Hierauf schreitet man zur Extraktion des Rumpfs, und hierbei sind namentlich folgende Regeln zu beobachten: 1) das Anziehen selbst stets von beiden Seiten gleichmäßig, und mit der Behutsamkeit, welche die Rücksicht auf Wirbelsäule und Rückenmark fordert, zu verrichten; 2) genau auf die Drehun- gen des Rumpfs, welche bei einer natürlichen Geburt in die- ser Lage erfolgen sollen, zu achten, sie möglichst zu unter- stützen, oder künstlich nachzuahmen. 3) Für das Anziehen des Kindes vorzüglich die Zeit einer Wehe zu benutzen, und das- selbe wo möglich noch durch einiges Pressen von Seiten der Kreisenden unterstützen zu lassen, indem fast nur auf diese Weise es gelingen wird, die üble Stellung des Kopfs mit zu beträchtlicher Entfernung des Kinnes von der Brust zu hindern. 4) Alle Sorgfalt darauf zu verwenden daß die Arme sich nicht an den Kopf heraufschlagen, weßhalb man, wo sie beide, oder wenigstens einer, früher durch eine Schlinge befestigt waren, diese Schlinge anziehen muß, um sie an dem Leibe herabzustrecken; sind sie nicht angeschlungen, so ist es nur durch Vorsichtigkeit beim An- ziehen selbst, so wie durch Mitwirkung gut verarbeiteter Wehen möglich, eine gute Lage der Arme zu erhalten, meistens aber wer- den sie sich indeß in die Höhe schlagen, (welches vorzüglich bei starken Kindern fast nothwendig eintritt) und machen dann die künstliche Lösung, von welcher bald das Nähere angegeben werden soll, unentbehrlich. --
§. 1200.
Zur Herabführung des Rumpfs also, faßt man denselben, nachdem er gleichfalls in das Leinentuch eingeschlagen ist, mit beiden Händen in beiden Seiten, so daß wieder die Daumen gestreckt oberwärts zu liegen kommen, zieht in einzelnen den Wehen angemessenen Traktionen, und die Führungslinie des Beckens beobachtend, den Rumpf nach und nach tiefer herab, und hüllt die hervortretenden Partien desselben ebenfalls in das Leinentuch, welches man zum Einschlagen der untern
§. 1199.
Hierauf ſchreitet man zur Extraktion des Rumpfs, und hierbei ſind namentlich folgende Regeln zu beobachten: 1) das Anziehen ſelbſt ſtets von beiden Seiten gleichmaͤßig, und mit der Behutſamkeit, welche die Ruͤckſicht auf Wirbelſaͤule und Ruͤckenmark fordert, zu verrichten; 2) genau auf die Drehun- gen des Rumpfs, welche bei einer natuͤrlichen Geburt in die- ſer Lage erfolgen ſollen, zu achten, ſie moͤglichſt zu unter- ſtuͤtzen, oder kuͤnſtlich nachzuahmen. 3) Fuͤr das Anziehen des Kindes vorzuͤglich die Zeit einer Wehe zu benutzen, und daſ- ſelbe wo moͤglich noch durch einiges Preſſen von Seiten der Kreiſenden unterſtuͤtzen zu laſſen, indem faſt nur auf dieſe Weiſe es gelingen wird, die uͤble Stellung des Kopfs mit zu betraͤchtlicher Entfernung des Kinnes von der Bruſt zu hindern. 4) Alle Sorgfalt darauf zu verwenden daß die Arme ſich nicht an den Kopf heraufſchlagen, weßhalb man, wo ſie beide, oder wenigſtens einer, fruͤher durch eine Schlinge befeſtigt waren, dieſe Schlinge anziehen muß, um ſie an dem Leibe herabzuſtrecken; ſind ſie nicht angeſchlungen, ſo iſt es nur durch Vorſichtigkeit beim An- ziehen ſelbſt, ſo wie durch Mitwirkung gut verarbeiteter Wehen moͤglich, eine gute Lage der Arme zu erhalten, meiſtens aber wer- den ſie ſich indeß in die Hoͤhe ſchlagen, (welches vorzuͤglich bei ſtarken Kindern faſt nothwendig eintritt) und machen dann die kuͤnſtliche Loͤſung, von welcher bald das Naͤhere angegeben werden ſoll, unentbehrlich. —
§. 1200.
Zur Herabfuͤhrung des Rumpfs alſo, faßt man denſelben, nachdem er gleichfalls in das Leinentuch eingeſchlagen iſt, mit beiden Haͤnden in beiden Seiten, ſo daß wieder die Daumen geſtreckt oberwaͤrts zu liegen kommen, zieht in einzelnen den Wehen angemeſſenen Traktionen, und die Fuͤhrungslinie des Beckens beobachtend, den Rumpf nach und nach tiefer herab, und huͤllt die hervortretenden Partien deſſelben ebenfalls in das Leinentuch, welches man zum Einſchlagen der untern
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§. 1199.
Hierauf ſchreitet man zur Extraktion des Rumpfs, und
hierbei ſind namentlich folgende Regeln zu beobachten: 1) das
Anziehen ſelbſt ſtets von beiden Seiten gleichmaͤßig, und mit
der Behutſamkeit, welche die Ruͤckſicht auf Wirbelſaͤule und
Ruͤckenmark fordert, zu verrichten; 2) genau auf die Drehun-
gen des Rumpfs, welche bei einer natuͤrlichen Geburt in die-
ſer Lage erfolgen ſollen, zu achten, ſie moͤglichſt zu unter-
ſtuͤtzen, oder kuͤnſtlich nachzuahmen. 3) Fuͤr das Anziehen des
Kindes vorzuͤglich die Zeit einer Wehe zu benutzen, und daſ-
ſelbe wo moͤglich noch durch einiges Preſſen von Seiten der
Kreiſenden unterſtuͤtzen zu laſſen, indem faſt nur auf dieſe
Weiſe es gelingen wird, die uͤble Stellung des Kopfs mit zu
betraͤchtlicher Entfernung des Kinnes von der Bruſt zu hindern.
4) Alle Sorgfalt darauf zu verwenden daß die Arme ſich nicht
an den Kopf heraufſchlagen, weßhalb man, wo ſie beide, oder
wenigſtens einer, fruͤher durch eine Schlinge befeſtigt waren, dieſe
Schlinge anziehen muß, um ſie an dem Leibe herabzuſtrecken; ſind
ſie nicht angeſchlungen, ſo iſt es nur durch Vorſichtigkeit beim An-
ziehen ſelbſt, ſo wie durch Mitwirkung gut verarbeiteter Wehen
moͤglich, eine gute Lage der Arme zu erhalten, meiſtens aber wer-
den ſie ſich indeß in die Hoͤhe ſchlagen, (welches vorzuͤglich bei
ſtarken Kindern faſt nothwendig eintritt) und machen dann
die kuͤnſtliche Loͤſung, von welcher bald das Naͤhere angegeben
werden ſoll, unentbehrlich. —
§. 1200.
Zur Herabfuͤhrung des Rumpfs alſo, faßt man denſelben,
nachdem er gleichfalls in das Leinentuch eingeſchlagen iſt, mit
beiden Haͤnden in beiden Seiten, ſo daß wieder die Daumen
geſtreckt oberwaͤrts zu liegen kommen, zieht in einzelnen den
Wehen angemeſſenen Traktionen, und die Fuͤhrungslinie des
Beckens beobachtend, den Rumpf nach und nach tiefer herab,
und huͤllt die hervortretenden Partien deſſelben ebenfalls in
das Leinentuch, welches man zum Einſchlagen der untern
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/355>, abgerufen am 22.11.2024.
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