Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.Bapst daraus sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet. Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / one zwang vnd aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen darzu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vnd Abendmal des HErrn gehn wöllen / das ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herrliche / löbliche exempel in der schrifft vnd nach denselben exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden zu dem ende / das das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon in der Schrifft viel schöner exempel sind. Also auch / wenn jemand in seiner haushaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle Fleisch vnd Fisch speisen / vnd solches geschicht one aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das reich Gottes stehet nicht in Essen vnd Trincken / Rom. 14. Bapst daraus sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet. Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / one zwang vnd aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen darzu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vnd Abendmal des HErrn gehn wöllen / das ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herrliche / löbliche exempel in der schrifft vnd nach denselben exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden zu dem ende / das das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon in der Schrifft viel schöner exempel sind. Also auch / wenn jemand in seiner haushaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle Fleisch vnd Fisch speisen / vnd solches geschicht one aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das reich Gottes stehet nicht in Essen vnd Trincken / Rom. 14. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0182"/> Bapst daraus sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet.</p> <p>Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / one zwang vnd aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen darzu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vnd Abendmal des HErrn gehn wöllen / das ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herrliche / löbliche exempel in der schrifft vnd nach denselben exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden zu dem ende / das das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon in der Schrifft viel schöner exempel sind.</p> <p>Also auch / wenn jemand in seiner haushaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle Fleisch vnd Fisch speisen / vnd solches geschicht one aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das reich Gottes stehet nicht in Essen vnd Trincken / Rom. 14. </p> </div> </body> </text> </TEI> [0182]
Bapst daraus sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet.
Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / one zwang vnd aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen darzu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vnd Abendmal des HErrn gehn wöllen / das ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herrliche / löbliche exempel in der schrifft vnd nach denselben exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden zu dem ende / das das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon in der Schrifft viel schöner exempel sind.
Also auch / wenn jemand in seiner haushaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle Fleisch vnd Fisch speisen / vnd solches geschicht one aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das reich Gottes stehet nicht in Essen vnd Trincken / Rom. 14.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/182>, abgerufen am 16.02.2025. |