Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.Last vns betten. ALlmechtiger ewiger GOtt / der du Mann vnnd Weib geschaffen / vnnd züm Ehestand verordnet hast / darzü mit früchten des Leibs gesegnet / vnnd die Geheymnuß deines lieben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner geliebten Gesponß darinnen bezeichnet / wir bitten deine grundtlose Barmhertzigkeit / du wöllest solch dein Geschöpff / Ordnung vnd Segen nit lassen verrucken oder vntergehen / sondern gnedigklich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern Herren / Amen. Es spreche ein jeder insonderheit / vnnd bette das Vatter vnser. Nume. 6.Darauff volgt der Segen / Numeri 6. Der HErr segne dich / etc. Von Besuchung vnd Communion der Krancken. DEr Allmechtige Barmhertzige GOtt hat sich der ellenden vnd betrübten / die seinen nammen auß rechtem vertrawen anrüffen / so gnedigklich angenommen / das er nicht allein jhnen allen vätterlichen schutz vnd hülff verspricht / sondern füret auch vnterm Zünammen seiner Maiestet / fürnemlich disen Tittel / das er sey ein züflücht der ellenden / ein Hey Psal. 9.landt deren / so da seind eins zerknirsten hertzen / vnnd hat auch züm mehrmalen ehe wöllen den natürlichen Last vns betten. ALlmechtiger ewiger GOtt / der du Mann vnnd Weib geschaffen / vnnd züm Ehestand verordnet hast / darzü mit früchten des Leibs gesegnet / vnnd die Geheymnuß deines lieben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner geliebten Gesponß dariñen bezeichnet / wir bitten deine grundtlose Barmhertzigkeit / du wöllest solch dein Geschöpff / Ordnung vnd Segen nit lassen verrucken oder vntergehen / sondern gnedigklich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern Herren / Amen. Es spreche ein jeder insonderheit / vnnd bette das Vatter vnser. Nume. 6.Darauff volgt der Segen / Numeri 6. Der HErr segne dich / etc. Von Besuchung vnd Communion der Krancken. DEr Allmechtige Barmhertzige GOtt hat sich der ellenden vnd betrübten / die seinen nammen auß rechtem vertrawen anrüffen / so gnedigklich angenommen / das er nicht allein jhnen allen vätterlichen schutz vnd hülff verspricht / sondern füret auch vnterm Zünammen seiner Maiestet / fürnemlich disen Tittel / das er sey ein züflücht der ellenden / ein Hey Psal. 9.landt deren / so da seind eins zerknirsten hertzen / vnnd hat auch züm mehrmalen ehe wöllen den natürlichen <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0096"/> </div> <div> <head>Last vns betten.<lb/></head> <p>ALlmechtiger ewiger GOtt / der du Mann vnnd Weib geschaffen / vnnd züm Ehestand verordnet hast / darzü mit früchten des Leibs gesegnet / vnnd die Geheymnuß deines lieben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner geliebten Gesponß dariñen bezeichnet / wir bitten deine grundtlose Barmhertzigkeit / du wöllest solch dein Geschöpff / Ordnung vnd Segen nit lassen verrucken oder vntergehen / sondern gnedigklich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern Herren / Amen.</p> <p>Es spreche ein jeder insonderheit / vnnd bette das Vatter vnser.</p> <note place="left">Nume. 6.</note> <p>Darauff volgt der Segen / Numeri 6. Der HErr segne dich / etc.</p> </div> <div> <head>Von Besuchung vnd Communion der Krancken.<lb/></head> <p>DEr Allmechtige Barmhertzige GOtt hat sich der ellenden vnd betrübten / die seinen nammen auß rechtem vertrawen anrüffen / so gnedigklich angenommen / das er nicht allein jhnen allen vätterlichen schutz vnd hülff verspricht / sondern füret auch vnterm Zünammen seiner Maiestet / fürnemlich disen Tittel / das er sey ein züflücht der ellenden / ein Hey <note place="left">Psal. 9.</note>landt deren / so da seind eins zerknirsten hertzen / vnnd hat auch züm mehrmalen ehe wöllen den natürlichen </p> </div> </body> </text> </TEI> [0096]
Last vns betten.
ALlmechtiger ewiger GOtt / der du Mann vnnd Weib geschaffen / vnnd züm Ehestand verordnet hast / darzü mit früchten des Leibs gesegnet / vnnd die Geheymnuß deines lieben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner geliebten Gesponß dariñen bezeichnet / wir bitten deine grundtlose Barmhertzigkeit / du wöllest solch dein Geschöpff / Ordnung vnd Segen nit lassen verrucken oder vntergehen / sondern gnedigklich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern Herren / Amen.
Es spreche ein jeder insonderheit / vnnd bette das Vatter vnser.
Darauff volgt der Segen / Numeri 6. Der HErr segne dich / etc.
Von Besuchung vnd Communion der Krancken.
DEr Allmechtige Barmhertzige GOtt hat sich der ellenden vnd betrübten / die seinen nammen auß rechtem vertrawen anrüffen / so gnedigklich angenommen / das er nicht allein jhnen allen vätterlichen schutz vnd hülff verspricht / sondern füret auch vnterm Zünammen seiner Maiestet / fürnemlich disen Tittel / das er sey ein züflücht der ellenden / ein Hey landt deren / so da seind eins zerknirsten hertzen / vnnd hat auch züm mehrmalen ehe wöllen den natürlichen
Psal. 9.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/96>, abgerufen am 16.02.2025. |