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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Derhalben das der Bepstische sawrteig auch in diesem Artickel / auß diesen Kirchen möge rein außgefeget werden / vnd nicht etwa andere vnrichtigkeit möge wieder mit einschleichen / dadurch die Pastores zweydrechtig / vnd die Auditores verwirret möchten werden / Soll allhie kurtzer bericht gethan / vnd einfeltige anleitung gegeben werden / wie die Pastores ex Confessione Augustana & Apologia, nach Gottes Wort / die lehre von diesem Artickel / mit gebürlichem vnderscheidt fassen / vnd mit Christlicher bescheidenheit den leuten fürtragen mögen.

Vnd erstlich / wiewoll die Menschliche Natur durch die Sünde jemmerlich durchgifftet / vnd verderbet ist / so ist doch gleichwoll damit des Menschen Natur nicht in stein oder holtz verwandelt / noch inn eines gar vnuernunfftigen Thiers wesen verkeret / sondern hat behalten nach dem fall Leib vnd Seele / vnd wie 18. articulus Confessionis ex Augustino meldet / Menschlichen verstandt / vernunfft / willen / natürliche kreffte vnnd vermögen / nicht in Geistlichen Göttlichen sachen / sondern in hendeln dieser Welt / vnnd dieses lebens / dardurch der Natürliche Mensch in Weltlichen sachen / so der vernunfft vnderworffen / vnd diß zeitlich leben belangen / ettlicher massen einen freyen willen hat / etwas zugedencken / zuwehlen / fürzunehmen / zuhandeln / außzurichten / oder zuvnderlassen / doch in grosser schwacheit / weil die natur vnartig / vnd zu dem / vom Teuffel offt gehindert wirdt.

Zum andern / was belanget die Sünde / vnd das böse / do ist der natürliche wille von der Gerechtigkeit allzu

Derhalben das der Bepstische sawrteig auch in diesem Artickel / auß diesen Kirchen möge rein außgefeget werden / vnd nicht etwa andere vnrichtigkeit möge wieder mit einschleichen / dadurch die Pastores zweydrechtig / vnd die Auditores verwirret möchten werden / Soll allhie kurtzer bericht gethan / vnd einfeltige anleitung gegeben werden / wie die Pastores ex Confessione Augustana & Apologia, nach Gottes Wort / die lehre von diesem Artickel / mit gebürlichem vnderscheidt fassen / vnd mit Christlicher bescheidenheit den leuten fürtragen mögen.

Vnd erstlich / wiewoll die Menschliche Natur durch die Sünde jemmerlich durchgifftet / vnd verderbet ist / so ist doch gleichwoll damit des Menschen Natur nicht in stein oder holtz verwandelt / noch inn eines gar vnuernunfftigen Thiers wesen verkeret / sondern hat behalten nach dem fall Leib vnd Seele / vnd wie 18. articulus Confessionis ex Augustino meldet / Menschlichen verstandt / vernunfft / willen / natürliche kreffte vnnd vermögen / nicht in Geistlichen Göttlichen sachen / sondern in hendeln dieser Welt / vnnd dieses lebens / dardurch der Natürliche Mensch in Weltlichen sachen / so der vernunfft vnderworffen / vnd diß zeitlich leben belangen / ettlicher massen einen freyen willen hat / etwas zugedencken / zuwehlen / fürzunehmen / zuhandeln / außzurichten / oder zuvnderlassen / doch in grosser schwacheit / weil die natur vnartig / vnd zu dem / vom Teuffel offt gehindert wirdt.

Zum andern / was belanget die Sünde / vnd das böse / do ist der natürliche wille von der Gerechtigkeit allzu

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[0084] Derhalben das der Bepstische sawrteig auch in diesem Artickel / auß diesen Kirchen möge rein außgefeget werden / vnd nicht etwa andere vnrichtigkeit möge wieder mit einschleichen / dadurch die Pastores zweydrechtig / vnd die Auditores verwirret möchten werden / Soll allhie kurtzer bericht gethan / vnd einfeltige anleitung gegeben werden / wie die Pastores ex Confessione Augustana & Apologia, nach Gottes Wort / die lehre von diesem Artickel / mit gebürlichem vnderscheidt fassen / vnd mit Christlicher bescheidenheit den leuten fürtragen mögen. Vnd erstlich / wiewoll die Menschliche Natur durch die Sünde jemmerlich durchgifftet / vnd verderbet ist / so ist doch gleichwoll damit des Menschen Natur nicht in stein oder holtz verwandelt / noch inn eines gar vnuernunfftigen Thiers wesen verkeret / sondern hat behalten nach dem fall Leib vnd Seele / vnd wie 18. articulus Confessionis ex Augustino meldet / Menschlichen verstandt / vernunfft / willen / natürliche kreffte vnnd vermögen / nicht in Geistlichen Göttlichen sachen / sondern in hendeln dieser Welt / vnnd dieses lebens / dardurch der Natürliche Mensch in Weltlichen sachen / so der vernunfft vnderworffen / vnd diß zeitlich leben belangen / ettlicher massen einen freyen willen hat / etwas zugedencken / zuwehlen / fürzunehmen / zuhandeln / außzurichten / oder zuvnderlassen / doch in grosser schwacheit / weil die natur vnartig / vnd zu dem / vom Teuffel offt gehindert wirdt. Zum andern / was belanget die Sünde / vnd das böse / do ist der natürliche wille von der Gerechtigkeit allzu

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/84>, abgerufen am 21.11.2024.