma sanorum verborum ist Ro. 4. Beatitudo est eius hominis cui Deus imputat iustitiam sine operibus. Et Augustana Confessio, Articulo sexto citat dictum Ambrosij: Hoc constitutum est a Deo, vt qui credit in Christum, saluus sit sine opere, sola fide, gratis accipiens remissionem peccatorum. Derhalben ist klar / das dem fürbildt der heilsamen Worte strackes zuwieder vnd entgegen sey / wenn man lehret / das gute werck zur seligkeit von nöten / also / das es vnmüglich sey / ohne gute werck selig werden. Wie aber gleichwoll hiemit nicht geleret werde / ein todter geferbter werckloser Glaube / sondern das die wercke dem Glauben / wo er rechtschaffen ist / gewißlich folgen / soll bald hernach expliciret werden. Es ist auch das ein schedlicher jrthumb / vnd gar ein listiger griff / das im Concilio Tridentino / vnnd im Interim gesetzt wirdt / Christus habe woll die gerechtigkeit vnd seligkeit verdienet / vnd dieselbige werde woll durch den Glauben angenommen / aber dieselbige gerechtigkeit stehe nicht allein in der versönung / oder gnedigen vergebung der Sünden / vmb Christus willen / sondern auch zugleich in der heiligung / vnd vernewrung des Menschen / welche sey / inhaerens forma nostrae iustificationis. Nun ist das extra controuersiam wahr / das die heiligung auch sey ein wolthat vnd verdienst Christi / vnd das die / so vmb Christus willen / durch vergebung der Sünden / mit GOTt versönet worden / auch zugleich durch den heiligen Geist geheiliget vnnd vernewert werdens Aber weil vnsere Nouitas in diesem leben / von wegen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/68
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/68>, abgerufen am 21.11.2024.