Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 3. Von Maassen und Gewigten etc. welchem er kauft, ihm so viel einräumte, daß erdavon diesen Ausschlag nehmen kann. §. 7. Beim Verkauf von Waaren, die durch die Ich halte es für überflüssig, mehr von diesen §. 8. So viel die Waaren auch im grossen Handel aus Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc. welchem er kauft, ihm ſo viel einraͤumte, daß erdavon dieſen Ausſchlag nehmen kann. §. 7. Beim Verkauf von Waaren, die durch die Ich halte es fuͤr uͤberfluͤſſig, mehr von dieſen §. 8. So viel die Waaren auch im groſſen Handel aus <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0193" n="171"/><fw place="top" type="header">Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc.</fw><lb/> welchem er kauft, ihm ſo viel einraͤumte, daß er<lb/> davon dieſen Ausſchlag nehmen kann.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 7.</head><lb/> <p>Beim Verkauf von Waaren, die durch die<lb/> Fehler der Verſender, oder ihrer natuͤrlichen Be-<lb/> ſchaffenheit wegen viel Unreinigkeit bei ſich fuͤhren,<lb/> z. E. Coffee, Indigo, wird den Umſtaͤnden nach<lb/> ein Abzug beredet, der aber keine feſte Regel hat<lb/> noch haben kann. Man nennt dieſen Abzug <hi rendition="#g">Re-<lb/> factie</hi>. Doch iſt von derſelben noch nicht die Rede,<lb/> wenn nicht die Waare viel mehr Unreinigkeit, als<lb/> gewoͤhnlich, hat.</p><lb/> <p>Ich halte es fuͤr uͤberfluͤſſig, mehr von dieſen<lb/> Dingen zu ſagen, welche ein jeder Lehrling der<lb/> Handlung ſchon in ſeinen erſten Dienſtjahren in meh-<lb/> rerer Genauigkeit kennen lernt, als welche fuͤr mein<lb/> Buch zwekmaͤſſig ſein wuͤrde; wie dem auch in jeder<lb/> kaufmaͤnniſchen Arithmetik ſie zu berechnen angeleitet<lb/> wird.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 8.</head><lb/> <p>So viel die Waaren auch im groſſen Handel aus<lb/> einer Hand in die andre gehen koͤnnen, ſo muͤſſen ſie<lb/> doch zulezt, ehe ſie an den Verbraucher gelangen,<lb/> von dem groſſen Kaufmann an den Kraͤmer, oder,<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [171/0193]
Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc.
welchem er kauft, ihm ſo viel einraͤumte, daß er
davon dieſen Ausſchlag nehmen kann.
§. 7.
Beim Verkauf von Waaren, die durch die
Fehler der Verſender, oder ihrer natuͤrlichen Be-
ſchaffenheit wegen viel Unreinigkeit bei ſich fuͤhren,
z. E. Coffee, Indigo, wird den Umſtaͤnden nach
ein Abzug beredet, der aber keine feſte Regel hat
noch haben kann. Man nennt dieſen Abzug Re-
factie. Doch iſt von derſelben noch nicht die Rede,
wenn nicht die Waare viel mehr Unreinigkeit, als
gewoͤhnlich, hat.
Ich halte es fuͤr uͤberfluͤſſig, mehr von dieſen
Dingen zu ſagen, welche ein jeder Lehrling der
Handlung ſchon in ſeinen erſten Dienſtjahren in meh-
rerer Genauigkeit kennen lernt, als welche fuͤr mein
Buch zwekmaͤſſig ſein wuͤrde; wie dem auch in jeder
kaufmaͤnniſchen Arithmetik ſie zu berechnen angeleitet
wird.
§. 8.
So viel die Waaren auch im groſſen Handel aus
einer Hand in die andre gehen koͤnnen, ſo muͤſſen ſie
doch zulezt, ehe ſie an den Verbraucher gelangen,
von dem groſſen Kaufmann an den Kraͤmer, oder,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |