Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893.Offenbar haben nun jene drei verschiedenen Arten der aufgabe" (Ihb. für Gesetzg. Verw. u. Volksw. XIV, 47), schiebt also der Teilung unter, was erst ihre Folge sein kann. E. v. Philip- povich, Grundriß der Polit. Oek. I, 50: "Arbeitsteilung ist die That- sache getrennter Durchführung von Arbeiten zu gemeinsamem Zweck. Sie setzt, wie jede Teilung, eine Einheit voraus, von deren Stand- punkt die Arbeit des Einzelnen nicht als etwas in sich Abgeschlossenes, für sich Bestehendes, sondern als Teil eines größeren Ganzen erscheint. Diese Einheit ist entweder durch das Ganze der Gesellschaft oder durch irgend eine Teilorganisation derselben gegeben" etc. Aber warum dieses Ganze erst konstruieren? Warum nicht von ihm ausgehen? Die Ge- sellschaft, die Unternehmung sind doch nicht geteilt worden; sie sind erst Ergebnisse der Teilung der Arbeit. 9 *
Offenbar haben nun jene drei verſchiedenen Arten der aufgabe“ (Ihb. für Geſetzg. Verw. u. Volksw. XIV, 47), ſchiebt alſo der Teilung unter, was erſt ihre Folge ſein kann. E. v. Philip- povich, Grundriß der Polit. Oek. I, 50: „Arbeitsteilung iſt die That- ſache getrennter Durchführung von Arbeiten zu gemeinſamem Zweck. Sie ſetzt, wie jede Teilung, eine Einheit voraus, von deren Stand- punkt die Arbeit des Einzelnen nicht als etwas in ſich Abgeſchloſſenes, für ſich Beſtehendes, ſondern als Teil eines größeren Ganzen erſcheint. Dieſe Einheit iſt entweder durch das Ganze der Geſellſchaft oder durch irgend eine Teilorganiſation derſelben gegeben“ ꝛc. Aber warum dieſes Ganze erſt konſtruieren? Warum nicht von ihm ausgehen? Die Ge- ſellſchaft, die Unternehmung ſind doch nicht geteilt worden; ſie ſind erſt Ergebniſſe der Teilung der Arbeit. 9 *
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Offenbar haben nun jene drei verſchiedenen Arten der
volkswirtſchaftlichen Arbeitsteilung nur das Folgende mit
einander gemein: alle drei ſind volkswirtſchaftliche Ent-
wicklungsvorgänge, die durch menſchliche Willens-
akte herbeigeführt werden und bei welchen eine
wirtſchaftliche Leiſtung von einer Perſon, der ſie
bis dahin oblag, auf mehrere Perſonen übertragen
wird, dergeſtalt, daß jede der letzteren fürderhin
nur einen differenten Teil der ſeitherigen Geſamt-
arbeit verrichtet. Es wird ſich demnach jede Arbeits-
teilung darin dokumentieren, daß die Zahl der Arbeitskräfte
wächſt, welche zur Erreichung eines beſtimmten Wirtſchafts-
zweckes notwendig ſind, und daß zugleich eine Differenzierung
der Arbeit ſtattfindet. Die Wirtſchaftsaufgaben werden ver-
einfacht; ſie werden der Beſchränktheit der menſchlichen Fähig-
keiten beſſer angepaßt, gleichſam individualiſiert. Arbeits-
teilung iſt darum auch immer Arbeitsgliederung, Organi-
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1) aufgabe“ (Ihb. für Geſetzg. Verw. u. Volksw. XIV, 47), ſchiebt alſo
der Teilung unter, was erſt ihre Folge ſein kann. E. v. Philip-
povich, Grundriß der Polit. Oek. I, 50: „Arbeitsteilung iſt die That-
ſache getrennter Durchführung von Arbeiten zu gemeinſamem Zweck.
Sie ſetzt, wie jede Teilung, eine Einheit voraus, von deren Stand-
punkt die Arbeit des Einzelnen nicht als etwas in ſich Abgeſchloſſenes,
für ſich Beſtehendes, ſondern als Teil eines größeren Ganzen erſcheint.
Dieſe Einheit iſt entweder durch das Ganze der Geſellſchaft oder durch
irgend eine Teilorganiſation derſelben gegeben“ ꝛc. Aber warum dieſes
Ganze erſt konſtruieren? Warum nicht von ihm ausgehen? Die Ge-
ſellſchaft, die Unternehmung ſind doch nicht geteilt worden; ſie ſind
erſt Ergebniſſe der Teilung der Arbeit.
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