das Geburtsgeschäft mitten zwischen die Vorgänge der Schwan- gerschaft und Wochenzeit eingefügt ist, da Krankheiten so oft aus einer in die andere Periode hinüberwirken, und da ge- burtshülfliche Untersuchungen, ja sogar Operationen, auch bey krankhaften Zuständen der Schwangern und Wöchnerinnen, ja auch sonst, vorkommen können.
§. 7.
Indem wir nun aber eben diese Trennungen zu vermei- den, und die gesammte Masse hierhin einschlagender Kennt- nisse zu einem Ganzen zu verbinden wünschten, wird es nö- thig seyn theils von dem Endzweck und der Eintheilung der Gynäkologie, theils von der Art des Studiums und den Ei- genthümlichkeiten in der praktischen Anwendung derselben noch einige nähere Schilderungen zu geben.
§. 8.
Endzweck der Gynäkologie kann aber kein ande- rer seyn, als den naturgemäßen Gang der Entwicklung des weiblichen Körpers, so wie seiner mannigfaltigen eigenthüm- lichen Verrichtungen zu erhalten, oder dann wenn Störungen eintraten, die Entwicklung gehindert ist, die Funktionen un- terbrochen werden, den naturgemäßen Gang wiederherzustellen oder jene krankhaften Zustände so unschädlich als möglich zu machen. Dieser Zweck ist zugleich für alle Perioden und Zu- stände des weiblichen Lebens derselbe, und als Endzweck der Geburtshülfe z. B. dürfte man daher keinesweges etwa blos das Beendigen der Geburt betrachten, vielmehr bleibt auch hier, Sorge für die Erhaltung naturgemäßen Geburtsver- laufs, und Sorge für dessen Wiederherstellung bey abnormen Verhältnissen (zuweilen also auch Verzögerung der Geburt) oder zum Mindesten möglichstes Beseitigen und Unschädlich- machen vorhandener Abnormitäten Hauptaugenmerk des Ge- burtshelfers.
das Geburtsgeſchaͤft mitten zwiſchen die Vorgaͤnge der Schwan- gerſchaft und Wochenzeit eingefuͤgt iſt, da Krankheiten ſo oft aus einer in die andere Periode hinuͤberwirken, und da ge- burtshuͤlfliche Unterſuchungen, ja ſogar Operationen, auch bey krankhaften Zuſtaͤnden der Schwangern und Woͤchnerinnen, ja auch ſonſt, vorkommen koͤnnen.
§. 7.
Indem wir nun aber eben dieſe Trennungen zu vermei- den, und die geſammte Maſſe hierhin einſchlagender Kennt- niſſe zu einem Ganzen zu verbinden wuͤnſchten, wird es noͤ- thig ſeyn theils von dem Endzweck und der Eintheilung der Gynaͤkologie, theils von der Art des Studiums und den Ei- genthuͤmlichkeiten in der praktiſchen Anwendung derſelben noch einige naͤhere Schilderungen zu geben.
§. 8.
Endzweck der Gynaͤkologie kann aber kein ande- rer ſeyn, als den naturgemaͤßen Gang der Entwicklung des weiblichen Koͤrpers, ſo wie ſeiner mannigfaltigen eigenthuͤm- lichen Verrichtungen zu erhalten, oder dann wenn Stoͤrungen eintraten, die Entwicklung gehindert iſt, die Funktionen un- terbrochen werden, den naturgemaͤßen Gang wiederherzuſtellen oder jene krankhaften Zuſtaͤnde ſo unſchaͤdlich als moͤglich zu machen. Dieſer Zweck iſt zugleich fuͤr alle Perioden und Zu- ſtaͤnde des weiblichen Lebens derſelbe, und als Endzweck der Geburtshuͤlfe z. B. duͤrfte man daher keinesweges etwa blos das Beendigen der Geburt betrachten, vielmehr bleibt auch hier, Sorge fuͤr die Erhaltung naturgemaͤßen Geburtsver- laufs, und Sorge fuͤr deſſen Wiederherſtellung bey abnormen Verhaͤltniſſen (zuweilen alſo auch Verzoͤgerung der Geburt) oder zum Mindeſten moͤglichſtes Beſeitigen und Unſchaͤdlich- machen vorhandener Abnormitaͤten Hauptaugenmerk des Ge- burtshelfers.
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das Geburtsgeſchaͤft mitten zwiſchen die Vorgaͤnge der Schwan-
gerſchaft und Wochenzeit eingefuͤgt iſt, da Krankheiten ſo oft
aus einer in die andere Periode hinuͤberwirken, und da ge-
burtshuͤlfliche Unterſuchungen, ja ſogar Operationen, auch bey
krankhaften Zuſtaͤnden der Schwangern und Woͤchnerinnen, ja
auch ſonſt, vorkommen koͤnnen.
§. 7.
Indem wir nun aber eben dieſe Trennungen zu vermei-
den, und die geſammte Maſſe hierhin einſchlagender Kennt-
niſſe zu einem Ganzen zu verbinden wuͤnſchten, wird es noͤ-
thig ſeyn theils von dem Endzweck und der Eintheilung der
Gynaͤkologie, theils von der Art des Studiums und den Ei-
genthuͤmlichkeiten in der praktiſchen Anwendung derſelben noch
einige naͤhere Schilderungen zu geben.
§. 8.
Endzweck der Gynaͤkologie kann aber kein ande-
rer ſeyn, als den naturgemaͤßen Gang der Entwicklung des
weiblichen Koͤrpers, ſo wie ſeiner mannigfaltigen eigenthuͤm-
lichen Verrichtungen zu erhalten, oder dann wenn Stoͤrungen
eintraten, die Entwicklung gehindert iſt, die Funktionen un-
terbrochen werden, den naturgemaͤßen Gang wiederherzuſtellen
oder jene krankhaften Zuſtaͤnde ſo unſchaͤdlich als moͤglich zu
machen. Dieſer Zweck iſt zugleich fuͤr alle Perioden und Zu-
ſtaͤnde des weiblichen Lebens derſelbe, und als Endzweck der
Geburtshuͤlfe z. B. duͤrfte man daher keinesweges etwa blos
das Beendigen der Geburt betrachten, vielmehr bleibt auch
hier, Sorge fuͤr die Erhaltung naturgemaͤßen Geburtsver-
laufs, und Sorge fuͤr deſſen Wiederherſtellung bey abnormen
Verhaͤltniſſen (zuweilen alſo auch Verzoͤgerung der Geburt)
oder zum Mindeſten moͤglichſtes Beſeitigen und Unſchaͤdlich-
machen vorhandener Abnormitaͤten Hauptaugenmerk des Ge-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/26>, abgerufen am 21.11.2024.
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