Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Die Vier
vnd zwentzigste grössere bereitschafft vnd
zier an allen dingen ersehen wirt / vnd dz on zweifel von keiner anderen vrsach
wegen / dann dz sich die gheimnussen Christi vnd der kirchen ye lenger ye me vnd
heiter sich herfür vnd an tag thetend. Christus der waar Salomon / der künig deß
fridens vnd der säligkeit / der ja selb die ewig säligkeit ist /
hatt die kirchen in diser welt vfgericht vnd gebuwen / die sich streckt biß an dz
end der welt. Von welchem die Propheten vil handlend / besonders Zacharias / vnd
der fürträffenlich Prophet Nathan ij. Sam. vij. cap. So vil sey nun von
dem heiligen ort geredt.1309 Nach dem wir nun dz ort besehen / dz zuo den heiligen Ceremonien verordnet / so volget / das wir nun auch redind von der heiligen zeit / dann wie ein gwüsses ort diser vsseren religion vnd dem vsseren gottsdienst ist bestimpt gwesen / also ist auch ein gwüsse zeit darzuo verordnet. Vnd gehörend die fyrtag auch zuo den heiligen wercken vnd übungen. Dann es sind etliche werck / vssere werck / als handtwerck / die erfunden sind narung kleydung vnd andere notturfft deß leibs zuo überkommen. Etlichs aber sind heilige / vnd der religion dienstliche werck / die zuo übung der ausserlichen religion gebrucht werdend. Nit alle zeit aber sol man verschleissen ob der hand arbeit. Dargegen kan man auch nit alle zeit ob der ausseren religion verzeren. Dise werck aber vnd die übrigen alle könnend nit one zeit sein / dann ein yede handlung muoß jr zeit haben. Darumb hat der Herr die zeit nach disen wercken vnd übungen vnderscheiden / also das er gwöllen / das etliche gemeyne tag der hand arbeit / etlich besondere aber vnnd heilige der übung der ausseren religion dienetind. Nit das nit auch die gemeynen tag / daran man die hand arbeit volbringt / heilig vnd Gottes eigen sygind / dann sein ist ein yede zeit vnd ein yeder tag / sittenmal er auch zuo allen zeiten von vns begärt verehret zewerden / sonder das die fyrtag besonders vnnd mer dann die gemeynen tag dem dienst Gottes geheiliget vnd geeignet sind. 1310 Darumb so ist das ein fyrtag oder heiliger tag / der auß Gottes einsatzung vnd befälch dem Herren geheiliget ist / vnd den ausseren Gottes dienst wirdigklich zuobegon auffgenommen wirt. Deßhalb sind das nit heilige tag oder rächte fyrtag / die nitt allein dem einigen Gott Jehouah gehalten werdend. Es sind auch das nit rechte fyrtag / daran der recht vnnd waar gottsdienst nit geübt wirt. Von welcher vrsachen wegen die Sabbath vnnd fyrtag deß volcks Jsraels offt in den Propheten verworffen werdend / namlich das sie one glauben vnd nit recht braucht vnd gehalten wurdend. 1311 Alle fäst tag aber habend ein gemeynen nammen gehept / dz sie genennt sind worden
Sabbath / Jtem fäst / fyrtag / bstimpte vnd heilige tag / panegyres vnd
versamlungen. Es ist auch gmeyn gewesen in allen fästen / dz sie allein
Gott zuo ehren habend dienet / nit den Creaturen / dem bauch / oder der geilheyt.
Jtem so was auch dz gemeyn allen / das sie zum heil / zuo nutzbarkeit vnd
ergetzung der menschen dienetend vnd auffgesetzt warend / dann fyrtag sind kein
arbeit / sonder ein leichterung der arbeyt. Die ausseren werck sind wol nutzlich /
aber die fyr ist auch notwendig / on welche kein arbeyt wirig ist. Darumb
wil Gott dem menschen ergetzligkeyt gunnen vnd zuolassen / vnnd heißt die seinen
auff die fästtag sich fröuwen / doch fröuwen in heiligkeyt vnd zucht / das es ein
ehrliche ergetzligkeyt / nicht ein vnerbare geylheyt syge. Dargegen ist müßiggon
wol an jhm selb nicht guot / guot wirt es aber in ansehung eines anderen. Dann es
heißt wol Gott von ausserer arbeit fyren / aber von deß wegen heißt ers / dz die
menschen hiezwüschend anders thügind / vnd also mit dem leib auffhörind arbeiten
/ damit sie mit dem gemüt anfahind / vnd den heiligen dingen gantz vnd gar
obligind. Darumb so ist von nöten das man zuosammen kömme / die geschrifft läse /
gmeyne hätt vnd opffer halte /(dann das man alle fyrtag opfferen sölle wirt
fürgeschriben Num. xxviij. vnd xxix.) die Sacrament begange / vnd was dergleichen
me ist / das Gott auff die fyrtag 1309 Von der heiligen zeit vnd den fyrtagen. 1310 Was ein rechter fyrtag oder heiliger tag sey. 1311 Warzuo die fyrtag eingesetzt.
Die Vier
vnd zwentzigste groͤssere bereitschafft vnd
zier an allen dingen ersehen wirt / vnd dz on zweifel von keiner anderen vrsach
wegen / dann dz sich die gheimnussen Christi vnd der kirchen ye lenger ye me vnd
heiter sich herfür vnd an tag thetend. Christus der waar Salomon / der künig deß
fridens vnd der saͤligkeit / der ja selb die ewig saͤligkeit ist /
hatt die kirchen in diser welt vfgericht vnd gebuwen / die sich streckt biß an dz
end der welt. Von welchem die Propheten vil handlend / besonders Zacharias / vnd
der fürtraͤffenlich Prophet Nathan ij. Sam. vij. cap. So vil sey nun von
dem heiligen ort geredt.1309 Nach dem wir nun dz ort besehen / dz zuͦ den heiligen Ceremonien verordnet / so volget / das wir nun auch redind von der heiligen zeit / dann wie ein gwüsses ort diser vsseren religion vnd dem vsseren gottsdienst ist bestimpt gwesen / also ist auch ein gwüsse zeit darzuͦ verordnet. Vnd gehoͤrend die fyrtag auch zuͦ den heiligen wercken vnd uͤbungen. Dann es sind etliche werck / vssere werck / als handtwerck / die erfunden sind narung kleydung vnd andere notturfft deß leibs zuͦ überkommen. Etlichs aber sind heilige / vnd der religion dienstliche werck / die zuͦ uͤbung der ausserlichen religion gebrucht werdend. Nit alle zeit aber sol man verschleissen ob der hand arbeit. Dargegen kan man auch nit alle zeit ob der ausseren religion verzeren. Dise werck aber vnd die übrigen alle koͤnnend nit one zeit sein / dann ein yede handlung muͦß jr zeit haben. Darumb hat der Herr die zeit nach disen wercken vnd uͤbungen vnderscheiden / also das er gwoͤllen / das etliche gemeyne tag der hand arbeit / etlich besondere aber vnnd heilige der uͤbung der ausseren religion dienetind. Nit das nit auch die gemeynen tag / daran man die hand arbeit volbringt / heilig vnd Gottes eigen sygind / dann sein ist ein yede zeit vnd ein yeder tag / sittenmal er auch zuͦ allen zeiten von vns begaͤrt verehret zewerden / sonder das die fyrtag besonders vnnd mer dann die gemeynen tag dem dienst Gottes geheiliget vnd geeignet sind. 1310 Darumb so ist das ein fyrtag oder heiliger tag / der auß Gottes einsatzung vnd befaͤlch dem Herren geheiliget ist / vnd den ausseren Gottes dienst wirdigklich zuͦbegon auffgenommen wirt. Deßhalb sind das nit heilige tag oder raͤchte fyrtag / die nitt allein dem einigen Gott Jehouah gehalten werdend. Es sind auch das nit rechte fyrtag / daran der recht vnnd waar gottsdienst nit geuͤbt wirt. Von welcher vrsachen wegen die Sabbath vnnd fyrtag deß volcks Jsraels offt in den Propheten verworffen werdend / namlich das sie one glauben vnd nit recht braucht vnd gehalten wurdend. 1311 Alle faͤst tag aber habend ein gemeynen nammen gehept / dz sie genennt sind worden
Sabbath / Jtem faͤst / fyrtag / bstimpte vnd heilige tag / panegyres vnd
versamlungen. Es ist auch gmeyn gewesen in allen faͤsten / dz sie allein
Gott zuͦ ehren habend dienet / nit den Creaturen / dem bauch / oder der geilheyt.
Jtem so was auch dz gemeyn allen / das sie zum heil / zuͦ nutzbarkeit vnd
ergetzung der menschen dienetend vnd auffgesetzt warend / dann fyrtag sind kein
arbeit / sonder ein leichterung der arbeyt. Die ausseren werck sind wol nutzlich /
aber die fyr ist auch notwendig / on welche kein arbeyt wirig ist. Darumb
wil Gott dem menschen ergetzligkeyt gunnen vnd zuͦlassen / vnnd heißt die seinen
auff die faͤsttag sich froͤuwen / doch froͤuwen in heiligkeyt vnd zucht / das es ein
ehrliche ergetzligkeyt / nicht ein vnerbare geylheyt syge. Dargegen ist muͤßiggon
wol an jhm selb nicht guͦt / guͦt wirt es aber in ansehung eines anderen. Dann es
heißt wol Gott von ausserer arbeit fyren / aber von deß wegen heißt ers / dz die
menschen hiezwüschend anders thuͤgind / vnd also mit dem leib auffhoͤrind arbeiten
/ damit sie mit dem gemuͤt anfahind / vnd den heiligen dingen gantz vnd gar
obligind. Darumb so ist von noͤten das man zuͦsammen koͤmme / die geschrifft laͤse /
gmeyne haͤtt vnd opffer halte /(dann das man alle fyrtag opfferen soͤlle wirt
fürgeschriben Num. xxviij. vnd xxix.) die Sacrament begange / vnd was dergleichen
me ist / das Gott auff die fyrtag 1309 Von der heiligen zeit vnd den fyrtagen. 1310 Was ein rechter fyrtag oder heiliger tag sey. 1311 Warzuͦ die fyrtag eingesetzt.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0386" n="[147]"/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">D</hi>ie <hi rendition="#in">V</hi>ier vnd zwentzigste</hi></hi><lb/></fw>groͤssere bereitschafft vnd zier an allen dingen ersehen wirt / vnd dz on zweifel von keiner anderen vrsach wegen / dann dz sich die gheimnussen Christi vnd der kirchen ye lenger ye me vnd heiter sich herfür vnd an tag thetend. Christus der waar Salomon / der künig deß fridens vnd der saͤligkeit / der ja selb die ewig saͤligkeit ist / hatt die kirchen in diser welt vfgericht vnd gebuwen / die sich streckt biß an dz end der welt. Von welchem die Propheten vil handlend / besonders Zacharias / vnd der fürtraͤffenlich Prophet Nathan ij. Sam. vij. cap. So vil sey nun von dem heiligen ort geredt.</p><lb/> <p><note place="foot" n="1309"> Von der heiligen zeit vnd den fyrtagen.</note> Nach dem wir nun dz ort besehen / dz zuͦ den heiligen Ceremonien verordnet / so volget / das wir nun auch redind von der heiligen zeit / dann wie ein gwüsses ort diser vsseren religion vnd dem vsseren gottsdienst ist bestimpt gwesen / also ist auch ein gwüsse zeit darzuͦ verordnet. Vnd gehoͤrend die fyrtag auch zuͦ den heiligen wercken vnd uͤbungen. Dann es sind etliche werck / vssere werck / als handtwerck / die erfunden sind narung kleydung vnd andere notturfft deß leibs zuͦ überkommen. Etlichs aber sind heilige / vnd der religion dienstliche werck / die zuͦ uͤbung der ausserlichen religion gebrucht werdend. Nit alle zeit aber sol man verschleissen ob der hand arbeit. Dargegen kan man auch nit alle zeit ob der ausseren religion verzeren. Dise werck aber vnd die übrigen alle koͤnnend nit one zeit sein / dann ein yede handlung muͦß jr zeit haben. Darumb hat der Herr die zeit nach disen wercken vnd uͤbungen vnderscheiden / also das er gwoͤllen / das etliche gemeyne tag der hand arbeit / etlich besondere aber vnnd heilige der uͤbung der ausseren religion dienetind. Nit das nit auch die gemeynen tag / daran man die hand arbeit volbringt / heilig vnd Gottes eigen sygind / dann sein ist ein yede zeit vnd ein yeder tag / sittenmal er auch zuͦ allen zeiten von vns begaͤrt verehret zewerden / sonder das die fyrtag besonders vnnd mer dann die gemeynen tag dem dienst Gottes geheiliget vnd geeignet sind.</p><lb/> <p><note place="foot" n="1310"> Was ein rechter fyrtag oder heiliger tag sey.</note> Darumb so ist das ein fyrtag oder heiliger tag / der auß Gottes einsatzung vnd befaͤlch dem Herren geheiliget ist / vnd den ausseren Gottes dienst wirdigklich zuͦbegon auffgenommen wirt. Deßhalb sind das nit heilige tag oder raͤchte fyrtag / die nitt allein dem einigen Gott Jehouah gehalten werdend. Es sind auch das nit rechte fyrtag / daran der recht vnnd waar gottsdienst nit geuͤbt wirt. Von welcher vrsachen wegen die Sabbath vnnd fyrtag deß volcks Jsraels offt in den Propheten verworffen werdend / namlich das sie one glauben vnd nit recht braucht vnd gehalten wurdend.</p><lb/> <p><note place="foot" n="1311"> Warzuͦ die fyrtag eingesetzt.</note> Alle faͤst tag aber habend ein gemeynen nammen gehept / dz sie genennt sind worden Sabbath / Jtem faͤst / fyrtag / bstimpte vnd heilige tag / panegyres vnd versamlungen. Es ist auch gmeyn gewesen in allen faͤsten / dz sie allein Gott zuͦ ehren habend dienet / nit den Creaturen / dem bauch / oder der geilheyt. Jtem so was auch dz gemeyn allen / das sie zum heil / zuͦ nutzbarkeit vnd ergetzung der menschen dienetend vnd auffgesetzt warend / dann fyrtag sind kein arbeit / sonder ein leichterung der arbeyt. Die ausseren werck sind wol nutzlich / aber die fyr ist auch notwendig / on welche kein arbeyt wirig ist. Darumb wil Gott dem menschen ergetzligkeyt gunnen vnd zuͦlassen / vnnd heißt die seinen auff die faͤsttag sich froͤuwen / doch froͤuwen in heiligkeyt vnd zucht / das es ein ehrliche ergetzligkeyt / nicht ein vnerbare geylheyt syge. Dargegen ist muͤßiggon wol an jhm selb nicht guͦt / guͦt wirt es aber in ansehung eines anderen. Dann es heißt wol Gott von ausserer arbeit fyren / aber von deß wegen heißt ers / dz die menschen hiezwüschend anders thuͤgind / vnd also mit dem leib auffhoͤrind arbeiten / damit sie mit dem gemuͤt anfahind / vnd den heiligen dingen gantz vnd gar obligind. Darumb so ist von noͤten das man zuͦsammen koͤmme / die geschrifft laͤse / gmeyne haͤtt vnd opffer halte /(dann das man alle fyrtag opfferen soͤlle wirt fürgeschriben Num. xxviij. vnd xxix.) die Sacrament begange / vnd was dergleichen me ist / das Gott auff die fyrtag<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[147]/0386]
Die Vier vnd zwentzigste
groͤssere bereitschafft vnd zier an allen dingen ersehen wirt / vnd dz on zweifel von keiner anderen vrsach wegen / dann dz sich die gheimnussen Christi vnd der kirchen ye lenger ye me vnd heiter sich herfür vnd an tag thetend. Christus der waar Salomon / der künig deß fridens vnd der saͤligkeit / der ja selb die ewig saͤligkeit ist / hatt die kirchen in diser welt vfgericht vnd gebuwen / die sich streckt biß an dz end der welt. Von welchem die Propheten vil handlend / besonders Zacharias / vnd der fürtraͤffenlich Prophet Nathan ij. Sam. vij. cap. So vil sey nun von dem heiligen ort geredt.
1309 Nach dem wir nun dz ort besehen / dz zuͦ den heiligen Ceremonien verordnet / so volget / das wir nun auch redind von der heiligen zeit / dann wie ein gwüsses ort diser vsseren religion vnd dem vsseren gottsdienst ist bestimpt gwesen / also ist auch ein gwüsse zeit darzuͦ verordnet. Vnd gehoͤrend die fyrtag auch zuͦ den heiligen wercken vnd uͤbungen. Dann es sind etliche werck / vssere werck / als handtwerck / die erfunden sind narung kleydung vnd andere notturfft deß leibs zuͦ überkommen. Etlichs aber sind heilige / vnd der religion dienstliche werck / die zuͦ uͤbung der ausserlichen religion gebrucht werdend. Nit alle zeit aber sol man verschleissen ob der hand arbeit. Dargegen kan man auch nit alle zeit ob der ausseren religion verzeren. Dise werck aber vnd die übrigen alle koͤnnend nit one zeit sein / dann ein yede handlung muͦß jr zeit haben. Darumb hat der Herr die zeit nach disen wercken vnd uͤbungen vnderscheiden / also das er gwoͤllen / das etliche gemeyne tag der hand arbeit / etlich besondere aber vnnd heilige der uͤbung der ausseren religion dienetind. Nit das nit auch die gemeynen tag / daran man die hand arbeit volbringt / heilig vnd Gottes eigen sygind / dann sein ist ein yede zeit vnd ein yeder tag / sittenmal er auch zuͦ allen zeiten von vns begaͤrt verehret zewerden / sonder das die fyrtag besonders vnnd mer dann die gemeynen tag dem dienst Gottes geheiliget vnd geeignet sind.
1310 Darumb so ist das ein fyrtag oder heiliger tag / der auß Gottes einsatzung vnd befaͤlch dem Herren geheiliget ist / vnd den ausseren Gottes dienst wirdigklich zuͦbegon auffgenommen wirt. Deßhalb sind das nit heilige tag oder raͤchte fyrtag / die nitt allein dem einigen Gott Jehouah gehalten werdend. Es sind auch das nit rechte fyrtag / daran der recht vnnd waar gottsdienst nit geuͤbt wirt. Von welcher vrsachen wegen die Sabbath vnnd fyrtag deß volcks Jsraels offt in den Propheten verworffen werdend / namlich das sie one glauben vnd nit recht braucht vnd gehalten wurdend.
1311 Alle faͤst tag aber habend ein gemeynen nammen gehept / dz sie genennt sind worden Sabbath / Jtem faͤst / fyrtag / bstimpte vnd heilige tag / panegyres vnd versamlungen. Es ist auch gmeyn gewesen in allen faͤsten / dz sie allein Gott zuͦ ehren habend dienet / nit den Creaturen / dem bauch / oder der geilheyt. Jtem so was auch dz gemeyn allen / das sie zum heil / zuͦ nutzbarkeit vnd ergetzung der menschen dienetend vnd auffgesetzt warend / dann fyrtag sind kein arbeit / sonder ein leichterung der arbeyt. Die ausseren werck sind wol nutzlich / aber die fyr ist auch notwendig / on welche kein arbeyt wirig ist. Darumb wil Gott dem menschen ergetzligkeyt gunnen vnd zuͦlassen / vnnd heißt die seinen auff die faͤsttag sich froͤuwen / doch froͤuwen in heiligkeyt vnd zucht / das es ein ehrliche ergetzligkeyt / nicht ein vnerbare geylheyt syge. Dargegen ist muͤßiggon wol an jhm selb nicht guͦt / guͦt wirt es aber in ansehung eines anderen. Dann es heißt wol Gott von ausserer arbeit fyren / aber von deß wegen heißt ers / dz die menschen hiezwüschend anders thuͤgind / vnd also mit dem leib auffhoͤrind arbeiten / damit sie mit dem gemuͤt anfahind / vnd den heiligen dingen gantz vnd gar obligind. Darumb so ist von noͤten das man zuͦsammen koͤmme / die geschrifft laͤse / gmeyne haͤtt vnd opffer halte /(dann das man alle fyrtag opfferen soͤlle wirt fürgeschriben Num. xxviij. vnd xxix.) die Sacrament begange / vnd was dergleichen me ist / das Gott auff die fyrtag
1309 Von der heiligen zeit vnd den fyrtagen.
1310 Was ein rechter fyrtag oder heiliger tag sey.
1311 Warzuͦ die fyrtag eingesetzt.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien
(2014-03-16T11:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat
(2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44)
(2014-03-12T12:00:00Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |