Burk, Johann Albrecht: Gebet- und Lieder-Buch zum Privat-Gebrauch für Kinder und für junge Christen reiferen Alters. Tübingen, 1775.Eltern und Lehrer. &q;was Angenehmes, Erfreuliches von dem&q;lieben GOtt erzälen, wenn du heute wacker &q;lernest, nichts unartiges redest, und deineu &q;Eltern gehorsam bist." "Alles andere, wenn es seyn muß, kön- Nun diese Erinnerungen lasset denn auch Kind (*) J. C. Lavaters Handbüchlein für Kinder. Vorr. §. III. IV. VII. X. XI. XIII. XIV. b 4
Eltern und Lehrer. &q;was Angenehmes, Erfreuliches von dem&q;lieben GOtt erzaͤlen, wenn du heute wacker &q;lerneſt, nichts unartiges redeſt, und deineu &q;Eltern gehorſam biſt.„ „Alles andere, wenn es ſeyn muß, koͤn- Nun dieſe Erinnerungen laſſet denn auch Kind (*) J. C. Lavaters Handbuͤchlein fuͤr Kinder. Vorr. §. III. IV. VII. X. XI. XIII. XIV. b 4
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Eltern und Lehrer.
&q;was Angenehmes, Erfreuliches von dem
&q;lieben GOtt erzaͤlen, wenn du heute wacker
&q;lerneſt, nichts unartiges redeſt, und deineu
&q;Eltern gehorſam biſt.„
„Alles andere, wenn es ſeyn muß, koͤn-
nen wir das Kind mit einigem Zwang auswen-
dig lernen laſſen; — nur die Lehren der Reli-
gion, nur Spruͤche der Schrift nicht; nur nicht
Gebete und geiſtliche Lieder! Sonſt ſetzen wir
ſie in die ungluͤckliche Nothwendigkeit, zehen
und zwanzigmal die erfreulichſte Wahrheit ohne
Empfindung, mit Thraͤnen und Widerwillen
herzuſagen. Ach gib uns Weisheit und Sorg-
falt, Vater der Eltern und Kinder! hierinn ſo
zu Werk zu gehen, daß wir den zarten Seelen
unſerer Kinder keine Abneigung gegen die heil-
bringende Religion einpflanzen!„ (*)
Nun dieſe Erinnerungen laſſet denn auch
von dem gegenwaͤrtigen Gebetbuch gelten, und
machet von allem, was darinn ſtehet, nach je-
desmaligen Umſtaͤnden, chriſtlichen Gebrauch.
Eine allgemeine Anweiſung, wie das Buch zu
gebrauchen ſey, iſt ſchon in den Aufſchriften
der verſchiedenen Abſchnitte enthalten. Bey
dem vierten Abſchnitt des erſten Theils,
von Tugendgebeten, wird ſich ein verſtaͤn-
diger Vater oder Lehrer nach den Neigungen
oder nach dem Verhalten eines Kindes zu rich-
ten wiſſen, wie es entweder uͤberhaupt oder zu
gewiſſen Zeiten beſchaffen iſt. Z. B. wenn ein
Kind
(*) J. C. Lavaters Handbuͤchlein fuͤr Kinder.
Vorr. §. III. IV. VII. X. XI. XIII. XIV.
b 4
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