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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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mels vnd der Erden verendern / dann die ellenden in jhrerIosue 10. not verlassen.Esa. 38.

Neben dem so rüffet auch der Son Gottes alle betrübte zü jm / vnd verspricht jhnen hülff: Kompt alle /Matth. 11. sagt er / zü mir / die jhr beschweret vnd beladen seyt / ich wil euch erquicken.

Nün seind die Krancken nicht die geringsten vnter den beschwerten vnd beladnen / als die so nit allein jrer leiblichen kranckheit halben / sondern auch von wegen der Sünden / des Tods / vnd der Verdamnuß / deren sie durch die kranckheit erinnert werden / grosse beschwer[-]liche bekümmernuß vnd anfechtung haben.

Darumm sollen sich auch die Kirchendiener der krancken / so jhres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemmen / vnd denselben / vermög jres berüffs Christlichen trost beweisen.

Es sihet vns auch auß allerley bewegenden vrsachen für güt an / das die Kirchendiener / auch denen kran cken / so jrer nicht begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre verwandten vnd zügethanen / erzeygen vnd anbieten.

Vnd nach dem die betrübten / beyd / durch Predig vnd Sacrament getröst werden mögen / So sol ein Kirchendiener / der zü einem Krancken berüffen würt / anfengklich warnemmen / wie es mit dem Krancken / der beschwerde vnd bekümmernuß halben ein gestalt habe / Nemlich ob der jm allein den leiblichen schmertzen laß anligen / oder ob er auch der sünden vnd vmb der verdamnuß halben beschwerd trage / wie es nün der Kirchendiener befind / also sol er auch sein vnterweisung vnd tröstung mit erklärung Göttlichs zorns vnd gnaden darnach richten /

mels vnd der Erden verendern / dann die ellenden in jhrerIosue 10. not verlassen.Esa. 38.

Neben dem so rüffet auch der Son Gottes alle betrübte zü jm / vnd verspricht jhnen hülff: Kompt alle /Matth. 11. sagt er / zü mir / die jhr beschweret vnd beladen seyt / ich wil euch erquicken.

Nün seind die Krancken nicht die geringsten vnter den beschwerten vnd beladnen / als die so nit allein jrer leiblichen kranckheit halben / sondern auch von wegen der Sünden / des Tods / vnd der Verdamnuß / deren sie durch die kranckheit eriñert werden / grosse beschwer[-]liche bekümmernuß vnd anfechtung haben.

Darum̃ sollen sich auch die Kirchendiener der krancken / so jhres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemmen / vnd denselbẽ / vermög jres berüffs Christlichen trost beweisen.

Es sihet vns auch auß allerley bewegenden vrsachẽ für güt an / das die Kirchendiener / auch denen kran cken / so jrer nicht begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre verwandten vnd zügethanen / erzeygen vnd anbieten.

Vnd nach dem die betrübten / beyd / durch Predig vñ Sacrament getröst werden mögẽ / So sol ein Kirchendiener / der zü einem Krancken berüffen würt / anfengklich warnem̃en / wie es mit dem Kranckẽ / der beschwerde vnd bekümmernuß halben ein gestalt habe / Nemlich ob der jm allein den leiblichẽ schmertzen laß anligen / oder ob er auch der sünden vnd vmb der verdamnuß halben beschwerd trage / wie es nün der Kirchendiener befind / also sol er auch sein vnterweisung vnd tröstung mit erklärung Göttlichs zorns vnd gnaden darnach richten /

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[47/0097] mels vnd der Erden verendern / dann die ellenden in jhrer not verlassen. Iosue 10. Esa. 38. Neben dem so rüffet auch der Son Gottes alle betrübte zü jm / vnd verspricht jhnen hülff: Kompt alle / sagt er / zü mir / die jhr beschweret vnd beladen seyt / ich wil euch erquicken. Matth. 11. Nün seind die Krancken nicht die geringsten vnter den beschwerten vnd beladnen / als die so nit allein jrer leiblichen kranckheit halben / sondern auch von wegen der Sünden / des Tods / vnd der Verdamnuß / deren sie durch die kranckheit eriñert werden / grosse beschwer-liche bekümmernuß vnd anfechtung haben. Darum̃ sollen sich auch die Kirchendiener der krancken / so jhres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemmen / vnd denselbẽ / vermög jres berüffs Christlichen trost beweisen. Es sihet vns auch auß allerley bewegenden vrsachẽ für güt an / das die Kirchendiener / auch denen kran cken / so jrer nicht begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre verwandten vnd zügethanen / erzeygen vnd anbieten. Vnd nach dem die betrübten / beyd / durch Predig vñ Sacrament getröst werden mögẽ / So sol ein Kirchendiener / der zü einem Krancken berüffen würt / anfengklich warnem̃en / wie es mit dem Kranckẽ / der beschwerde vnd bekümmernuß halben ein gestalt habe / Nemlich ob der jm allein den leiblichẽ schmertzen laß anligen / oder ob er auch der sünden vnd vmb der verdamnuß halben beschwerd trage / wie es nün der Kirchendiener befind / also sol er auch sein vnterweisung vnd tröstung mit erklärung Göttlichs zorns vnd gnaden darnach richten /

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/97>, abgerufen am 21.11.2024.