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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Acht vnd zwentzigste
sach / das ist / deß opffers das ein mal geschehen vnnd gnuogsam ist / gehalten. Jtem so danckend wir auch im Nachtmal dem Herren für vnsere erlösung / vnd opfferet jm die gantze kirch lob vnd danck. Darumb wie gemäldet / so begreifft deß Herren Nachtmal yetz / alles das / das alle opffer der alten bedeütet habend / das die kirch in dem fal keines nutzlichen noch notwendigen dings beraubet ist / ob sie gleich die opffer der alten nicht mer hat. Vnnd söllend deßhalb die selbigen nicht mehr in der kirchen gehalten noch begangen werden / dieweil sie figuren / zeichen vnnd Sacrament gewesen deß künfftigen Christi / vnnd aber die kirch yetzund glaubt / vnnd ja recht glaubt / das Christus kommen sey / vnd es alles erfüllt vnnd vollendet habe / wie man lißt das er selbs bezeüget hat / do er am Creütz schrey / Es ist erfüllt.

1526 Also sind auch alle gelüpt verschwunden / dieweyl die opffer auffgehept sind. Also ist der Nazareer disciplin vnnd ordnung abthon / dieweyl der tempel mitt seinen Ceremonien dahin gefallen. Christenliche vnnd rächtmäßige disciplin bleibt wol in der kirchen / doch nicht die gsatzlich. Es haltend auch die glöubigen jhre glüpt Gott dem Herren / die sie jhm nicht wider den glauben vnnd rechte waare gottsäligkeyt in der kirchen verlopt habend. Jm globen aber thuond sie sich nicht zevil auß / sind gewarsamm vmbsichtig vnnd gottsförchtig. Dann was habend wir Gott zuo geben / das wir nicht vorhin von jhm empfangen habind? vnnd zuo dessen haltung wir nicht vorhin im Tauff verlopt vnnd verbunden sygind?

1527 Das rein vnd vnrein vnderscheidet Christus auch nicht also wie das gsatzt / dann er spricht / Was zum mund yngat / verunreiniget den menschen nicht / sonder was zum mund außgat. Vnnd der Apostel redt heiter / Den reinen ist es alles rein. Dergleichen zeücht er auch vil an zun Römeren am viertzehenden / vnnd anderßwo. Jn der Epistel zun Colosseren spricht er / So jhr mit Christo den wältlichen satzungen abgestorben sind / warumb lassend jr eüch dann mitt sölichen satzungen fahen / als läptind jhr in der wält / namlich / Berür das nicht / versuoch das nicht / greiff das nicht an / welche ding alle zuo schaden dienend deß mißbrauchs halb etc. Es spricht auch der Herr zuo S. Peter / Was Gott gereiniget hat / das mach du nicht vnrein.

1528 Darumb / das daß bluot vnd das ersteckt zuo ässen verbotten wirt in der Epistel von der versammlung der Apostlen geschriben Acto.xv. Capit. ist nicht ein allweg wärend gebott gewesen / sonder das allein auff ein zeit gegeben. Dann es woltend die Apostel / das sölichs dem Jüdischen volck / das sonst hartneckig was / auß liebe zuogegeben wurde. Dann sie hortend täglich das gsatzt läsen / welches mit so hoher bezeügung bluot vnnd das ersteckt zuo ersten verbeütet. Vnd dieweil vnlang daruor das Euangelium vnder den Juden zuo predigen was angefangen worden / so was vnmüglich das sie nit schwärlich geergeret wurdind / so sie sahend die Heyden so fräfenlich vnnd on alles scheühen die verbottnen speisen brauchen. Darumb habend sie wöllen das die Heyden sich ein zeit lang enthieltind von dem das sonst frey was / ob damitt die Juden möchtind gewunnen werden. Dann es zeigend die Epistlen Pauli / die ettliche jar nach dem Concilio zuo Jerusalem geschriben sind worden / gnuogsam an / das dises gebott vom bluot vnd erstickten nit allweg gewäret hat. Die gebott aber von dem götzenopffer vnnd der huorey / mit welchen dingen die Heyden sich nit mächtig zuo sünden vermeyntend / das sind allweg wärende gebott / dann sie gehörend zum gsatzt der sitten / vnnd sind von den fürnempsten gebotten der Zehen gebotten. Von welchen ich anderßwo geredt hab.

1529 Dieweil ich aber an dises Synodalisch Decret der Apostlen vnd eltesten im Concilio zuo Jerusalem gemachet / kommen bin / so wil ich eüwer lieb hie zum

1526 Von der vffhebung der glüpten.
1527 Vnderscheid der speisen auffgehept.
1528 Warumb dz bluot vnd ersteckt vonn den Apostlen verbotten sey.
1529 Beschlussz deß Concilij zuo Jerusalem.

Die Acht vnd zwentzigste
sach / das ist / deß opffers das ein mal geschehen vnnd gnuͦgsam ist / gehalten. Jtem so danckend wir auch im Nachtmal dem Herren für vnsere erloͤsung / vnd opfferet jm die gantze kirch lob vnd danck. Darumb wie gemaͤldet / so begreifft deß Herren Nachtmal yetz / alles das / das alle opffer der alten bedeütet habend / das die kirch in dem fal keines nutzlichen noch notwendigen dings beraubet ist / ob sie gleich die opffer der alten nicht mer hat. Vnnd soͤllend deßhalb die selbigen nicht mehr in der kirchen gehalten noch begangen werden / dieweil sie figuren / zeichen vnnd Sacrament gewesen deß künfftigen Christi / vnnd aber die kirch yetzund glaubt / vnnd ja recht glaubt / das Christus kommen sey / vnd es alles erfüllt vnnd vollendet habe / wie man lißt das er selbs bezeüget hat / do er am Creütz schrey / Es ist erfüllt.

1526 Also sind auch alle gelüpt verschwunden / dieweyl die opffer auffgehept sind. Also ist der Nazareer disciplin vnnd ordnung abthon / dieweyl der tempel mitt seinen Ceremonien dahin gefallen. Christenliche vnnd raͤchtmaͤßige disciplin bleibt wol in der kirchen / doch nicht die gsatzlich. Es haltend auch die gloͤubigen jhre glüpt Gott dem Herren / die sie jhm nicht wider den glauben vnnd rechte waare gottsaͤligkeyt in der kirchen verlopt habend. Jm globen aber thuͦnd sie sich nicht zevil auß / sind gewarsamm vmbsichtig vnnd gottsfoͤrchtig. Dann was habend wir Gott zuͦ geben / das wir nicht vorhin von jhm empfangen habind? vnnd zuͦ dessen haltung wir nicht vorhin im Tauff verlopt vnnd verbunden sygind?

1527 Das rein vnd vnrein vnderscheidet Christus auch nicht also wie das gsatzt / dann er spricht / Was zum mund yngat / verunreiniget den menschen nicht / sonder was zum mund außgat. Vnnd der Apostel redt heiter / Den reinen ist es alles rein. Dergleichen zeücht er auch vil an zun Roͤmeren am viertzehenden / vnnd anderßwo. Jn der Epistel zun Colosseren spricht er / So jhr mit Christo den waͤltlichen satzungen abgestorben sind / warumb lassend jr eüch dann mitt soͤlichen satzungen fahen / als laͤptind jhr in der waͤlt / namlich / Beruͤr das nicht / versuͦch das nicht / greiff das nicht an / welche ding alle zuͦ schaden dienend deß mißbrauchs halb ꝛc. Es spricht auch der Herr zuͦ S. Peter / Was Gott gereiniget hat / das mach du nicht vnrein.

1528 Darumb / das daß bluͦt vnd das ersteckt zuͦ aͤssen verbotten wirt in der Epistel von der versammlung der Apostlen geschriben Acto.xv. Capit. ist nicht ein allweg waͤrend gebott gewesen / sonder das allein auff ein zeit gegeben. Dann es woltend die Apostel / das soͤlichs dem Jüdischen volck / das sonst hartneckig was / auß liebe zuͦgegeben wurde. Dann sie hortend taͤglich das gsatzt laͤsen / welches mit so hoher bezeügung bluͦt vnnd das ersteckt zuͦ ersten verbeütet. Vnd dieweil vnlang daruͦr das Euangelium vnder den Juden zuͦ predigen was angefangen worden / so was vnmüglich das sie nit schwaͤrlich geergeret wurdind / so sie sahend die Heyden so fraͤfenlich vnnd on alles scheühen die verbottnen speisen brauchen. Darumb habend sie woͤllen das die Heyden sich ein zeit lang enthieltind von dem das sonst frey was / ob damitt die Juden moͤchtind gewunnen werden. Dann es zeigend die Epistlen Pauli / die ettliche jar nach dem Concilio zuͦ Jerusalem geschriben sind worden / gnuͦgsam an / das dises gebott vom bluͦt vnd erstickten nit allweg gewaͤret hat. Die gebott aber von dem goͤtzenopffer vnnd der huͦrey / mit welchen dingen die Heyden sich nit maͤchtig zuͦ sünden vermeyntend / das sind allweg waͤrende gebott / dann sie gehoͤrend zum gsatzt der sitten / vnnd sind von den fürnempsten gebotten der Zehen gebotten. Von welchen ich anderßwo geredt hab.

1529 Dieweil ich aber an dises Synodalisch Decret der Apostlen vnd eltesten im Concilio zuͦ Jerusalem gemachet / kommen bin / so wil ich eüwer lieb hie zum

1526 Von der vffhebung der glüpten.
1527 Vnderscheid der speisen auffgehept.
1528 Warumb dz bluͦt vnd ersteckt vonn den Apostlen verbotten sey.
1529 Beschlussz deß Concilij zuͦ Jerusalem.
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [176]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/444>, abgerufen am 22.11.2024.