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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Acht vnd viertzigste
vnd vnder anderem spricht / daß der tauff dennzmal vnsichtbarlich erstattet werde / wenn die zeyt der not / vnd nit die verachtung der religion / von dem sichtbaren tauff außschliesse. Warumb soltend wir dann nit glauben / daß auch der tauff in denen kinden die zuo frü sterbend / vnsichtbarlicher weyß erfüllt vnd erstattet werde / wenn sy nit die verachtung der religion vnd hendlen Gottes / sonder der notknopff von dem sichtbaren tauff außschleüßt? Vnd dieweyl der merteil auff den hüttigen tag zuolassend / daß ein yeder gwachßner vnd alter mensch one den tauff zur zeyt der not möge sälig werden / allein daß die begird des tauffs da seye: warumb solt dann die glöubig begird der elteren / die neüwgebornen kindlin von der schuld nit mögen erretten vnnd außschliessen? Von dem seye aber nun gnuog geredt.

3711 Welche man tauffen sölle / von dem ist auch vorzeyten vnd yetz zuo vnseren zeyten häfftig gezankget worden. Pelagius / wie kurtz hieuor gehört / hat vorzeyten gelaugnet / daß man die kind tauffen sölle. Vnnd vor Pelagio hat auch sömlichs gelaugnet Auxentius der Arianer mit sampt den seinen. Etlich habends auch gelaugnet zun zeyten des heiligen Bernhardi / wie man auß seynen geschrifften abnemmen mag. Zuo vnseren zeyten laugnends die Töuffer / welche leüt zuo verderbung des Euangelij vom teüfel erweckt sind. Aber die allgemein warheit die vns in der heiligen geschrifft fürgestellt wirt / zeigt einfaltig an / daß alle die zuo tauffen seygind / die Gott für sein volck erkennt / vnd sy teilhafftig haltet der reinigung oder heiligung vnd verzeyhung der sünden. Dann in diser gantzen tractation von den Sacramenten hab ich anzeigt / vnd beweysen es noch / daß der tauff ein zeichen seye des volcks Gottes / vnd ein geheimnuß vnserer reinigung durch Christum. Darumb dieweyl die kind der glöubigen vnder das volck Gottes gerächnet vnd gezellt werdend / vnd der verheissung von der reinigung durch Christum teilhafftig sind: so volget von nöten / daß man sy gleych als wol tauffen sölle / als die alten / die den glauben bekennend.

3712 Da wirt aber hefftig von dem disputiert / welche Gottes volck / vnnd der verzeyhung der sünden durch Christen teilhafftig seygind. Vnd wirt deßhalb vil fürbracht von der geheimen erwellung Gottes / vnnd von anderen schwären fragen / so an disem handel hangend. Aber wir mögend vil kürtzer vnd einfaltiger hierauß kommen. Wir sagend das Gottes volck erkennt werde / eintwäders auß der bekanntnuß des glaubens der menschen / oder auß der frygäben verheissung Gottes. Auß der menschen bekanntnuß: da wir die für kinder Gottes erkennend / die yetzund erwachssen den waren Gott offentlich bekennend jren Gott / vnd Jesum Christum jren heiland seyn. Dise bekanntnuß beschicht aber eintwäders warhafft von hertzen / oder gegleychßnet. Von hertzen vnd warhafft / als da S. Peter spricht3713 / Du bist Christus der sun des läbendigen Gottes. Jtem3714 da der hofmeister spricht / Jch glauben Jesum Christum Gottes sun seyn Gegleychßnet aber / als da Simon der zauberer in den Geschichten der Apostlen spricht / er glaube in Jesum Christum. Es glaube aber einer warlich oder durch gleychßnerey / wenn einer den glauben in Christum offentlich bekennt / (dann Gott sicht allein das inner des gemüts / vnnd wirt auch allein rächt für ein erforscher der hertzen gehalten) so stadt es vns nit zuo / daß wir den der rächt bekennt vom volck Gottes absünderind oder verwerffind. Dann es hat auch Philippus Simonem den zauberer nit verworffen / sonder wie er sein bekanntnuß gethon / jn als für ein glöubigen aufgenommen vnd für ein glöubigen getaufft / ob er schon in der warheit vnd vor Gott ein gleychßner was. Jn der 41. Predig hieuor hab ich anzeigt / daß auch die glychßner in die kirchen gezellt werdind / so lang biß das sy offenbar werdind.

3711 Wän man tauffen sölle.
3712 Welche Gottes volck seygind.
3713 Matth.16.
3714 Acto.8.

Die Acht vnd viertzigste
vnd vnder anderem spricht / daß der tauff dennzmal vnsichtbarlich erstattet werde / wenn die zeyt der not / vnd nit die verachtung der religion / von dem sichtbaren tauff außschliesse. Warumb soltend wir dann nit glauben / daß auch der tauff in denen kinden die zuͦ fruͤ sterbend / vnsichtbarlicher weyß erfüllt vnd erstattet werde / wenn sy nit die verachtung der religion vnd hendlen Gottes / sonder der notknopff von dem sichtbaren tauff außschleüßt? Vnd dieweyl der merteil auff den hüttigen tag zuͦlassend / daß ein yeder gwachßner vnd alter mensch one den tauff zur zeyt der not moͤge saͤlig werden / allein daß die begird des tauffs da seye: warumb solt dann die gloͤubig begird der elteren / die neüwgebornen kindlin von der schuld nit moͤgen erretten vnnd außschliessen? Von dem seye aber nun gnuͦg geredt.

3711 Welche man tauffen soͤlle / von dem ist auch vorzeyten vnd yetz zuͦ vnseren zeyten haͤfftig gezankget worden. Pelagius / wie kurtz hieuͦr gehoͤrt / hat vorzeyten gelaugnet / daß man die kind tauffen soͤlle. Vnnd vor Pelagio hat auch soͤmlichs gelaugnet Auxentius der Arianer mit sampt den seinen. Etlich habends auch gelaugnet zun zeyten des heiligen Bernhardi / wie man auß seynen geschrifften abnemmen mag. Zuͦ vnseren zeyten laugnends die Toͤuffer / welche leüt zuͦ verderbung des Euangelij vom teüfel erweckt sind. Aber die allgemein warheit die vns in der heiligen geschrifft fürgestellt wirt / zeigt einfaltig an / daß alle die zuͦ tauffen seygind / die Gott für sein volck erkennt / vnd sy teilhafftig haltet der reinigung oder heiligung vnd verzeyhung der sünden. Dann in diser gantzen tractation von den Sacramenten hab ich anzeigt / vnd beweysen es noch / daß der tauff ein zeichen seye des volcks Gottes / vnd ein geheimnuß vnserer reinigung durch Christum. Darumb dieweyl die kind der gloͤubigen vnder das volck Gottes geraͤchnet vnd gezellt werdend / vnd der verheissung von der reinigung durch Christum teilhafftig sind: so volget von noͤten / daß man sy gleych als wol tauffen soͤlle / als die alten / die den glauben bekennend.

3712 Da wirt aber hefftig von dem disputiert / welche Gottes volck / vnnd der verzeyhung der sünden durch Christen teilhafftig seygind. Vnd wirt deßhalb vil fürbracht von der geheimen erwellung Gottes / vnnd von anderen schwaͤren fragen / so an disem handel hangend. Aber wir moͤgend vil kürtzer vnd einfaltiger hierauß kommen. Wir sagend das Gottes volck erkennt werde / eintwaͤders auß der bekanntnuß des glaubens der menschen / oder auß der frygaͤben verheissung Gottes. Auß der menschen bekanntnuß: da wir die für kinder Gottes erkennend / die yetzund erwachssen den waren Gott offentlich bekennend jren Gott / vnd Jesum Christum jren heiland seyn. Dise bekanntnuß beschicht aber eintwaͤders warhafft von hertzen / oder gegleychßnet. Von hertzen vnd warhafft / als da S. Peter spricht3713 / Du bist Christus der sun des laͤbendigen Gottes. Jtem3714 da der hofmeister spricht / Jch glauben Jesum Christum Gottes sun seyn Gegleychßnet aber / als da Simon der zauberer in den Geschichten der Apostlen spricht / er glaube in Jesum Christum. Es glaube aber einer warlich oder durch gleychßnerey / wenn einer den glauben in Christum offentlich bekennt / (dann Gott sicht allein das inner des gemuͤts / vnnd wirt auch allein raͤcht für ein erforscher der hertzen gehalten) so stadt es vns nit zuͦ / daß wir den der raͤcht bekennt vom volck Gottes absünderind oder verwerffind. Dann es hat auch Philippus Simonem den zauberer nit verworffen / sonder wie er sein bekanntnuß gethon / jn als für ein gloͤubigen aufgenommen vnd für ein gloͤubigen getaufft / ob er schon in der warheit vnd vor Gott ein gleychßner was. Jn der 41. Predig hieuͦr hab ich anzeigt / daß auch die glychßner in die kirchen gezellt werdind / so lang biß das sy offenbar werdind.

3711 Waͤn man tauffen soͤlle.
3712 Welche Gottes volck seygind.
3713 Matth.16.
3714 Acto.8.
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                   fürbracht von der geheimen erwellung Gottes / vnnd von anderen schwa&#x0364;ren fragen /
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                   Apostlen spricht / er glaube in Jesum Christum. Es glaube aber einer warlich oder
                   durch gleychßnerey / wenn einer den glauben in Christum offentlich bekennt / (dann
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[[436]/0964] Die Acht vnd viertzigste vnd vnder anderem spricht / daß der tauff dennzmal vnsichtbarlich erstattet werde / wenn die zeyt der not / vnd nit die verachtung der religion / von dem sichtbaren tauff außschliesse. Warumb soltend wir dann nit glauben / daß auch der tauff in denen kinden die zuͦ fruͤ sterbend / vnsichtbarlicher weyß erfüllt vnd erstattet werde / wenn sy nit die verachtung der religion vnd hendlen Gottes / sonder der notknopff von dem sichtbaren tauff außschleüßt? Vnd dieweyl der merteil auff den hüttigen tag zuͦlassend / daß ein yeder gwachßner vnd alter mensch one den tauff zur zeyt der not moͤge saͤlig werden / allein daß die begird des tauffs da seye: warumb solt dann die gloͤubig begird der elteren / die neüwgebornen kindlin von der schuld nit moͤgen erretten vnnd außschliessen? Von dem seye aber nun gnuͦg geredt. 3711 Welche man tauffen soͤlle / von dem ist auch vorzeyten vnd yetz zuͦ vnseren zeyten haͤfftig gezankget worden. Pelagius / wie kurtz hieuͦr gehoͤrt / hat vorzeyten gelaugnet / daß man die kind tauffen soͤlle. Vnnd vor Pelagio hat auch soͤmlichs gelaugnet Auxentius der Arianer mit sampt den seinen. Etlich habends auch gelaugnet zun zeyten des heiligen Bernhardi / wie man auß seynen geschrifften abnemmen mag. Zuͦ vnseren zeyten laugnends die Toͤuffer / welche leüt zuͦ verderbung des Euangelij vom teüfel erweckt sind. Aber die allgemein warheit die vns in der heiligen geschrifft fürgestellt wirt / zeigt einfaltig an / daß alle die zuͦ tauffen seygind / die Gott für sein volck erkennt / vnd sy teilhafftig haltet der reinigung oder heiligung vnd verzeyhung der sünden. Dann in diser gantzen tractation von den Sacramenten hab ich anzeigt / vnd beweysen es noch / daß der tauff ein zeichen seye des volcks Gottes / vnd ein geheimnuß vnserer reinigung durch Christum. Darumb dieweyl die kind der gloͤubigen vnder das volck Gottes geraͤchnet vnd gezellt werdend / vnd der verheissung von der reinigung durch Christum teilhafftig sind: so volget von noͤten / daß man sy gleych als wol tauffen soͤlle / als die alten / die den glauben bekennend. 3712 Da wirt aber hefftig von dem disputiert / welche Gottes volck / vnnd der verzeyhung der sünden durch Christen teilhafftig seygind. Vnd wirt deßhalb vil fürbracht von der geheimen erwellung Gottes / vnnd von anderen schwaͤren fragen / so an disem handel hangend. Aber wir moͤgend vil kürtzer vnd einfaltiger hierauß kommen. Wir sagend das Gottes volck erkennt werde / eintwaͤders auß der bekanntnuß des glaubens der menschen / oder auß der frygaͤben verheissung Gottes. Auß der menschen bekanntnuß: da wir die für kinder Gottes erkennend / die yetzund erwachssen den waren Gott offentlich bekennend jren Gott / vnd Jesum Christum jren heiland seyn. Dise bekanntnuß beschicht aber eintwaͤders warhafft von hertzen / oder gegleychßnet. Von hertzen vnd warhafft / als da S. Peter spricht 3713 / Du bist Christus der sun des laͤbendigen Gottes. Jtem 3714 da der hofmeister spricht / Jch glauben Jesum Christum Gottes sun seyn Gegleychßnet aber / als da Simon der zauberer in den Geschichten der Apostlen spricht / er glaube in Jesum Christum. Es glaube aber einer warlich oder durch gleychßnerey / wenn einer den glauben in Christum offentlich bekennt / (dann Gott sicht allein das inner des gemuͤts / vnnd wirt auch allein raͤcht für ein erforscher der hertzen gehalten) so stadt es vns nit zuͦ / daß wir den der raͤcht bekennt vom volck Gottes absünderind oder verwerffind. Dann es hat auch Philippus Simonem den zauberer nit verworffen / sonder wie er sein bekanntnuß gethon / jn als für ein gloͤubigen aufgenommen vnd für ein gloͤubigen getaufft / ob er schon in der warheit vnd vor Gott ein gleychßner was. Jn der 41. Predig hieuͦr hab ich anzeigt / daß auch die glychßner in die kirchen gezellt werdind / so lang biß das sy offenbar werdind. 3711 Waͤn man tauffen soͤlle. 3712 Welche Gottes volck seygind. 3713 Matth.16. 3714 Acto.8.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [436]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/964>, abgerufen am 22.11.2024.