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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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men / mit einer Lateinischen Antiphona singen. Darauff soll der Kirchendiener ein Capitel auß der heiligen Schrifft / des alten vnd newen Testaments / sampt jren Summarien / dem gegenwertigen Volck ordenlich zü Deutsch fürlesen.

Nach dem verlesnen Capitel singe man das Deutsche Magnificat, oder ein ander Christlich Gesang / vnnd beschliesse es mit einem gemeynen Gebet vnd Segen.

In den Dörffern aber / mag nach gelegenheit derselbigen Kirchen / der Pfarrherr zür Vesper anfengklich mit der Kirchen ein Deutschen Psalmen singen / darnach ein Capitel auß dem alten vnd newen Testament / wie jetztbemelt / verlesen / vnnd darauff widerumb ein Deutsch Geistlich Liedt oder Psalmen singen / vnd mit einem gemeynen Gebet vnd Segen beschliessen.

Ordnung der Kirchenämpter am Sontag vnd andern Feyertagen.

SO ein Communio vorhanden / soll dieselb / laut des hieoben verzeichneten Capitels / Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi / verrichtet werden.

So aber kein Communio gehalten wirdt / solle die Schül anfangs ein Lateinisch Introit / oder die Kirch ein Deutsch Geistlich Liedt singen / darauff volget die Predig / vnd nach der Predig soll widerumb ein Psalm oder ein ander Geistlich Liedt gesungen werden. Man

men / mit einer Lateinischen Antiphona singen. Darauff soll der Kirchendiener ein Capitel auß der heiligen Schrifft / des alten vnd newen Testaments / sampt jren Summarien / dem gegenwertigen Volck ordenlich zü Deutsch fürlesen.

Nach dem verlesnen Capitel singe man das Deutsche Magnificat, oder ein ander Christlich Gesang / vnnd beschliesse es mit einem gemeynen Gebet vnd Segen.

In den Dörffern aber / mag nach gelegenheit derselbigen Kirchen / der Pfarrherr zür Vesper anfengklich mit der Kirchen ein Deutschen Psalmen singen / darnach ein Capitel auß dem alten vnd newen Testament / wie jetztbemelt / verlesen / vnnd darauff widerumb ein Deutsch Geistlich Liedt oder Psalmen singen / vnd mit einem gemeynen Gebet vnd Segen beschliessen.

Ordnung der Kirchenämpter am Sontag vnd andern Feyertagen.

SO ein Communio vorhanden / soll dieselb / laut des hieoben verzeichneten Capitels / Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi / verrichtet werden.

So aber kein Communio gehalten wirdt / solle die Schül anfangs ein Lateinisch Introit / oder die Kirch ein Deutsch Geistlich Liedt singen / darauff volget die Predig / vnd nach der Predig soll widerumb ein Psalm oder ein ander Geistlich Liedt gesungen werden. Man

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[0088] men / mit einer Lateinischen Antiphona singen. Darauff soll der Kirchendiener ein Capitel auß der heiligen Schrifft / des alten vnd newen Testaments / sampt jren Summarien / dem gegenwertigen Volck ordenlich zü Deutsch fürlesen. Nach dem verlesnen Capitel singe man das Deutsche Magnificat, oder ein ander Christlich Gesang / vnnd beschliesse es mit einem gemeynen Gebet vnd Segen. In den Dörffern aber / mag nach gelegenheit derselbigen Kirchen / der Pfarrherr zür Vesper anfengklich mit der Kirchen ein Deutschen Psalmen singen / darnach ein Capitel auß dem alten vnd newen Testament / wie jetztbemelt / verlesen / vnnd darauff widerumb ein Deutsch Geistlich Liedt oder Psalmen singen / vnd mit einem gemeynen Gebet vnd Segen beschliessen. Ordnung der Kirchenämpter am Sontag vnd andern Feyertagen. SO ein Communio vorhanden / soll dieselb / laut des hieoben verzeichneten Capitels / Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi / verrichtet werden. So aber kein Communio gehalten wirdt / solle die Schül anfangs ein Lateinisch Introit / oder die Kirch ein Deutsch Geistlich Liedt singen / darauff volget die Predig / vnd nach der Predig soll widerumb ein Psalm oder ein ander Geistlich Liedt gesungen werden. Man

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/88>, abgerufen am 21.11.2024.