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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Also redet auch die gemeine Confession in articulis Schmal caldicis: Es ist von nöten zuwissen / vnnd zulehren / wo die heiligen leute vber das / so sie die Erbsünde noch haben / vnd fühlen / darwieder auch teglich büssen vnnd streiten / ettwa in öffentliche Sünde fallen / das alßdann der Glaube vnd heiliger Geist weg ist gewest / Denn der heilig Geist lest die Sünde nicht walten / vnd vberhandt gewinnen / das sie volnbracht werde / sondern stewret vnd wehret / das sie nicht muß thun was sie will: Thut sie aber was sie will / so ist der heilig Geist vnd Glaube nicht dabey. Haec ibi. Vnd die Apologia redet auch so vber den spruch / 2. Pet. 1. Thut gute wercke / das jhr inn ewren beruff verharret / auff das die gaben des beruffs nicht wiederumb verlohren werden / welche vorhin vns wiederfahren / nicht von wegen der folgenden werck. Aber jetzundt werden dieselben bewahret / vnnd erhalten durch den Glauben / Der Glaube aber bleibt inn denen nicht / die den heiligen Geist verlieren / vnd die Busse von sich stossen / etc. Hieran ist gar hoch vnd viel gelegen / das die lehre von guten wercken / auff beiden seiten / wieder die Phariscer vnd Epicureer / mit allem fleiß woll verwahret werde.

Diese vrsachen aber / warumb vnd wazu die Christen nach der schrifft gute werck thun sollen / seind in Confessione & Apologia / auß Gottes Worte fein kurtz zusammen gezogen / Nemlich / Weil es GOTt also haben will / vnd befohlen hat / Item / das wir dardurch den Glauben vben / beweisen / vnd fest machen / damit auß den früchten jedermenniglich bekandt werde / das wir warhafftig ein guter Baum / vnd zum Reich der gnaden beru-

Also redet auch die gemeine Confession in articulis Schmal caldicis: Es ist von nöten zuwissen / vnnd zulehren / wo die heiligen leute vber das / so sie die Erbsünde noch haben / vnd fühlen / darwieder auch teglich büssen vnnd streiten / ettwa in öffentliche Sünde fallen / das alßdann der Glaube vnd heiliger Geist weg ist gewest / Denn der heilig Geist lest die Sünde nicht walten / vnd vberhandt gewinnen / das sie volnbracht werde / sondern stewret vnd wehret / das sie nicht muß thun was sie will: Thut sie aber was sie will / so ist der heilig Geist vnd Glaube nicht dabey. Haec ibi. Vnd die Apologia redet auch so vber den spruch / 2. Pet. 1. Thut gute wercke / das jhr inn ewren beruff verharret / auff das die gaben des beruffs nicht wiederumb verlohren werden / welche vorhin vns wiederfahren / nicht von wegen der folgenden werck. Aber jetzundt werden dieselben bewahret / vnnd erhalten durch den Glauben / Der Glaube aber bleibt inn denen nicht / die den heiligen Geist verlieren / vnd die Busse von sich stossen / etc. Hieran ist gar hoch vnd viel gelegen / das die lehre von guten wercken / auff beiden seiten / wieder die Phariscer vnd Epicureer / mit allem fleiß woll verwahret werde.

Diese vrsachen aber / warumb vnd wazu die Christen nach der schrifft gute werck thun sollen / seind in Confessione & Apologia / auß Gottes Worte fein kurtz zusammen gezogen / Nemlich / Weil es GOTt also haben will / vnd befohlen hat / Item / das wir dardurch den Glauben vben / beweisen / vnd fest machen / damit auß den früchten jedermenniglich bekandt werde / das wir warhafftig ein guter Baum / vnd zum Reich der gnaden beru-

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[0080] Also redet auch die gemeine Confession in articulis Schmal caldicis: Es ist von nöten zuwissen / vnnd zulehren / wo die heiligen leute vber das / so sie die Erbsünde noch haben / vnd fühlen / darwieder auch teglich büssen vnnd streiten / ettwa in öffentliche Sünde fallen / das alßdann der Glaube vnd heiliger Geist weg ist gewest / Denn der heilig Geist lest die Sünde nicht walten / vnd vberhandt gewinnen / das sie volnbracht werde / sondern stewret vnd wehret / das sie nicht muß thun was sie will: Thut sie aber was sie will / so ist der heilig Geist vnd Glaube nicht dabey. Haec ibi. Vnd die Apologia redet auch so vber den spruch / 2. Pet. 1. Thut gute wercke / das jhr inn ewren beruff verharret / auff das die gaben des beruffs nicht wiederumb verlohren werden / welche vorhin vns wiederfahren / nicht von wegen der folgenden werck. Aber jetzundt werden dieselben bewahret / vnnd erhalten durch den Glauben / Der Glaube aber bleibt inn denen nicht / die den heiligen Geist verlieren / vnd die Busse von sich stossen / etc. Hieran ist gar hoch vnd viel gelegen / das die lehre von guten wercken / auff beiden seiten / wieder die Phariscer vnd Epicureer / mit allem fleiß woll verwahret werde. Diese vrsachen aber / warumb vnd wazu die Christen nach der schrifft gute werck thun sollen / seind in Confessione & Apologia / auß Gottes Worte fein kurtz zusammen gezogen / Nemlich / Weil es GOTt also haben will / vnd befohlen hat / Item / das wir dardurch den Glauben vben / beweisen / vnd fest machen / damit auß den früchten jedermenniglich bekandt werde / das wir warhafftig ein guter Baum / vnd zum Reich der gnaden beru-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/80>, abgerufen am 21.11.2024.