Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893.nehmer arbeitete. Die Materiallieferung durch den Be- Von den beiden Formen des Lohnwerks geht in den 1) Es mag bei dieser Gelegenheit nicht unangebracht sein, darauf
hinzuweisen, daß bei Abgrenzung der zünftigen Gewerbegerechtsame auch der alte Hausfleiß in Mitleidenschaft gezogen worden war. In sehr vielen Zunftordnungen findet sich die Bestimmung, daß der Nicht- zünftige wohl Handwerksprodukte verfertigen darf, aber nur soviel er in seinem Hause braucht, nicht für den Verkauf. Es war damit die oben S. 95 f. geschilderte Ueberschußproduktion des Hauses für den Markt unmöglich gemacht. nehmer arbeitete. Die Materiallieferung durch den Be- Von den beiden Formen des Lohnwerks geht in den 1) Es mag bei dieſer Gelegenheit nicht unangebracht ſein, darauf
hinzuweiſen, daß bei Abgrenzung der zünftigen Gewerbegerechtſame auch der alte Hausfleiß in Mitleidenſchaft gezogen worden war. In ſehr vielen Zunftordnungen findet ſich die Beſtimmung, daß der Nicht- zünftige wohl Handwerksprodukte verfertigen darf, aber nur ſoviel er in ſeinem Hauſe braucht, nicht für den Verkauf. Es war damit die oben S. 95 f. geſchilderte Ueberſchußproduktion des Hauſes für den Markt unmöglich gemacht. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0123" n="101"/> nehmer arbeitete. Die Materiallieferung durch den Be-<lb/> ſteller herrſcht faſt bei allen mittelalterlichen Handwerken<lb/> vor; ja ſie dauert bei vielen ſelbſt dann noch Jahrhunderte<lb/> hindurch fort, als der Beſteller den Rohſtoff nicht mehr<lb/> in eigener Wirtſchaft erzeugte, ſondern ihn kaufen mußte,<lb/> wie das Leder für den Schuſter, das Tuch für den Schneider.<lb/> Nur ſehr langſam bürgert ſich die Materialſtellung durch<lb/> den Meiſter ein, anfangs bloß für die ärmeren Kunden,<lb/> ſpäter auch für die vermögenden. So entſteht das <hi rendition="#g">Hand-<lb/> werk</hi> in dem Sinne, in welchem es heute gewöhnlich ver-<lb/> ſtanden wird.</p><lb/> <p>Von den beiden Formen des Lohnwerks geht in den<lb/> Städten zuerſt die Stör unter. Dieſer Untergang wird<lb/> durch das Eingreifen der Zünfte weſentlich beſchleunigt <note place="foot" n="1)">Es mag bei dieſer Gelegenheit nicht unangebracht ſein, darauf<lb/> hinzuweiſen, daß bei Abgrenzung der zünftigen Gewerbegerechtſame<lb/> auch der alte Hausfleiß in Mitleidenſchaft gezogen worden war. In<lb/> ſehr vielen Zunftordnungen findet ſich die Beſtimmung, daß der Nicht-<lb/> zünftige wohl Handwerksprodukte verfertigen darf, aber nur ſoviel er<lb/> in ſeinem Hauſe braucht, nicht für den Verkauf. Es war damit die<lb/> oben S. 95 f. geſchilderte Ueberſchußproduktion des Hauſes für den<lb/> Markt unmöglich gemacht.</note>.<lb/> Die Stör erinnerte zu ſehr an die alte Hörigkeit. Der<lb/> Gewerbetreibende iſt bei ihr ſozuſagen nur eine beſondere<lb/> Art von Taglöhner, der ſich einer fremden Hausordnung<lb/> zeitweiſe fügen muß. Daher finden wir ſeit dem <hi rendition="#aq">XIV.</hi> Jahr-<lb/> hundert in den Zunftordnungen zahlreiche Verbote, daß die<lb/> Meiſter in den Häuſern arbeiten. Aus derſelben Urſache<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [101/0123]
nehmer arbeitete. Die Materiallieferung durch den Be-
ſteller herrſcht faſt bei allen mittelalterlichen Handwerken
vor; ja ſie dauert bei vielen ſelbſt dann noch Jahrhunderte
hindurch fort, als der Beſteller den Rohſtoff nicht mehr
in eigener Wirtſchaft erzeugte, ſondern ihn kaufen mußte,
wie das Leder für den Schuſter, das Tuch für den Schneider.
Nur ſehr langſam bürgert ſich die Materialſtellung durch
den Meiſter ein, anfangs bloß für die ärmeren Kunden,
ſpäter auch für die vermögenden. So entſteht das Hand-
werk in dem Sinne, in welchem es heute gewöhnlich ver-
ſtanden wird.
Von den beiden Formen des Lohnwerks geht in den
Städten zuerſt die Stör unter. Dieſer Untergang wird
durch das Eingreifen der Zünfte weſentlich beſchleunigt 1).
Die Stör erinnerte zu ſehr an die alte Hörigkeit. Der
Gewerbetreibende iſt bei ihr ſozuſagen nur eine beſondere
Art von Taglöhner, der ſich einer fremden Hausordnung
zeitweiſe fügen muß. Daher finden wir ſeit dem XIV. Jahr-
hundert in den Zunftordnungen zahlreiche Verbote, daß die
Meiſter in den Häuſern arbeiten. Aus derſelben Urſache
1) Es mag bei dieſer Gelegenheit nicht unangebracht ſein, darauf
hinzuweiſen, daß bei Abgrenzung der zünftigen Gewerbegerechtſame
auch der alte Hausfleiß in Mitleidenſchaft gezogen worden war. In
ſehr vielen Zunftordnungen findet ſich die Beſtimmung, daß der Nicht-
zünftige wohl Handwerksprodukte verfertigen darf, aber nur ſoviel er
in ſeinem Hauſe braucht, nicht für den Verkauf. Es war damit die
oben S. 95 f. geſchilderte Ueberſchußproduktion des Hauſes für den
Markt unmöglich gemacht.
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