hen, Entzündungen, allgemeine Krankheiten der Gebärenden, Enge des Beckens, Vorfall des Nabelstranges, Zeichen von Schwäche des Kindes u. s. w.
§. 1218.
Was die Stellung des Kopfs betrifft, so kann sich die- ser entweder mit der Hinterhaupts-, Scheitel- oder Gesichtsfläche, oder mit der Basis (bei vorausgebornen Füßen) auf das Bek- ken gestellt haben, immer aber ist erforderlich, daß derselbe wenigstens auf dem Eingange des kleinen Beckens, oder völlig in demselben, oder in der Beckenhöhle oder am Ausgange derselben sich befinde. Zwar hat man mitunter auch gelehrt, daß ein noch hoch und beweglich im großen Becken stehender Kopf ebenfalls mit der Zange zu sassen und herabzuführen sey, dafern nur die Länge des In- strnments zureicht; allein wir müssen diesem Satze widerspre- chen, da in diesem Falle immer der Kopf in einer Stellung sich befinden wird, welche der Form des Einganges zum klei- nen Becken durchaus nicht entspricht, und wobei er zum Theil auf dem Rande der ungenannten Linie aufliegt (denn wäre dieß nicht, so müßte er ja eben in den Beckeneingang getre- ten seyn), folglich das Fassen und Anziehen durch die Zange, nur zum gewaltsamen Aufpressen auf das Becken und zur Quetschung mütterlicher Theile so wie des Kopfs selbst füh- ren würde. Bei einem solchen Stande des Kopfs ist es da- her nur dann möglich die Zange anzuwenden, wenn durch das bei der Wendung auf den Kopf beschriebene Verfahren der Kopf wirklich zum Eintreten in die obere Apertur gebracht worden war, da hingegen wo dieses nicht möglich ist, zur Entwickelung des Kindes einzig und allein die Wendung auf die Füße, mit nöthigenfalls nachfolgender Manualextraktion, zweckmäßig genannt werden kann.
Anmerkung. Man darf mit Zuversicht behaupten daß die meisten unglücklichen Zangenoperationen, wo der Kin- deskopf durch gewaltsame Traktionen zerbrochen wurde, oder der ermüdete Geburtshelfer in Angst nach dem
hen, Entzuͤndungen, allgemeine Krankheiten der Gebaͤrenden, Enge des Beckens, Vorfall des Nabelſtranges, Zeichen von Schwaͤche des Kindes u. ſ. w.
§. 1218.
Was die Stellung des Kopfs betrifft, ſo kann ſich die- ſer entweder mit der Hinterhaupts-, Scheitel- oder Geſichtsflaͤche, oder mit der Baſis (bei vorausgebornen Fuͤßen) auf das Bek- ken geſtellt haben, immer aber iſt erforderlich, daß derſelbe wenigſtens auf dem Eingange des kleinen Beckens, oder voͤllig in demſelben, oder in der Beckenhoͤhle oder am Ausgange derſelben ſich befinde. Zwar hat man mitunter auch gelehrt, daß ein noch hoch und beweglich im großen Becken ſtehender Kopf ebenfalls mit der Zange zu ſaſſen und herabzufuͤhren ſey, dafern nur die Laͤnge des In- ſtrnments zureicht; allein wir muͤſſen dieſem Satze widerſpre- chen, da in dieſem Falle immer der Kopf in einer Stellung ſich befinden wird, welche der Form des Einganges zum klei- nen Becken durchaus nicht entſpricht, und wobei er zum Theil auf dem Rande der ungenannten Linie aufliegt (denn waͤre dieß nicht, ſo muͤßte er ja eben in den Beckeneingang getre- ten ſeyn), folglich das Faſſen und Anziehen durch die Zange, nur zum gewaltſamen Aufpreſſen auf das Becken und zur Quetſchung muͤtterlicher Theile ſo wie des Kopfs ſelbſt fuͤh- ren wuͤrde. Bei einem ſolchen Stande des Kopfs iſt es da- her nur dann moͤglich die Zange anzuwenden, wenn durch das bei der Wendung auf den Kopf beſchriebene Verfahren der Kopf wirklich zum Eintreten in die obere Apertur gebracht worden war, da hingegen wo dieſes nicht moͤglich iſt, zur Entwickelung des Kindes einzig und allein die Wendung auf die Fuͤße, mit noͤthigenfalls nachfolgender Manualextraktion, zweckmaͤßig genannt werden kann.
Anmerkung. Man darf mit Zuverſicht behaupten daß die meiſten ungluͤcklichen Zangenoperationen, wo der Kin- deskopf durch gewaltſame Traktionen zerbrochen wurde, oder der ermuͤdete Geburtshelfer in Angſt nach dem
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hen, Entzuͤndungen, allgemeine Krankheiten der Gebaͤrenden,
Enge des Beckens, Vorfall des Nabelſtranges, Zeichen von
Schwaͤche des Kindes u. ſ. w.
§. 1218.
Was die Stellung des Kopfs betrifft, ſo kann ſich die-
ſer entweder mit der Hinterhaupts-, Scheitel- oder Geſichtsflaͤche,
oder mit der Baſis (bei vorausgebornen Fuͤßen) auf das Bek-
ken geſtellt haben, immer aber iſt erforderlich, daß derſelbe
wenigſtens auf dem Eingange des kleinen Beckens, oder
voͤllig in demſelben, oder in der Beckenhoͤhle oder
am Ausgange derſelben ſich befinde. Zwar hat man
mitunter auch gelehrt, daß ein noch hoch und beweglich im
großen Becken ſtehender Kopf ebenfalls mit der Zange zu
ſaſſen und herabzufuͤhren ſey, dafern nur die Laͤnge des In-
ſtrnments zureicht; allein wir muͤſſen dieſem Satze widerſpre-
chen, da in dieſem Falle immer der Kopf in einer Stellung
ſich befinden wird, welche der Form des Einganges zum klei-
nen Becken durchaus nicht entſpricht, und wobei er zum Theil
auf dem Rande der ungenannten Linie aufliegt (denn waͤre
dieß nicht, ſo muͤßte er ja eben in den Beckeneingang getre-
ten ſeyn), folglich das Faſſen und Anziehen durch die Zange,
nur zum gewaltſamen Aufpreſſen auf das Becken und zur
Quetſchung muͤtterlicher Theile ſo wie des Kopfs ſelbſt fuͤh-
ren wuͤrde. Bei einem ſolchen Stande des Kopfs iſt es da-
her nur dann moͤglich die Zange anzuwenden, wenn durch
das bei der Wendung auf den Kopf beſchriebene Verfahren
der Kopf wirklich zum Eintreten in die obere Apertur gebracht
worden war, da hingegen wo dieſes nicht moͤglich iſt, zur
Entwickelung des Kindes einzig und allein die Wendung auf
die Fuͤße, mit noͤthigenfalls nachfolgender Manualextraktion,
zweckmaͤßig genannt werden kann.
Anmerkung. Man darf mit Zuverſicht behaupten daß
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deskopf durch gewaltſame Traktionen zerbrochen wurde,
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 343. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/367>, abgerufen am 22.11.2024.
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