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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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bei abgestorbenen Früchten nicht zu sehr mit der Operation
zu eilen, nach unternommener Operation aber die Nabelgefäße
in der Wunde liegen zu lassen, bis die (zu befördernde)
Eiterung die Abstoßung der Placenta beendigt hat, ergiebt
sich von selbst. Bei einer in Verhärtung übergehenden Frucht
würde die Operation ganz unterbleiben. -- Findet man sie bei
der Operation in einer Tuba oder in einem Ovario, so sind
diese Theile wie der Uterus beim Kaiserschnitt zu behandeln,
dafern es nicht den vorliegenden Umständen nach gerathener
scheinen sollte, die Exstirpation des ganzen abnormen Frucht-
hälters zu unternehmen.

II.
Von regelwidriger Dauer der Verbindung der
im Uterus enthaltenen Frucht mit dem mütter-
lichen Körper
.
I.
Zu kurze Dauer dieser Verbindung, Frühgeburt oder
Fehlgeburt (Partus praematurus, fausse-couche).
§. 1456.

Wir verstehen hierunter eine jede Geburt welche vor
dem Ablauf der sieben und dreißigsten
Schwanger-
schaftswoche erfolgt, und unterscheiden davon folgende Arten: --
1) Den eigentlichen Mißfall (Abortus) welcher vom
ersten bis vierten Monate, 2) die unzeitige Geburt
(partus immaturus) welche vom fünften bis siebenden Monate,
und 3) die frühzeitige Geburt (partus praecox,
praematurus)
welche im achten oder neunten Monate erfolgt.

§. 1457.

Diese abnormen Geburten sind ferner sehr verschieden,
jenachdem sie durch eine oder die andere Veranlassung entstehen.

bei abgeſtorbenen Fruͤchten nicht zu ſehr mit der Operation
zu eilen, nach unternommener Operation aber die Nabelgefaͤße
in der Wunde liegen zu laſſen, bis die (zu befoͤrdernde)
Eiterung die Abſtoßung der Placenta beendigt hat, ergiebt
ſich von ſelbſt. Bei einer in Verhaͤrtung uͤbergehenden Frucht
wuͤrde die Operation ganz unterbleiben. — Findet man ſie bei
der Operation in einer Tuba oder in einem Ovario, ſo ſind
dieſe Theile wie der Uterus beim Kaiſerſchnitt zu behandeln,
dafern es nicht den vorliegenden Umſtaͤnden nach gerathener
ſcheinen ſollte, die Exſtirpation des ganzen abnormen Frucht-
haͤlters zu unternehmen.

II.
Von regelwidriger Dauer der Verbindung der
im Uterus enthaltenen Frucht mit dem muͤtter-
lichen Koͤrper
.
I.
Zu kurze Dauer dieſer Verbindung, Fruͤhgeburt oder
Fehlgeburt (Partus praematurus, fausse-couche).
§. 1456.

Wir verſtehen hierunter eine jede Geburt welche vor
dem Ablauf der ſieben und dreißigſten
Schwanger-
ſchaftswoche erfolgt, und unterſcheiden davon folgende Arten: —
1) Den eigentlichen Mißfall (Abortus) welcher vom
erſten bis vierten Monate, 2) die unzeitige Geburt
(partus immaturus) welche vom fuͤnften bis ſiebenden Monate,
und 3) die fruͤhzeitige Geburt (partus praecox,
praematurus)
welche im achten oder neunten Monate erfolgt.

§. 1457.

Dieſe abnormen Geburten ſind ferner ſehr verſchieden,
jenachdem ſie durch eine oder die andere Veranlaſſung entſtehen.

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[480/0506] bei abgeſtorbenen Fruͤchten nicht zu ſehr mit der Operation zu eilen, nach unternommener Operation aber die Nabelgefaͤße in der Wunde liegen zu laſſen, bis die (zu befoͤrdernde) Eiterung die Abſtoßung der Placenta beendigt hat, ergiebt ſich von ſelbſt. Bei einer in Verhaͤrtung uͤbergehenden Frucht wuͤrde die Operation ganz unterbleiben. — Findet man ſie bei der Operation in einer Tuba oder in einem Ovario, ſo ſind dieſe Theile wie der Uterus beim Kaiſerſchnitt zu behandeln, dafern es nicht den vorliegenden Umſtaͤnden nach gerathener ſcheinen ſollte, die Exſtirpation des ganzen abnormen Frucht- haͤlters zu unternehmen. II. Von regelwidriger Dauer der Verbindung der im Uterus enthaltenen Frucht mit dem muͤtter- lichen Koͤrper. I. Zu kurze Dauer dieſer Verbindung, Fruͤhgeburt oder Fehlgeburt (Partus praematurus, fausse-couche). §. 1456. Wir verſtehen hierunter eine jede Geburt welche vor dem Ablauf der ſieben und dreißigſten Schwanger- ſchaftswoche erfolgt, und unterſcheiden davon folgende Arten: — 1) Den eigentlichen Mißfall (Abortus) welcher vom erſten bis vierten Monate, 2) die unzeitige Geburt (partus immaturus) welche vom fuͤnften bis ſiebenden Monate, und 3) die fruͤhzeitige Geburt (partus praecox, praematurus) welche im achten oder neunten Monate erfolgt. §. 1457. Dieſe abnormen Geburten ſind ferner ſehr verſchieden, jenachdem ſie durch eine oder die andere Veranlaſſung entſtehen.

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 480. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/506>, abgerufen am 01.11.2024.