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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
nicht einfalt zuo verston ist. Dann so verr der eusser dienst Gottes ein gewüsse zyt erforderet / vnd eussere opffer deß gsatztes hatt / so ist es ein ceremonisch gebott. So verr es aber waren dienst Gottes / Jtem heilige versammlungen / gebätt / predgenen / vnd die übung der heiligen Sacramenten / auch geistliche opfer lert / so ist es jmmerwärend vnd ewig. Welches wir in der außlegung deß Sabbaths angezeigt habend. Das fünfft gebott vonn dem Eeren der elteren / richtet der Herr selb auff Math. am xv. Cap. Desselben gleichen erklärt er auch dz sechst / wider den todschlag / vnd dz sibend wider den Ehbruch Mat. v. Cap. Das achtet wider den diebstal gegeben / wirt ernüweret vom Apostel Paulo / da er heißt / das nieman seinen bruoder in einigem handel verforteile / dz niemand mer stäle / sonder ein jeder mit den händen arbeite das er sein notturfft haben möge / vnnd auch anderen könne mitteilen. Das neündt gebott von innhalten der zungen / vnnd das man nicht liegen sölle / bestätigend Christus vnnd die Apostel / so offt sie leerend die zungen meisteren vnd die warheit reden. Die selbigen verdammend auch die bösen anfechtungen vnd begirden. Vnd darumb so hebend sie das gesatzt / das die begird verbeütet / nicht auff / sonder bestätigend dasselbig. Darumb so stat die gantz auffhebung der zehen gebotten inn dem / dauon wir erst geredt / nammlich das Christus durch den glauben vnsere volkomne gerechtigkeyt ist etc. Wie dann der Apostel widerumb bezeüget vnd spricht / Das dem gesatzt vnmüglich was / darumb das es zuo schwach was durch das fleisch / das thet Gott / vnd schickt seinen Sun inn der gleichnuß deß sündigen fleisches / vnnd verdampt die sünd im fleisch durch sünd / auff das die gerechtigkeyt im gesatzt erforderet / inn vns erfüllet wurde / die wir nun nicht nach dem fleisch wandlend / sonder nach dem geist. Welchs dann stat zun Römeren am achteden Capitel. dauon ich aber hie dester kürtzer reden / dieweil ich inn außlegung der zehen gebotten weytlöuffiger hieuon geredt hab.

1505 Nun kumm ich auch auff die ceremonien. Dise sind gegeben biß auff die zyt der verbesserung / biß nammlich der Meßias käme. Der ist nun kommen / darumb so sind alle ceremonien durch sein zuokunfft / tod / vrstende / vnd auffart gen himmel / verschwunden / vnnd habend fürohin kein platz mer in der gemeind der Christen. Hie vnderscheidend wir aber billich zwüschend den geschrifften darinn die ceremonien vergriffen / vnd den ceremonien selbs. Dann die geschrifften vonn den ceremonien / so vonn dem geist Gottes här kömmend / sind nit auffgehept noch abthon / das man sie in der kirchen nit mer läsen / haben / oder bruchen sölle / welches wir doben in der anderen predig angezeigt habend / dann sie mögend vns vnderrichten inn Christo Jesu / so wir sehend / wie Christus der alten kirchen verkündet vnd vorbildet ist worden. Paulus hat ie Christum gantz heiter auß den ceremonien geprediget / welchs niemand verlaugnen kan / der sein Epistel zuo den Hebreeren mit fleiß gelesen hat / dann er darinn Christum mit allen seinen gaben der kirchen wunderbarlich fürstellt. Darumb so mögend vnnd söllend auch die ceremonischen gesatzt inn der kirchen gelesen werden / doch also / das Christus darinn gesuocht / vnd so er funden / recht geprediget werde. Darumb hab ich doben in der xxv. vnd xxvj. predig da ich von den ceremonien geredt / etliche anzeigungen jrer bedeütnuß geben / damit ich denen die der geschrifft geflissen sind / vnnd Christum lieb habend / den wäg auffthete weiter inn diser materi zuo schreyten. Die ceremonien aber an jhnen selb / als da ist das priesterthumb / das ort / die zeyt / die opffer / vnd was der dingen mer / sind abgethon / das sie fürohin nicht mer gehalten werdend / noch platz habend in der kirchen Christi. Dises hat Jeremias vorgsagt am iij. Cap. vnd gesprochen / Zur selben zyt wirt man nit mer sprechen / spricht der Herr / die laden deß punts deß Herren / dann sie wirdt keinem inn sinn kommen / auch wirt jhr niemands gedencken / dann sie wirdt

1505 Wie verr die ceremonien vffgehept vnnd abthon seyend.

Predig.
nicht einfalt zuͦ verston ist. Dann so verr der eusser dienst Gottes ein gewüsse zyt erforderet / vnd eussere opffer deß gsatztes hatt / so ist es ein ceremonisch gebott. So verr es aber waren dienst Gottes / Jtem heilige versammlungen / gebaͤtt / predgenen / vnd die uͤbung der heiligen Sacramenten / auch geistliche opfer lert / so ist es jmmerwaͤrend vnd ewig. Welches wir in der außlegung deß Sabbaths angezeigt habend. Das fünfft gebott vonn dem Eeren der elteren / richtet der Herr selb auff Math. am xv. Cap. Desselben gleichen erklaͤrt er auch dz sechst / wider den todschlag / vnd dz sibend wider den Ehbruch Mat. v. Cap. Das achtet wider den diebstal gegeben / wirt ernüweret vom Apostel Paulo / da er heißt / das nieman seinen bruͦder in einigem handel verforteile / dz niemand mer staͤle / sonder ein jeder mit den haͤnden arbeite das er sein notturfft haben moͤge / vnnd auch anderen koͤnne mitteilen. Das neündt gebott von innhalten der zungen / vnnd das man nicht liegen soͤlle / bestaͤtigend Christus vnnd die Apostel / so offt sie leerend die zungen meisteren vnd die warheit reden. Die selbigen verdammend auch die boͤsen anfechtungen vnd begirden. Vnd darumb so hebend sie das gesatzt / das die begird verbeütet / nicht auff / sonder bestaͤtigend dasselbig. Darumb so stat die gantz auffhebung der zehen gebotten inn dem / dauon wir erst geredt / nammlich das Christus durch den glauben vnsere volkomne gerechtigkeyt ist ꝛc. Wie dann der Apostel widerumb bezeüget vnd spricht / Das dem gesatzt vnmüglich was / darumb das es zuͦ schwach was durch das fleisch / das thet Gott / vnd schickt seinen Sun inn der gleichnuß deß sündigen fleisches / vnnd verdampt die sünd im fleisch durch sünd / auff das die gerechtigkeyt im gesatzt erforderet / inn vns erfüllet wurde / die wir nun nicht nach dem fleisch wandlend / sonder nach dem geist. Welchs dann stat zun Roͤmeren am achteden Capitel. dauon ich aber hie dester kürtzer reden / dieweil ich inn außlegung der zehen gebotten weytloͤuffiger hieuon geredt hab.

1505 Nun kumm ich auch auff die ceremonien. Dise sind gegeben biß auff die zyt der verbesserung / biß nammlich der Meßias kaͤme. Der ist nun kommen / darumb so sind alle ceremonien durch sein zuͦkunfft / tod / vrstende / vnd auffart gen himmel / verschwunden / vnnd habend fürohin kein platz mer in der gemeind der Christen. Hie vnderscheidend wir aber billich zwüschend den geschrifften darinn die ceremonien vergriffen / vnd den ceremonien selbs. Dann die geschrifften vonn den ceremonien / so vonn dem geist Gottes haͤr koͤmmend / sind nit auffgehept noch abthon / das man sie in der kirchen nit mer laͤsen / haben / oder bruchen soͤlle / welches wir doben in der anderen predig angezeigt habend / dann sie moͤgend vns vnderrichten inn Christo Jesu / so wir sehend / wie Christus der alten kirchen verkündet vnd vorbildet ist worden. Paulus hat ie Christum gantz heiter auß den ceremonien geprediget / welchs niemand verlaugnen kan / der sein Epistel zuͦ den Hebreeren mit fleiß gelesen hat / dann er darinn Christum mit allen seinen gaben der kirchen wunderbarlich fürstellt. Darumb so moͤgend vnnd soͤllend auch die ceremonischen gesatzt inn der kirchen gelesen werden / doch also / das Christus darinn gesuͦcht / vnd so er funden / recht geprediget werde. Darumb hab ich doben in der xxv. vnd xxvj. predig da ich von den ceremonien geredt / etliche anzeigungen jrer bedeütnuß geben / damit ich denen die der geschrifft geflissen sind / vnnd Christum lieb habend / den waͤg auffthete weiter inn diser materi zuͦ schreyten. Die ceremonien aber an jhnen selb / als da ist das priesterthumb / das ort / die zeyt / die opffer / vnd was der dingen mer / sind abgethon / das sie fürohin nicht mer gehalten werdend / noch platz habend in der kirchen Christi. Dises hat Jeremias vorgsagt am iij. Cap. vnd gesprochen / Zur selben zyt wirt man nit mer sprechen / spricht der Herr / die laden deß punts deß Herren / dann sie wirdt keinem inn sinn kommen / auch wirt jhr niemands gedencken / dann sie wirdt

1505 Wie verr die ceremonien vffgehept vnnd abthon seyend.
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[CLXXIII./0437] Predig. nicht einfalt zuͦ verston ist. Dann so verr der eusser dienst Gottes ein gewüsse zyt erforderet / vnd eussere opffer deß gsatztes hatt / so ist es ein ceremonisch gebott. So verr es aber waren dienst Gottes / Jtem heilige versammlungen / gebaͤtt / predgenen / vnd die uͤbung der heiligen Sacramenten / auch geistliche opfer lert / so ist es jmmerwaͤrend vnd ewig. Welches wir in der außlegung deß Sabbaths angezeigt habend. Das fünfft gebott vonn dem Eeren der elteren / richtet der Herr selb auff Math. am xv. Cap. Desselben gleichen erklaͤrt er auch dz sechst / wider den todschlag / vnd dz sibend wider den Ehbruch Mat. v. Cap. Das achtet wider den diebstal gegeben / wirt ernüweret vom Apostel Paulo / da er heißt / das nieman seinen bruͦder in einigem handel verforteile / dz niemand mer staͤle / sonder ein jeder mit den haͤnden arbeite das er sein notturfft haben moͤge / vnnd auch anderen koͤnne mitteilen. Das neündt gebott von innhalten der zungen / vnnd das man nicht liegen soͤlle / bestaͤtigend Christus vnnd die Apostel / so offt sie leerend die zungen meisteren vnd die warheit reden. Die selbigen verdammend auch die boͤsen anfechtungen vnd begirden. Vnd darumb so hebend sie das gesatzt / das die begird verbeütet / nicht auff / sonder bestaͤtigend dasselbig. Darumb so stat die gantz auffhebung der zehen gebotten inn dem / dauon wir erst geredt / nammlich das Christus durch den glauben vnsere volkomne gerechtigkeyt ist ꝛc. Wie dann der Apostel widerumb bezeüget vnd spricht / Das dem gesatzt vnmüglich was / darumb das es zuͦ schwach was durch das fleisch / das thet Gott / vnd schickt seinen Sun inn der gleichnuß deß sündigen fleisches / vnnd verdampt die sünd im fleisch durch sünd / auff das die gerechtigkeyt im gesatzt erforderet / inn vns erfüllet wurde / die wir nun nicht nach dem fleisch wandlend / sonder nach dem geist. Welchs dann stat zun Roͤmeren am achteden Capitel. dauon ich aber hie dester kürtzer reden / dieweil ich inn außlegung der zehen gebotten weytloͤuffiger hieuon geredt hab. 1505 Nun kumm ich auch auff die ceremonien. Dise sind gegeben biß auff die zyt der verbesserung / biß nammlich der Meßias kaͤme. Der ist nun kommen / darumb so sind alle ceremonien durch sein zuͦkunfft / tod / vrstende / vnd auffart gen himmel / verschwunden / vnnd habend fürohin kein platz mer in der gemeind der Christen. Hie vnderscheidend wir aber billich zwüschend den geschrifften darinn die ceremonien vergriffen / vnd den ceremonien selbs. Dann die geschrifften vonn den ceremonien / so vonn dem geist Gottes haͤr koͤmmend / sind nit auffgehept noch abthon / das man sie in der kirchen nit mer laͤsen / haben / oder bruchen soͤlle / welches wir doben in der anderen predig angezeigt habend / dann sie moͤgend vns vnderrichten inn Christo Jesu / so wir sehend / wie Christus der alten kirchen verkündet vnd vorbildet ist worden. Paulus hat ie Christum gantz heiter auß den ceremonien geprediget / welchs niemand verlaugnen kan / der sein Epistel zuͦ den Hebreeren mit fleiß gelesen hat / dann er darinn Christum mit allen seinen gaben der kirchen wunderbarlich fürstellt. Darumb so moͤgend vnnd soͤllend auch die ceremonischen gesatzt inn der kirchen gelesen werden / doch also / das Christus darinn gesuͦcht / vnd so er funden / recht geprediget werde. Darumb hab ich doben in der xxv. vnd xxvj. predig da ich von den ceremonien geredt / etliche anzeigungen jrer bedeütnuß geben / damit ich denen die der geschrifft geflissen sind / vnnd Christum lieb habend / den waͤg auffthete weiter inn diser materi zuͦ schreyten. Die ceremonien aber an jhnen selb / als da ist das priesterthumb / das ort / die zeyt / die opffer / vnd was der dingen mer / sind abgethon / das sie fürohin nicht mer gehalten werdend / noch platz habend in der kirchen Christi. Dises hat Jeremias vorgsagt am iij. Cap. vnd gesprochen / Zur selben zyt wirt man nit mer sprechen / spricht der Herr / die laden deß punts deß Herren / dann sie wirdt keinem inn sinn kommen / auch wirt jhr niemands gedencken / dann sie wirdt 1505 Wie verr die ceremonien vffgehept vnnd abthon seyend.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CLXXIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/437>, abgerufen am 22.11.2024.