Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

auch seinen Bruder liebe. Vnd die schrifft selber führet diese rede / Wir sind schüldener vnd schüldig / wir sollen vnd müssen / es ist nötig / etc. Roman. 8. vnd 15. Luc. 13. Ephes. 5. 2. Thessal. 2. 1. Johan. 2. Actor. 5. Roma. 13. 1. Corinth. 9. So redet auch Lutherus also De votis Monasticis, Opera in Decalogo mandata, non sunt quidem ad iusticiam & saluten necessaria, tamen necessaria sunt, neque enim omitti possunt, etian praesente fide. Hiebey muß gleichwoll aber auch die erklerung gesetzt werden / Das es nicht verstanden solle werden / de necessitate coactionis, als weren das rechte gute wercke / wenn einer ohne willen genötiget vnd gezwungen / oder allein zum schein eusserlich ettwas guts thut / vnnd doch das Hertze weit daruon ist / denn solchen dienst will Gott nicht haben / der mit vnwillen auß zwange / oder zum schein geschicht / 2. Corinth. 9. 1. Petri 5. Matth. 15. Sondern solche wercke will Gott von den seinen haben / vnnd durch Christum jm gefallen lassen / wenn das ende des Gebotts ist Liebe von reinem Hertzen / von gutem gewissen / vnd vngeferbten Glauben / 1. Tim. 1. vnnd wenn der gehorsam gehet von Hertzen / Roman. 6. 1. Petri 5. Psalm. 110. den einen frölichen geber hat Gott lieb / 2. Corinth. 9.

Es muß auch bey der lehre von guten wercken fein bescheiden vnd klar auß Gottes Wort bericht gethan werden / wozu vnd auß was vrsachen man solle gute werck thun. Nun ist bißhero auß des Bapsts lehre geprediget worden / das durch gute wercke Gottes gnade vnd die seligkeit verdienet / ergriffen / vnd erlanget werde / vnd das man dar-

auch seinen Bruder liebe. Vnd die schrifft selber führet diese rede / Wir sind schüldener vnd schüldig / wir sollen vnd müssen / es ist nötig / etc. Roman. 8. vnd 15. Luc. 13. Ephes. 5. 2. Thessal. 2. 1. Johan. 2. Actor. 5. Roma. 13. 1. Corinth. 9. So redet auch Lutherus also De votis Monasticis, Opera in Decalogo mandata, non sunt quidem ad iusticiam & salutẽ necessaria, tamen necessaria sunt, neque enim omitti possunt, etiã praesente fide. Hiebey muß gleichwoll aber auch die erklerung gesetzt werden / Das es nicht verstanden solle werden / de necessitate coactionis, als weren das rechte gute wercke / wenn einer ohne willen genötiget vnd gezwungen / oder allein zum schein eusserlich ettwas guts thut / vnnd doch das Hertze weit daruon ist / denn solchen dienst will Gott nicht haben / der mit vnwillen auß zwange / oder zum schein geschicht / 2. Corinth. 9. 1. Petri 5. Matth. 15. Sondern solche wercke will Gott von den seinen haben / vnnd durch Christum jm gefallen lassen / wenn das ende des Gebotts ist Liebe von reinem Hertzen / von gutem gewissen / vnd vngeferbten Glauben / 1. Tim. 1. vnnd wenn der gehorsam gehet von Hertzen / Roman. 6. 1. Petri 5. Psalm. 110. den einen frölichen geber hat Gott lieb / 2. Corinth. 9.

Es muß auch bey der lehre von guten wercken fein bescheiden vnd klar auß Gottes Wort bericht gethan werden / wozu vnd auß was vrsachen man solle gute werck thun. Nun ist bißhero auß des Bapsts lehre geprediget worden / das durch gute wercke Gottes gnade vnd die seligkeit verdienet / ergriffen / vnd erlanget werde / vnd das man dar-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0078"/>
auch seinen Bruder liebe. Vnd die schrifft selber       führet diese rede / Wir sind schüldener vnd schüldig / wir sollen vnd müssen / es ist nötig /       etc. Roman. 8. vnd 15. Luc. 13. Ephes. 5. 2. Thessal. 2. 1. Johan. 2. Actor. 5. Roma. 13. 1.       Corinth. 9. So redet auch Lutherus also De votis Monasticis, Opera in Decalogo mandata, non       sunt quidem ad iusticiam &amp; salute&#x0303; necessaria, tamen necessaria sunt, neque       enim omitti possunt, etia&#x0303; praesente fide. Hiebey muß gleichwoll aber auch die       erklerung gesetzt werden / Das es nicht verstanden solle werden / de necessitate coactionis,       als weren das rechte gute wercke / wenn einer ohne willen genötiget vnd gezwungen / oder allein       zum schein eusserlich ettwas guts thut / vnnd doch das Hertze weit daruon ist / denn solchen       dienst will Gott nicht haben / der mit vnwillen auß zwange / oder zum schein geschicht / 2.       Corinth. 9. 1. Petri 5. Matth. 15. Sondern solche wercke will Gott von den seinen haben / vnnd       durch Christum jm gefallen lassen / wenn das ende des Gebotts ist Liebe von reinem Hertzen /       von gutem gewissen / vnd vngeferbten Glauben / 1. Tim. 1. vnnd wenn der gehorsam gehet von       Hertzen / Roman. 6. 1. Petri 5. Psalm. 110. den einen frölichen geber hat Gott lieb / 2.       Corinth. 9.</p>
        <p>Es muß auch bey der lehre von guten wercken fein bescheiden vnd klar auß Gottes Wort bericht       gethan werden / wozu vnd auß was vrsachen man solle gute werck thun. Nun ist bißhero auß des       Bapsts lehre geprediget worden / das durch gute wercke Gottes gnade vnd die seligkeit verdienet       / ergriffen / vnd erlanget werde / vnd das man dar-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0078] auch seinen Bruder liebe. Vnd die schrifft selber führet diese rede / Wir sind schüldener vnd schüldig / wir sollen vnd müssen / es ist nötig / etc. Roman. 8. vnd 15. Luc. 13. Ephes. 5. 2. Thessal. 2. 1. Johan. 2. Actor. 5. Roma. 13. 1. Corinth. 9. So redet auch Lutherus also De votis Monasticis, Opera in Decalogo mandata, non sunt quidem ad iusticiam & salutẽ necessaria, tamen necessaria sunt, neque enim omitti possunt, etiã praesente fide. Hiebey muß gleichwoll aber auch die erklerung gesetzt werden / Das es nicht verstanden solle werden / de necessitate coactionis, als weren das rechte gute wercke / wenn einer ohne willen genötiget vnd gezwungen / oder allein zum schein eusserlich ettwas guts thut / vnnd doch das Hertze weit daruon ist / denn solchen dienst will Gott nicht haben / der mit vnwillen auß zwange / oder zum schein geschicht / 2. Corinth. 9. 1. Petri 5. Matth. 15. Sondern solche wercke will Gott von den seinen haben / vnnd durch Christum jm gefallen lassen / wenn das ende des Gebotts ist Liebe von reinem Hertzen / von gutem gewissen / vnd vngeferbten Glauben / 1. Tim. 1. vnnd wenn der gehorsam gehet von Hertzen / Roman. 6. 1. Petri 5. Psalm. 110. den einen frölichen geber hat Gott lieb / 2. Corinth. 9. Es muß auch bey der lehre von guten wercken fein bescheiden vnd klar auß Gottes Wort bericht gethan werden / wozu vnd auß was vrsachen man solle gute werck thun. Nun ist bißhero auß des Bapsts lehre geprediget worden / das durch gute wercke Gottes gnade vnd die seligkeit verdienet / ergriffen / vnd erlanget werde / vnd das man dar-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/78
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/78>, abgerufen am 24.11.2024.