ses Verfahren um deswillen ergriffen, damit man dieselbe nicht verblasen muß, wozu mehrere Kohlen erfordert werden sollen. Es finden sich auch nach dem Ausblasen in den Schmelzöfen von den so genanten Säuen, diese aber werden bei den nachfolgenden Schmelzen gleich wieder zugeschlagen.
Anmerkung.
Man glaubt, die thalitterischen Schiefern wären flüssiger, als die godelsheimer, und eben die- ses hält man vor die Ursach, warum iener mehr durchgehen, als dieser. Wann man inzwischen überleget, daß die Form auf die erstere noch so hoch gelegt ist, als auf die leztere, und daß es eine ausgemachte Sache ist, daß auf einer hohen Form mehr Erze durchgehen, als wie auf einer niedrigen: So muß man auch den Grund von dem stärkern Durchgang der itterischen Schiefern mehr in der Höhe der Form, als in der Flüssigkeit der Schiefern suchen, die dem Auge nach von den godelsheimern wenig verschieden sind. Man will inzwischen behaupten, daß es bei den godels- heimer Schiefern zuviel Eisen gäbe, wann man die Form höher legte, welches der Erfahrung zuwieder ist, weil eine hohe Form viel reineres Metall liefert.
Das zweite Kapittel von dem Gaarmachen der Schwarzkupfer.
§. 17.
Die bei diesem Werk fallende Schwarzkupfer werden auf einem kleinen Gaarherd gaargemacht, der bei 3 Centner hält. Weil der Herd gros ist, und die Kupfer eisenschüssig sind: So bläset die Form beinahe bis auf den Grund.
Die vierte Abhandlung von der Wirthschaft bei diesem Werk.
§. 18.
Die zu dem Bergamt bestelte Bedienten sind der Berginspector, der Bergmeister, und der Bergsecretarius.
§. 19.
Die Aufsicht bei denen Gruben haben ein Geschworner, und zwei Steiger. Dem ersten werden, nebst dem freien Brand, dem Geleucht, und der Wohnung, wochentlich 4 Gulden gereichet. Ein Steiger bekomt hingegen, nebst dem freien Brand, und dem Geleucht, die Woche nur 2 Gulden, bei diesem Lohn wird ihm aber das Geding- geld von den herausgeschlagenen Toberigen, welches wöchentlich 1 bis 2 Gulden beträgt, noch besonders bezahlt.
§. 20.
Das dritte Stuͤk
ſes Verfahren um deswillen ergriffen, damit man dieſelbe nicht verblaſen muß, wozu mehrere Kohlen erfordert werden ſollen. Es finden ſich auch nach dem Ausblaſen in den Schmelzoͤfen von den ſo genanten Saͤuen, dieſe aber werden bei den nachfolgenden Schmelzen gleich wieder zugeſchlagen.
Anmerkung.
Man glaubt, die thalitteriſchen Schiefern waͤren fluͤſſiger, als die godelsheimer, und eben die- ſes haͤlt man vor die Urſach, warum iener mehr durchgehen, als dieſer. Wann man inzwiſchen uͤberleget, daß die Form auf die erſtere noch ſo hoch gelegt iſt, als auf die leztere, und daß es eine ausgemachte Sache iſt, daß auf einer hohen Form mehr Erze durchgehen, als wie auf einer niedrigen: So muß man auch den Grund von dem ſtaͤrkern Durchgang der itteriſchen Schiefern mehr in der Hoͤhe der Form, als in der Fluͤſſigkeit der Schiefern ſuchen, die dem Auge nach von den godelsheimern wenig verſchieden ſind. Man will inzwiſchen behaupten, daß es bei den godels- heimer Schiefern zuviel Eiſen gaͤbe, wann man die Form hoͤher legte, welches der Erfahrung zuwieder iſt, weil eine hohe Form viel reineres Metall liefert.
Das zweite Kapittel von dem Gaarmachen der Schwarzkupfer.
§. 17.
Die bei dieſem Werk fallende Schwarzkupfer werden auf einem kleinen Gaarherd gaargemacht, der bei 3 Centner haͤlt. Weil der Herd gros iſt, und die Kupfer eiſenſchuͤſſig ſind: So blaͤſet die Form beinahe bis auf den Grund.
Die vierte Abhandlung von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.
§. 18.
Die zu dem Bergamt beſtelte Bedienten ſind der Berginſpector, der Bergmeiſter, und der Bergſecretarius.
§. 19.
Die Aufſicht bei denen Gruben haben ein Geſchworner, und zwei Steiger. Dem erſten werden, nebſt dem freien Brand, dem Geleucht, und der Wohnung, wochentlich 4 Gulden gereichet. Ein Steiger bekomt hingegen, nebſt dem freien Brand, und dem Geleucht, die Woche nur 2 Gulden, bei dieſem Lohn wird ihm aber das Geding- geld von den herausgeſchlagenen Toberigen, welches woͤchentlich 1 bis 2 Gulden betraͤgt, noch beſonders bezahlt.
§. 20.
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Das dritte Stuͤk
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mehrere Kohlen erfordert werden ſollen. Es finden ſich auch nach dem Ausblaſen in
den Schmelzoͤfen von den ſo genanten Saͤuen, dieſe aber werden bei den nachfolgenden
Schmelzen gleich wieder zugeſchlagen.
Anmerkung.
Man glaubt, die thalitteriſchen Schiefern waͤren fluͤſſiger, als die godelsheimer, und eben die-
ſes haͤlt man vor die Urſach, warum iener mehr durchgehen, als dieſer. Wann man inzwiſchen
uͤberleget, daß die Form auf die erſtere noch ſo hoch gelegt iſt, als auf die leztere, und daß es
eine ausgemachte Sache iſt, daß auf einer hohen Form mehr Erze durchgehen, als wie auf einer
niedrigen: So muß man auch den Grund von dem ſtaͤrkern Durchgang der itteriſchen Schiefern
mehr in der Hoͤhe der Form, als in der Fluͤſſigkeit der Schiefern ſuchen, die dem Auge nach von
den godelsheimern wenig verſchieden ſind. Man will inzwiſchen behaupten, daß es bei den godels-
heimer Schiefern zuviel Eiſen gaͤbe, wann man die Form hoͤher legte, welches der Erfahrung
zuwieder iſt, weil eine hohe Form viel reineres Metall liefert.
Das zweite Kapittel
von dem Gaarmachen der Schwarzkupfer.
§. 17.
Die bei dieſem Werk fallende Schwarzkupfer werden auf einem kleinen Gaarherd
gaargemacht, der bei 3 Centner haͤlt. Weil der Herd gros iſt, und die Kupfer
eiſenſchuͤſſig ſind: So blaͤſet die Form beinahe bis auf den Grund.
Die vierte Abhandlung
von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.
§. 18.
Die zu dem Bergamt beſtelte Bedienten ſind der Berginſpector, der Bergmeiſter,
und der Bergſecretarius.
§. 19.
Die Aufſicht bei denen Gruben haben ein Geſchworner, und zwei Steiger. Dem
erſten werden, nebſt dem freien Brand, dem Geleucht, und der Wohnung, wochentlich
4 Gulden gereichet. Ein Steiger bekomt hingegen, nebſt dem freien Brand, und
dem Geleucht, die Woche nur 2 Gulden, bei dieſem Lohn wird ihm aber das Geding-
geld von den herausgeſchlagenen Toberigen, welches woͤchentlich 1 bis 2 Gulden betraͤgt,
noch beſonders bezahlt.
§. 20.
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/60>, abgerufen am 16.07.2024.
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