sten Veranlaßung gegeben wird, theils die letzte Zeit dersel- ben, wo durch die am stärksten ausgedehnte Bauchhöhle der Raum der Brusthöhle am meisten verengert wird, und da- durch insbesondere lebensgefährliche Stockungen der Blutmaße herbeigeführt werden können.
§. 1016.
Die Behandlung dieser Zufälle muß allerdings haupt- sächlich nach den zum Grunde liegenden krankhaften Zustän- den der Respirationsorgane verschieden seyn, und nach den in der speciellen Therapie für die einzelnen Brustkrankheiten auf- gestellten Regeln (welche hier zu wiederholen nicht der Ort ist) eingerichtet werden, wird aber stets, da viele dieser Krank- heiten während der Dauer der Schwangerschaft nicht besei- tigt werden können, ja nur zu oft als völlig unheilbar be- trachtet werden müßen, zum Theil auch palliativ und auf schnelle Linderung gefährlicher Anfälle gerichtet seyn müßen, worüber denn hier noch Einiges zu erinuern ist. -- Zuvör- derst ist demnach ein Verhalten und eine Diät den solchen Anfällen unterworfenen Schwangern zu verordnen, wodurch alle oben erwähnten Veranlaßungen zu Congestionen nach der Bruft, und heftigen Aufreitzungen des Gefäß- und Nerven- systems überhaupt sorgfältigst vermieden werden. Ferner wird bei Disposition zu solchen krankhaften Zuständen stets das Hautorgan besondere Berücksichtigung verdienen, und eine ge- linde Beförderung der Hautausdünstung durch wärmere Be- deckung, namentlich der Brust selbst, durch Friktionen der Brust mit Flanelltüchern u. s. w. eben so nützlich werden, als bei Neigung zu Anhäufung venösen Blutes in den gro- ßen Gefäßen der Brust, das Einathmen einer recht reinen an Sauerstoff reichen Luft.
§. 1017.
Den eingetretenen Anfällen selbst setzen wir zur Linde- rung vorzüglich ausleerende, ableitend und beruhigende Mit- tel entgegen. Bei Zufällen durch bedeutende Blutanhäufun- gen in den Gefäßen der Brust veranlaßt, werden daher all-
ſten Veranlaßung gegeben wird, theils die letzte Zeit derſel- ben, wo durch die am ſtaͤrkſten ausgedehnte Bauchhoͤhle der Raum der Bruſthoͤhle am meiſten verengert wird, und da- durch insbeſondere lebensgefaͤhrliche Stockungen der Blutmaße herbeigefuͤhrt werden koͤnnen.
§. 1016.
Die Behandlung dieſer Zufaͤlle muß allerdings haupt- ſaͤchlich nach den zum Grunde liegenden krankhaften Zuſtaͤn- den der Reſpirationsorgane verſchieden ſeyn, und nach den in der ſpeciellen Therapie fuͤr die einzelnen Bruſtkrankheiten auf- geſtellten Regeln (welche hier zu wiederholen nicht der Ort iſt) eingerichtet werden, wird aber ſtets, da viele dieſer Krank- heiten waͤhrend der Dauer der Schwangerſchaft nicht beſei- tigt werden koͤnnen, ja nur zu oft als voͤllig unheilbar be- trachtet werden muͤßen, zum Theil auch palliativ und auf ſchnelle Linderung gefaͤhrlicher Anfaͤlle gerichtet ſeyn muͤßen, woruͤber denn hier noch Einiges zu erinuern iſt. — Zuvoͤr- derſt iſt demnach ein Verhalten und eine Diaͤt den ſolchen Anfaͤllen unterworfenen Schwangern zu verordnen, wodurch alle oben erwaͤhnten Veranlaßungen zu Congeſtionen nach der Bruft, und heftigen Aufreitzungen des Gefaͤß- und Nerven- ſyſtems uͤberhaupt ſorgfaͤltigſt vermieden werden. Ferner wird bei Dispoſition zu ſolchen krankhaften Zuſtaͤnden ſtets das Hautorgan beſondere Beruͤckſichtigung verdienen, und eine ge- linde Befoͤrderung der Hautausduͤnſtung durch waͤrmere Be- deckung, namentlich der Bruſt ſelbſt, durch Friktionen der Bruſt mit Flanelltuͤchern u. ſ. w. eben ſo nuͤtzlich werden, als bei Neigung zu Anhaͤufung venoͤſen Blutes in den gro- ßen Gefaͤßen der Bruſt, das Einathmen einer recht reinen an Sauerſtoff reichen Luft.
§. 1017.
Den eingetretenen Anfaͤllen ſelbſt ſetzen wir zur Linde- rung vorzuͤglich ausleerende, ableitend und beruhigende Mit- tel entgegen. Bei Zufaͤllen durch bedeutende Blutanhaͤufun- gen in den Gefaͤßen der Bruſt veranlaßt, werden daher all-
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ſten Veranlaßung gegeben wird, theils die letzte Zeit derſel-
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Raum der Bruſthoͤhle am meiſten verengert wird, und da-
durch insbeſondere lebensgefaͤhrliche Stockungen der Blutmaße
herbeigefuͤhrt werden koͤnnen.
§. 1016.
Die Behandlung dieſer Zufaͤlle muß allerdings haupt-
ſaͤchlich nach den zum Grunde liegenden krankhaften Zuſtaͤn-
den der Reſpirationsorgane verſchieden ſeyn, und nach den in
der ſpeciellen Therapie fuͤr die einzelnen Bruſtkrankheiten auf-
geſtellten Regeln (welche hier zu wiederholen nicht der Ort
iſt) eingerichtet werden, wird aber ſtets, da viele dieſer Krank-
heiten waͤhrend der Dauer der Schwangerſchaft nicht beſei-
tigt werden koͤnnen, ja nur zu oft als voͤllig unheilbar be-
trachtet werden muͤßen, zum Theil auch palliativ und auf
ſchnelle Linderung gefaͤhrlicher Anfaͤlle gerichtet ſeyn muͤßen,
woruͤber denn hier noch Einiges zu erinuern iſt. — Zuvoͤr-
derſt iſt demnach ein Verhalten und eine Diaͤt den ſolchen
Anfaͤllen unterworfenen Schwangern zu verordnen, wodurch
alle oben erwaͤhnten Veranlaßungen zu Congeſtionen nach der
Bruft, und heftigen Aufreitzungen des Gefaͤß- und Nerven-
ſyſtems uͤberhaupt ſorgfaͤltigſt vermieden werden. Ferner wird
bei Dispoſition zu ſolchen krankhaften Zuſtaͤnden ſtets das
Hautorgan beſondere Beruͤckſichtigung verdienen, und eine ge-
linde Befoͤrderung der Hautausduͤnſtung durch waͤrmere Be-
deckung, namentlich der Bruſt ſelbſt, durch Friktionen der
Bruſt mit Flanelltuͤchern u. ſ. w. eben ſo nuͤtzlich werden,
als bei Neigung zu Anhaͤufung venoͤſen Blutes in den gro-
ßen Gefaͤßen der Bruſt, das Einathmen einer recht reinen an
Sauerſtoff reichen Luft.
§. 1017.
Den eingetretenen Anfaͤllen ſelbſt ſetzen wir zur Linde-
rung vorzuͤglich ausleerende, ableitend und beruhigende Mit-
tel entgegen. Bei Zufaͤllen durch bedeutende Blutanhaͤufun-
gen in den Gefaͤßen der Bruſt veranlaßt, werden daher all-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/246>, abgerufen am 24.11.2024.
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