keit eines der charakteristischen Kennzeichen der Künstler- inschriften ist. Es ist daher im Ganzen richtig, wenn Ste- phani (Ueber einige angebliche Steinschneider S. 187) be- merkt: "dass es einem Steinschneider nicht wohl gezieme, den eigenen Namen in einer gleich dem ersten Blicke auf- fallenden Weise seinem Werke beizufügen, dass es ihm viel- mehr zukomme, denselben in so kleinen Buchstaben auszu- führen, dass er auf den Gesammt-Eindruck des ersten An- blicks ohne Einfluss bleibe und erst von dem länger betrach- tenden und in die Einzelheiten tiefer eindringenden Blicke er- kannt werde." Wenn indessen Stephani den Versuch macht, die Proportionen der Buchstaben in ihrem Verhältnisse zur Grösse des Bildes nach festen Zahlen zu bestimmen, so konnte dieser Versuch nur einen mangelhaften Erfolg haben, theils weil er nur von den fünf, nach Köhler allein echten Beispielen ausging, theils aber auch deshalb, weil ausser der Grösse des Bildes für die Bestimmung der Grösse der In- schrift noch andere Umstände maassgebend sind, so vor allem die Grösse des von dem Bilde frei gelassenen Feldes, wes- halb z. B. die Kleinheit desselben auf dem Ludovisi'schen Augustus des Dioskurides, verbunden mit der Länge des Na- mens eine im Verhältniss zur Grösse des Steines sehr kleine Schrift nöthig machte. Aus der Kleinheit der Schrift, wenn sie nur sonst dem Raume gut angepasst ist, wird sich also kein besonderer Grund zur Verdächtigung herleiten lassen. Dagegen dürfen relativ grosse Proportionen der Schrift im Allgemeinen als ein Grund, die Beziehung auf einen Künstler abzuweisen, betrachtet werden. Die Inschrift des Eutyches steht in dieser Beziehung ziemlich vereinzelt da; bei ihr ist jedoch in Betracht zu ziehen, dass der Stein nicht zum Ge- brauch des Siegelns, sondern als ein selbständiges Kunst- werk gearbeitet scheint, für welches der Künstler schon höhere Ansprüche zu machen berechtigt war. Ebenso befin- det sich die Inschrift des Euodos, die unter den fünf von Stephani angeführten Beispielen relativ die kleinste, an sich aber die grösste ist, auf einem Werke von hoher Vortreff- lichkeit und grossem Umfange, wogegen z. B. an dem stehen- den Hercules des Admon die Grösse der Inschrift weder durch die eine, noch durch die andere Rücksicht gerechtfer- tigt erscheint.
keit eines der charakteristischen Kennzeichen der Künstler- inschriften ist. Es ist daher im Ganzen richtig, wenn Ste- phani (Ueber einige angebliche Steinschneider S. 187) be- merkt: „dass es einem Steinschneider nicht wohl gezieme, den eigenen Namen in einer gleich dem ersten Blicke auf- fallenden Weise seinem Werke beizufügen, dass es ihm viel- mehr zukomme, denselben in so kleinen Buchstaben auszu- führen, dass er auf den Gesammt-Eindruck des ersten An- blicks ohne Einfluss bleibe und erst von dem länger betrach- tenden und in die Einzelheiten tiefer eindringenden Blicke er- kannt werde.‟ Wenn indessen Stephani den Versuch macht, die Proportionen der Buchstaben in ihrem Verhältnisse zur Grösse des Bildes nach festen Zahlen zu bestimmen, so konnte dieser Versuch nur einen mangelhaften Erfolg haben, theils weil er nur von den fünf, nach Köhler allein echten Beispielen ausging, theils aber auch deshalb, weil ausser der Grösse des Bildes für die Bestimmung der Grösse der In- schrift noch andere Umstände maassgebend sind, so vor allem die Grösse des von dem Bilde frei gelassenen Feldes, wes- halb z. B. die Kleinheit desselben auf dem Ludovisi’schen Augustus des Dioskurides, verbunden mit der Länge des Na- mens eine im Verhältniss zur Grösse des Steines sehr kleine Schrift nöthig machte. Aus der Kleinheit der Schrift, wenn sie nur sonst dem Raume gut angepasst ist, wird sich also kein besonderer Grund zur Verdächtigung herleiten lassen. Dagegen dürfen relativ grosse Proportionen der Schrift im Allgemeinen als ein Grund, die Beziehung auf einen Künstler abzuweisen, betrachtet werden. Die Inschrift des Eutyches steht in dieser Beziehung ziemlich vereinzelt da; bei ihr ist jedoch in Betracht zu ziehen, dass der Stein nicht zum Ge- brauch des Siegelns, sondern als ein selbständiges Kunst- werk gearbeitet scheint, für welches der Künstler schon höhere Ansprüche zu machen berechtigt war. Ebenso befin- det sich die Inschrift des Euodos, die unter den fünf von Stephani angeführten Beispielen relativ die kleinste, an sich aber die grösste ist, auf einem Werke von hoher Vortreff- lichkeit und grossem Umfange, wogegen z. B. an dem stehen- den Hercules des Admon die Grösse der Inschrift weder durch die eine, noch durch die andere Rücksicht gerechtfer- tigt erscheint.
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keit eines der charakteristischen Kennzeichen der Künstler-
inschriften ist. Es ist daher im Ganzen richtig, wenn Ste-
phani (Ueber einige angebliche Steinschneider S. 187) be-
merkt: „dass es einem Steinschneider nicht wohl gezieme,
den eigenen Namen in einer gleich dem ersten Blicke auf-
fallenden Weise seinem Werke beizufügen, dass es ihm viel-
mehr zukomme, denselben in so kleinen Buchstaben auszu-
führen, dass er auf den Gesammt-Eindruck des ersten An-
blicks ohne Einfluss bleibe und erst von dem länger betrach-
tenden und in die Einzelheiten tiefer eindringenden Blicke er-
kannt werde.‟ Wenn indessen Stephani den Versuch macht,
die Proportionen der Buchstaben in ihrem Verhältnisse zur
Grösse des Bildes nach festen Zahlen zu bestimmen, so
konnte dieser Versuch nur einen mangelhaften Erfolg haben,
theils weil er nur von den fünf, nach Köhler allein echten
Beispielen ausging, theils aber auch deshalb, weil ausser der
Grösse des Bildes für die Bestimmung der Grösse der In-
schrift noch andere Umstände maassgebend sind, so vor allem
die Grösse des von dem Bilde frei gelassenen Feldes, wes-
halb z. B. die Kleinheit desselben auf dem Ludovisi’schen
Augustus des Dioskurides, verbunden mit der Länge des Na-
mens eine im Verhältniss zur Grösse des Steines sehr kleine
Schrift nöthig machte. Aus der Kleinheit der Schrift, wenn
sie nur sonst dem Raume gut angepasst ist, wird sich also
kein besonderer Grund zur Verdächtigung herleiten lassen.
Dagegen dürfen relativ grosse Proportionen der Schrift im
Allgemeinen als ein Grund, die Beziehung auf einen Künstler
abzuweisen, betrachtet werden. Die Inschrift des Eutyches
steht in dieser Beziehung ziemlich vereinzelt da; bei ihr ist
jedoch in Betracht zu ziehen, dass der Stein nicht zum Ge-
brauch des Siegelns, sondern als ein selbständiges Kunst-
werk gearbeitet scheint, für welches der Künstler schon
höhere Ansprüche zu machen berechtigt war. Ebenso befin-
det sich die Inschrift des Euodos, die unter den fünf von
Stephani angeführten Beispielen relativ die kleinste, an sich
aber die grösste ist, auf einem Werke von hoher Vortreff-
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/465>, abgerufen am 24.11.2024.
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